Was die offizielle Arbeitslosenzahl verschweigt: 3,27 Millionen Menschen ohne Arbeit

Was die offizielle Arbeitslosenzahl verschweigt: 3,27 Millionen Menschen ohne Arbeit

Im Januar meldet die Bundesagentur für Arbeit knapp 2,41 Millionen Arbeitslose. Das gesamte Ausmaß der Menschen ohne Arbeit bildet die offizielle Zahl jedoch nicht ab. Denn rund 864.000 De-facto-Arbeitslose sind nicht in der Arbeitslosen-, sondern in der separaten Unterbeschäftigungsstatistik enthalten.

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6,56 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen

6,56 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen

Knapp 2,19 Millionen Arbeitslose gab es im November 2018. Doch mit rund 6,56 Millionen lebten dreimal so viele Menschen in Deutschland von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen, darunter knapp zwei Millionen Kinder und Jugendliche. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.

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Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben 2018: 880 Millionen Euro weniger als 2017

(BIAJ) Im Haushaltsjahr 2018 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (brutto) insgesamt 20,543 Milliarden Euro ausgegeben, 880 Millionen Euro (4,1 Prozent) weniger als im Vorjahr 2017. (siehe dazu die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten) Im Haushaltsjahr 2017 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von nahezu 6,0 Milliarden Euro) insgesamt 21,423 Milliarden Euro ausgegeben.

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Die Wohnungsfrage kehrt zurück

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45 Millionen Erwerbstätige im Dezember 2018

Pressemitteilung Nr. 036 vom 31.01.2019:

45 Millionen Erwerbstätige im Dezember 2018

WIESBADEN – Im Dezember 2018 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 45 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber Dezember 2017 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 1,1 % zu (+494 000 Personen). Erwerbslos waren im Dezember 2018 rund 1,3 Millionen Personen, 160 000 weniger als ein Jahr zuvor.

Im Vormonatsvergleich sank die Zahl der Erwerbstätigen im Dezember 2018 nach vorläufigen Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung um 146 000 Personen oder 0,3 %. Dies ist ein geringerer Rückgang gegenüber dem Vormonat als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (-158 000 Personen). Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, nahm die Erwerbstätigenzahl im Dezember 2018 gegenüber November 2018 um 42 000 Personen oder 0,1 % zu.

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Großer Spielraum am sozialen Arbeitsmarkt – für die Jobcenter

Großer Spielraum am sozialen Arbeitsmarkt – für die Jobcenter

amnews-2-300x190Mit dem Teilhabechancengesetz sollen Langzeitarbeitslose, die seit vielen Jahren in Hartz IV feststecken, einen geförderten Arbeitsplatz erhalten. Die nun veröffentlichen fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) lassen viele Freiheiten bei der Ausgestaltung der Förderung erkennen und werfen gleichzeitig offene Fragen auf.

Seit dem 1. Januar 2019 können Langzeitbezieher von Hartz IV mittels der Maßnahmen nach dem Teilhabechancengesetz einen geförderten Arbeitsplatz erhalten (O-Ton berichtete). Nun wurden auch die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) veröffentlicht, welche konkrete Vorgaben zur Umsetzung der Fördermaßnahmen beinhalten. Für das neue Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und die Neufassung der „Förderung von Arbeitsverhältnissen“ (FAV) wird beispielsweise die Auswahl der Teilnehmenden, aber auch die Berechnung des Lohnkostenzuschusses konkretisiert.

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Herne zweithöchster Anteil bei atypisch Beschäftigten in NRW (2017) Herne 16.000 atypisch Beschäftigte (29,5% aller abhängig Beschäftigten)

Herne zweithöchster Anteil bei atypisch Beschäftigten in NRW (2017)

Herne 16.000 atypisch Beschäftigte (29,5% aller abhängig Beschäftigten)

6,7% Zunahme von 2016 auf 2017

Jede(r) vierte abhängig Beschäftigte in NRW stand 2017 in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis

Im Jahr 2017 standen in Nordrhein-Westfalen 1,75 Millionen Kernerwerbstätige in ihrer Haupttätigkeit in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis.

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Herner Sozialforum begrüßt Unterstützung der Kindergrundsicherung durch die SPD

Pressemitteilung des Herner Sozialforums

Herner Sozialforum begrüßt Unterstützung der Kindergrundsicherung durch die SPD

Das Herner Sozialforum begrüßt ausdrücklich, dass sich nunmehr auch die Sozialdemokratische Partei Deutschlands für eine Kindergrundsicherung ausgesprochen hat, die einen bedeutsamen Weg zur Bewältigung offensichtlicher Kinderarmut darstellt. In Deutschland ist davon bedauerlicherweise inzwischen nämlich jedes 4. Kind betroffen, in Herne fast jedes 3. Kind und in einzelnen Herner Stadtteilen nahezu jedes 2. Kind.

Die Mitglieder des Sozialforums hoffen dabei, dass die SPD über die Europawahl hinaus diese wichtige sozialpolitische Forderung teilt.

Nunmehr ist es für eine absehbare Umsetzung wichtig, das sich auch die Christdemokraten von dieser wirksamen familienpolitischen Maßnahme überzeugen lassen.

Unter Kindergrundsicherung wird das Existenzminimun für ein Kind verstanden, das derzeit nach wirklichkeitsnahen und nachvollziehbaren Berechnungen monatlich 620 Euro beträgt und neben dem sächlichen Bedarf eines Kindes auch Kosten für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe umfasst. Dadurch, dass es unbürokratisch, automatisch und direkt ausgezahlt werden soll, wäre das Existenzminimum für jedes Kind gesichert – im Unterschied zum Kinderzuschlag, der derzeit nur von ca. 35% der Berechtigten in Anspruch genommen wird. Selbstverständlich müssten Schnittstellen zwischen der Kindergrundsicherung und möglichen anderen Leistungen gut aufeinander abgestimmt sein.

Die Kindergrundsicherung würde mit dem Einkommen entsprechend versteuert – vom steuerfreien Existenzminimum bis zum höchsten Grenzsteuersatz von 45%.

Zur Gegenfinanzierung würden Kinderfreibetrag, Kindergeld, Sozialgeld und weitere entsprechende Transferleistungen in dieser neuen Leistung aufgehen. Im Sinne aktiver Friedenspolitik ist ggf. auch eine Abschmelzung des unseres Erachtens überhöhten Rüstungsetats heranzuziehen.

Die Kindergrundsicherung wurde vor einigen Jahren von den Wohlfahrtsverbänden entwickelt, die eine hohe, stets diskutierte Praxiserfahrung haben, und wird außer von ihnen inzwischen vom Deutschen Kinderschutzbund, dem Bündnis Kindergrundsicherung, einer Reihe von Wissenschaftlern, den Parteien der Linken sowie Grünen und nun auch von der SPD vertreten.

Für den Sprecherkreis des Herne Sozialforums

Frank Sichau und Norbert Arndt

Studie zur Steuerhinterziehung: 125 Milliarden Euro in Deutschland

Studie

Steuerhinterziehung kostet die EU-Staaten 825 Milliarden Euro pro Jahr

825 Milliarden Euro pro Jahr: Steuerhinterziehung verursacht in der EU einer Studie zufolge gigantische Verluste. Die Sozialdemokraten wollen nun mit einem Fünfpunkteplan kontern.

Von Markus Becker, Brüssel
DPA (Quelle: Spiegel online)

Die Lage hat sich gebessert, aber nur ein wenig: Laut einer neuen Studie werden in der EU jedes Jahr Steuern in dreistelliger Milliardenhöhe hinterzogen. Im Jahr 2015 betrug der Schaden rund 825 Milliarden Euro, wie eine Studie der University of London besagt.

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Geplantes Auslaufen der NRW Landesförderung für „Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren“ zum 31.12.2020

Thomé Newsletter 04/2019 vom 26.01.2019

Geplantes Auslaufen der NRW Landesförderung für „Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren“ zum 31.12.2020


Die Landesregierung plant das Landes-ESF-Programm „Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren“ nach Auslaufen der aktuellen Bewilligungen Ende 2020 einzustellen. Zurzeit werden durch das Programm 73 Erwerbslosenberatungsstellen und 79 Arbeitslosenzentren in NRW gefördert.

Mit dieser viel zu geringen Förderung wird eine halbwegs behördenunabhängige  Beratungsstruktur in NRW aufrecht erhalten. Diese Finanzierung darf nicht eingestellt, sie muss vielmehr deutlich ausgeweitet werden.
Denn: wenn das Geld nicht stimmt, Leistungen wegen rechtswidrigem Handeln oder unzureichender Behördenberatung nicht stimmen, müssen sich die Menschen an unabhängige Beratungsstellen wenden können. Das ist unabdingbar.

Die Förderung muss aber nicht ESF finanziert sein, sie kann sich auch unmittelbar aus § 17 Abs. 3 SGB I herleiten lassen.

Daher, lasst uns in NRW für eine größere, weniger bürokratische Finanzierung einer unabhängigen Sozialberatung streiten.
Jetzt sollte die Parole heißen, für die Weiterfinanzierung Leistungsträger unabhängiger Sozialberatung!

Hier mal ein altes, aber immer noch in weiten Teilen aktuelles Positionspapier von Tacheles dazu: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1475/

 

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