Herner Sozialforum

Hartz-IV-Sanktionen auf hohem Niveau – Fast 5.000 Sanktionen von Oktober 2017 bis September 2018 in Herne

Aktuelle Zahlen für Herne zu den Hartz-IV-Sanktionen:

(Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018)

Anzahl neu festgestellter Sanktionen 4.925 gegen insgesamt 1.729 erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Bestand an arbeitslosen erwerbsfähige Leistungsberechtigten: 6.327

Bezogen auf den o.e. Zeitraum bedeutet das, dass 27,3% Personen in dieser Gruppe von Sanktionen neu betroffen waren.

Die Vergleichszahlen lauten für Bochum 16,7%, Gelsenkirchen 23,3% und NRW 22,2%.

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Vor dem Verfassungsgericht schildern Vertreter von Regierung, Jobcentern und Sozialverbänden, was Hartz-IV-Sanktionen bewirken – der Dissens ist groß.

Arbeitsmarkt Fördern und überfordern

Vor dem Verfassungsgericht schildern Vertreter von Regierung, Jobcentern und Sozialverbänden, was Hartz-IV-Sanktionen bewirken – der Dissens ist groß.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe (zeit online)

 

Hartz-IV-Sanktionen vor Bundesverfassungsgericht
Dürfen Hartz-IV-Leistungen einfach gekürzt werden? Nein, finden diese Demonstranten in Karlsruhe. Darüber entscheiden werden letztlich die Richter des Bundesverfassungsgerichts.(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hatte schon fast vier Stunden Verhandlung hinter sich, als Johannes Masing einmal sein Störgefühl zum Ausdruck bringen wollte. Es gebe da doch eine gewaltige Divergenz zwischen dem Konzept des Gesetzgebers und der Wahrnehmung der Sozialverbände, stellte der Verfassungsrichter fest. Sicher, der Gesetzgeber hatte die besten Absichten, als er mit seinem Slogan „Fördern und Fordern“ den Bezug von Arbeitslosengeld II an die Mitwirkung der Betroffenen knüpfte und für mangelnde Kooperation Kürzungen vorsah.

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Zehntausende Hartz-IV-Empfänger werden monatlich von den Jobcentern sanktioniert. Kritiker bewerten die Kürzungen als Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und fordern ihre Abschaffung.

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hartz-IV-Sanktionen

amnews-2-300x190Zehntausende Hartz-IV-Empfänger werden monatlich von den Jobcentern sanktioniert. Kritiker bewerten die Kürzungen als Verletzung des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und fordern ihre Abschaffung. Nun beraten die Richter in Karlsruhe über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen.

Am 15. Januar 2019 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit von Sanktionen im Hartz-IV-System. Empfänger von Hartz-IV-Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sind gesetzlich zur Einhaltung verschiedener Auflagen verpflichtet. Kommen sie sie diesen Pflichten nicht nach, kann das zuständige Jobcenter Sanktionen, also Kürzungen der Sozialleistung, aussprechen.

Im August 2018 (aktuelle Werte nur mit Wartezeit verfügbar) zählte die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 78.000 sanktionierte Hartz-IV-Bezieher. Rund 7.000 von ihnen waren „vollsanktioniert“. Ihre Leistung wurde also vollständig vom Jobcenter einbehalten. Wohlfahrtsverbände, Vereine und einzelne Politiker kritisieren die Sanktionspraxis scharf (O-Ton berichtete).

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Warum wählen Arbeiter die AfD?- Alternative: „Glaubwürdige Antworten auf die Existenzsorgen der Menschen-radikale Demokratisierung aller Lebens-und Arbeitsverhältnisse“

 

Warum wählen Arbeiter die AfD?

Eine wichtige Analyse von Werner Seppmann

Es hat keine fünf Jahre gedauert, bis aus der anfänglichen „Professorenpartei“ AfD, entstanden aus einer von „Honoratioren“ getragenen Bewegung gegen den Euro bzw. den „Euro-Rettungsschirm“, eine Formation mit politischer Prägekraft geworden ist. Die Partei dürfte mittlerweile die Sozialdemokratie als zweitstärkste politische Kraft in der BRD abgelöst haben. Es wäre jedoch zuviel der Ehre, der AfD zu attestieren, ihr Aufstieg habe das politische Koordinatensystem der BRD durcheinandergewirbelt. Denn tatsächlich sind durch ihren Erfolg nur existierende Tendenzen sichtbarer geworden:

Der Rechtspopulismus hat vorhandener Fremdenfeindlichkeit und einem nationalistischen „Grundrauschen“ einen konkreten Ort gegeben. Die Deutschlandfahnen in den kleinbürgerlichen Vorstadtsiedlungen und auf den Balkonen der Sozialwohnungen sind schon lange vor dem Aufstieg der AfD unübersehbar gewesen.

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Pressemitteilung vom 12.01.2019: Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar

Pressemitteilung vom 12.01.2019

Sanktionen in Hartz IV nicht mit der Verfassung vereinbar

Der seit 25 Jahren tätige Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e.V. wird als sogenannter sachverständiger Dritter am kommenden Dienstag, 15. Januar 2019 an der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe zu den Sanktionen in Hartz IV teilnehmen.

Dazu Harald Thomé, Vorsitzender von Tacheles e.V.:
„Sanktionen führen nicht in die nachhaltige Arbeitsmarktintegration. Vielmehr unterstützen sie den Niedriglohnsektor und subventionieren die Unternehmen auf Kosten der Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten. Sie entziehen den Betroffenen ihre Existenzgrundlage, was drastische Folgen hat: Obdachlosigkeit oder die Bedrohung durch Obdachlosigkeit, Stromsperren, Schulden oder und oft auch den Verlust der Krankenversicherung. Wir fordern das sofortige Ende der Sanktionen bei Hartz IV.“

Tacheles e.V. hat in Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe zu Beginn des Jahres eine Online-Befragung zu den Sanktionen im Sozialgesetzbuch II („Hartz IV“) durchgeführt. Die Beteiligung hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Mehr als 21.000 Menschen haben von ihren Erfahrungen mit Sanktionen im SGB II berichtet und ihre Einschätzungen mitgeteilt

Teilgennomen haben nicht nur LeistungsbezieherInnen, sondern auch viele Menschen aus dem sozialen Bereich, die mit LeistungsbezieherInnen arbeiten und sie unterstützen, Rechtsanwälte und viele MitarbeiterInnen von Jobcentern haben sich geäußert. Tacheles e.V. wird die Auswertung am kommenden Dienstag in der mündlichen Verhandlung einbringen und dann online zur Verfügung stellen.

Thomé ergänzt: „Unsere Befragung hat ergeben,  dass über 80 Prozent aller Antwortenden Sanktionen als nicht für ein Mittel halten, das geeignet ist, eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen. Sanktionen haben verheerende Auswirkungen auf die Lebenssituation der davon betroffenen Leistungsberechtigten. Nicht selten führen sie unmittelbar in Wohnungslosigkeit, Energieverlust und eine Schuldenspirale. Auch die JobcentermitarbeiterInnen sind der Auffassung, dass Arbeitsuchende in erster Linie mehr Unterstützung und bessere Beratung brauchen, um unabhängig von Unterstützung zu werden.“

Neben den Befragungsergebnissen, die statistisch ausgewertet werden können, hat Tacheles fast 7.000 Mitteilungen von Betroffenen erhalten: „Diese werden wir am 15.Januar 2019 dem Verfassungsgericht komplett übergeben. Meist wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet. Wir wollen sie mit der Veröffentlichung der Rückmeldungen selbst beim Gericht zu Wort kommen lassen.“ , so Thomé weiter.

Tacheles e.V. ist der Auffassung, dass die Sanktionen im SGB II nicht mit der Verfassung vereinbar sind, weil sie denen, die sie treffen, die grundlegende Anerkennung als Menschen versagen. Diese grundlegende Anerkennung steht im Kern des Menschenwürdegrundsatzes aus Art. 1 Abs. 1 GG. Tacheles appelliert daher an das Bundesverfassungsgericht, die Sanktionen im SGB II für verfassungswidrig zu erklären.

Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Harald Thomé unter Handy: 0176 – 240 89 757 zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé / Tacheles e.V.  Erwerbslosen- und SozialhilfevereinRudolfstr. 125
42285 WuppertalTel:  0202 – 31 84 41
Fax: 0202 – 30 66 04

info@tacheles-sozialhilfe.den
www.tacheles-sozialhilfe.de

Hartz IV: Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen – Signifikant mehr Widersprüche und Klagen im Bereich des JobCenters Herne im Städtevergleich

Hartz IV: Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen

Signifikant mehr Widersprüche und Klagen im Bereich des JobCenters Herne im Städtevergleich

 

Seit 2013 insgesamt 3.004 Widersprüche gegen Entscheidungen des JobCenters Herne:

Anstieg in den vergangenen 5 Jahren um 52,8% !

Im gleichen Zeitraum hat die Anzahl der Widersprüche auf der Bundesebene um 10,7% abgenommen.

Von 593 Widersprüchen (Stand Monat Dezember 2018) sind 274 Widersprüche erledigt worden, und zwar 80 Widersprüchen wurde stattgegeben. D.h. 29,2 Prozent – fast jeder dritte Widerspruch, der bearbeitet wurde – ist erfolgreich.

Im Monat Dezember 2018 lagen beim JobCenter Herne 702 Klagen vor.

 

Städtvergleich von Herne mit Bochum und Gelsenkirchen zur Anzahl von Widersprüchen und Klagen:

Widersprüche

Herne                597           Relation zur Anzahl der BG  5,2%          BG  11.565

Bochum          1.068           Relation zur Anzahl der BG  4,7%          BG   22.663

Gelsenkirchen    765          Relation zur Anzahl der BG  3,2%          BG   23.773

 

Klagen

Herne              702             Relation zur Anzahl der BG  6,1%

Bochum           763             Relation zur Anzahl der BG  3,4%

Gelsenkirchen 580             Relation zur Anzahl der BG  2,4%

 

Diese statistischen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verdeutlichen, dass im Bereich des JobCenters Herne – relativ gesehen – erheblich mehr Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen anfallen. Besonders krass ist der Vergleich mit der Stadt Gelsenkirchen. Dort werden mehr als doppelt soviele Bedarfsgemeinschaften versorgt und die anteiligen Klagen liegen erheblich unter der Quote des JobCenters Herne, ebenso bei der Anzahl der Widersprüche. Dieselbe Beurteilung trifft auch den Vergleich mit Bochum.

Norbert Kozicki  Dipl.Soz.Wiss.

 

 

Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.

Grundsätzlich haben Hartz-IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt knapp 612.000 Widersprüche und rund 110.000 Klagen im Bereich der Hartz-IV-Grundsicherung von den Jobcentern beziehungsweise Sozialgerichten abschließend bearbeitet. Rund 35 Prozent der Widersprüche und 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.

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Informationen zum „Starke-Familien-Gesetz“ und Stellungnahmen der Verbände: „Es geht auch stärker.“

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„Die Arbeitsmärkte waren in Deutschland noch nie in einem so schlechten Zustand“ (Interview mit Professor Bontrup) – „Löhne und Beschäftigung: Arm trotz Arbeit – das Märchen von Deutschlands Jobwunder“ (Stern 4.1.2019) – Herner WAZ titelt: „Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv“ (5.1.2019) – eine Stellungnahme

https://www.waz.de/staedte/herne-wanne-eickel/herner-arbeitsmarkt-entwickelte-sich-im-jahr-2018-positiv-id216136913.html

„Die Arbeitsmärkte waren in Deutschland noch nie in einem so schlechten Zustand“ (Interview mit Professor Bontrup) – „Löhne und Beschäftigung: Arm trotz Arbeit – das Märchen von Deutschlands Jobwunder“ (Stern 4.1.2019)

Herner WAZ titelt: „Arbeitsmarkt entwickelt sich positiv“ (5.1.2019)

von Norbert Kozicki Dipl.Soz.Wiss.

 

„Nur Demagogen und Populisten reden von einer fast erreichten Vollbeschäftigung. Mit der Realität, hat das leider nichts zu tun. Wir haben weiter Massenarbeitslosigkeit im Land und ich gehe noch weiter: Die Arbeitsmärkte waren in Deutschland, zählt man das gesamte Prekariat der Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten, die befristet Beschäftigten, die Praktikantenverträge und die Leiharbeiter dazu, noch nie in einem so schlechten Zustand“, konstatierte vor einigen Tagen Professor Bontrup von der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen in einem Interview mit Telepolis und positionierte sich gegen die oberflächliche Rede von der fast erreichten Vollbeschäftigung. Ganz aktuell argumentierte die Stern-Redaktion zu den Problemen des Arbeitsmarktes und sprach vom „Märchen Jobwunder“ in Deutschland. Die aktuelle massive Kritik des Sozialrates der Vereinten Nationen an den Zuständen des Arbeitsmarktes in Deutschland sei hier nur am Rande erwähnt.

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Bündnis Kindergrundsicherung begrüßt SPD-Forderung nach einer Grundsicherung für Kinder

Bündnis Kindergrundsicherung begrüßt SPD-Forderung nach einer Grundsicherung für Kinder

Gemeinsame Bündnis-Pressemeldung vom 10.01.2019

Das Bündnis Kindergrundsicherung, ein Zusammenschluss von Sozial-, Wohlfahrts-, Fachverbänden und Wissenschaftler*innen begrüßt die Ankündigung der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles, dass sich auch die SPD hinter das Konzept einer Kindergrundsicherung stellen wolle. Das Bündnis fordert die CDU auf, sich einem solchen Konzept für die konsequente Bekämpfung der Kinderarmut in Deutschland ebenfalls nicht weiter zu verschließen.

„Mit der SPD steht nach Grünen und LINKE nun schon die dritte Partei im Deutschen Bundestag hinter unserer Idee einer eigenständigen Kindergrundsicherung. Die Tatsache, dass die SPD auf die Kindergrundsicherung eingeht, zeigt, dass auch sie sich der Schwächen und Halbherzigkeiten des Starke-Familien-Gesetzes bewusst ist. Wir erwarten, dass die SPD dieses Konzept nun in die Koalition einbringt und sich auch die CDU konstruktiv damit auseinandersetzt.“, erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands und neuer Sprecher des Bündnisses Kindergrundsicherung.

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»Sanktionen als verfassungswidrig geißeln«- Herne: Fast 5.000 Sanktionen des Existenzminimums im Jahr

»Sanktionen als verfassungswidrig geißeln«

Ex-BGH-Richter Wolfgang Neškovic zur Notwendigkeit der Abschaffung der Hartz-IV-Strafen

  • Von Alina Leimbach (Quelle: Neues Deutschland)

Am 15. Januar tagt das Bundesverfassungsgericht dazu, ob Sanktionen in Hartz IV verfassungskonform sind. Sie halten Kürzungen in der Grundsicherung für verfassungswidrig – als einer der wenigen. Wundert Sie das?

Das wundert mich nicht. Unter deutschen Jurist*innen entspricht es einer langen juristischen Tradition, dass dem im Grundgesetz festgelegten Sozialstaatsprinzip wenig verfassungsrechtliche Aufmerksamkeit gewidmet wird. Im Verhältnis zum Rechtsstaatsprinzip fristet es in der juristischen Wirklichkeit ein Schattendasein, obwohl es verfassungsrechtlich den gleichen Rang beansprucht. Soziale Empathie in juristische Denkmodelle umzusetzen, fällt diesen konservativ denkenden und vorwiegend technokratisch ausgebildeten Jurist*innen schwer. Das hat auch oft mit ihrer sozialen Herkunft zu tun.

Warum müssen die Sanktionen weg?

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