Die Einkommensungleichheit ist in Deutschland so groß wie vor gut 100 Jahren. Das ist das Ergebnis des ersten „Weltreports über Ungleichheit“ (World Inequality Report) – Kurzfassung: Bericht zur weltweiten Ungleichheit), einer Studie des französischen Ökonomen Thomas Piketty, Autor des Bestsellers „Das Kapital im 21. Jahrhundert“, zusammen mit mehr als hundert WissenschaftlerInnen aus der ganzen Welt. „Der Bericht zeigt, dass die Einkommensungleichheit in den letzten Jahrzehnten in fast allen Weltregionen zugenommen hat, jedoch in unterschiedlicher Geschwindigkeit“ (Kurzfassung, S.5). „Seit 1980 ist die Einkommensungleichheit in Nordamerika, China, Indien und Russland rasant gestiegen“. Im Vergleich dazu verlief der Anstieg in Europa eher moderat. Der Anteil der obersten 10% am Gesamteinkommen betrug 2016 in Europa 37%, in China 41%, in Russland 46%, in USA/Kanada 47%, in Subsahara/Afrika 54%, in Brasilien 55% und im Nahen Osten 61% (S. 5f).
Kategorie: aktuell
Gewerkschaften fordern von der CDU-Ministerin bis zu 37% höheren Azubi-Mindestlohn – CDU-Gesetzentwurf stellt Azubis schlechter als Schüler
Mindestlohnvorschlag Bildungsministerin Karliczek will Azubi-Mindestlohn auf 504 Euro festlegen
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek hat sich Zeit genommen. In dem im März unterschriebenen Koalitionsvertrag hatte sie den ersten Mindestlohn für Lehrlinge verankern lassen. Am Donnerstag legte Karliczek den lange erwarteten Vorschlag auf den Tisch: Azubis im ersten Jahr sollen 504 Euro erhalten. In den Folgejahren sollen es fünf, zehn und 15 Prozent mehr sein: konkret 529, 554 und 580 Euro pro Monat.
Der höhere Lohn soll die berufliche Ausbildung attraktiver machen und mehr junge Menschen in die duale Ausbildungsberufe wie Bäckereiverkäufer locken. Dort bleiben derzeit auch wegen der niedrigen Azubi-Löhne viele Plätze leer.
NGG legt Rentenprognose vor-12,8 Millionen Arbeitnehmer unter der Grundsicherung-Jedem dritten Beschäftigten droht eine Mini-Rente
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
NGG legt Rentenprognose vor
12,8 Millionen Arbeitnehmer unter der Grundsicherung
Jedem dritten Beschäftigten droht eine Mini-Rente
Dezember 2018
Deutschland droht Altersarmut – in einem größeren Ausmaß als bislang angenommen. Das
befürchtet die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). 12,8 Millionen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden – so, wie sie heute arbeiten – nur eine Rente unterhalb der staatlichen Grundsicherung bekommen. Und das, wenn sie nach immerhin 45 Berufsjahren in den Ruhestand gingen. Das sind bundesweit 42 Prozent aller Beschäftigten, die in Vollzeit, Teilzeit oder ausschließlich geringfügig arbeiten.
Die Schwelle für „Alters-Hartz-IV“ liegt im Bundesschnitt bei aktuell 785 Euro im Monat. Dabei sind insbesondere die Kosten fürs Wohnen berücksichtigt. Dies geht aus einer Renten-Analyse des Pestel- Instituts hervor. Die Wissenschaftler aus Hannover haben dabei für die Gewerkschaft NGG amtliche Statistiken ausgewertet.
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2018
Arbeitsuchende, Arbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Ländervergleich Dezember 2018 (mit bremischen Städten)
(BIAJ) Dezember 2018: 4,302 Millionen Arbeitsuchende. Darunter 2,210 Millionen registrierte Arbeitslose – davon 777.000 bei den Agenturen für Arbeit (Arbeitsagenturen) und 1,433 Millionen bei den Jobcentern registriert. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von -11,6 Prozent in Schleswig-Holstein bis -2,8 Prozent im Land Bremen (Bund: -7,4 Prozent; Stadt Bremen: -2,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7) 4,005 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB – SGB II – Hartz IV). Die Veränderungsraten (Vorjahresvergleich) bei den ELB reichten im Ländervergleich von -10,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern bis -3,5 Prozent in Hamburg. (Bund: -5,7 Prozent; Land Bremen: 3,6 Prozent; Stadt Bremen: -3,0 Prozent; siehe Tabellen 6 und 7)
Zum Länder- und Rechtskreisvergleich (insgesamt, SGB III und SGB II) im Dezember 2018 und Dezember 2017 – Arbeitsuchende (darunter registrierte Arbeitslose, differenziert nach Geschlecht) und erwerbsfähige Leistungsberechtigte – siehe die BIAJ-Kurzmitteilung vom 04. Januar 2019 mit bremischer Ergänzung:
Download_BIAJ20190104 (PDF: zwei Text- und sieben Tabellenseiten; bremische Städte auf Seite 9) (weitere BIAJ-Informationen zum Arbeitsmarkt: hier)
Solidarisches Grundeinkommen Berlins Alternative zu Hartz IV startet 2019.
Solidarisches Grundeinkommen Berlins Alternative zu Hartz IV startet 2019
Von Melanie Reinsch (Quelle: Berliner Zeitung)
Berlin wird 2019 zur Modellstadt. Ab Juli können 1000 Langzeitarbeitslose das solidarische Grundeinkommen (SGE) beziehen. Hinter den Kulissen wird laut Senatskanzlei an den letzten Schritten zur Konkretisierung des bundesweit einmaligen Projektes gearbeitet und mit Arbeitsagenturen gesprochen. In diesem Monat findet das dritte Arbeitstreffen statt. Ende Februar soll das Konzept stehen.
Es ist ein Versuch, mit dem der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) in Berlin sozialdemokratische Akzente setzen will: Dazu werden Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs mit Landesmindestlohn vermittelt – freiwillig, Vollzeit, unbefristet. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen, also einem Gehalt, das nicht an Arbeit gekoppelt ist, hat Müllers Pilotprojekt jedoch nichts gemein.
Die Erosion der Tarifbindung muss gestoppt werden.
Die Erosion der Tarifbindung muss gestoppt werden
Auswertung der Antwort der Bundesregierung (PDF) vom 10. Dezember 2018 auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Tarifbindung in Deutschland“, (BT-Drs. 19/5853) von Pascal Meiser u.a. und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass die Tarifbindung in Deutschland in den vergangenen Jahren in jeder Hinsicht zurückgegangen ist. Dies gilt für nahezu jedes Bundesland und für nahezu jeden Wirtschaftszweig mit Ausnahme des Öffentlichen Dienstes sowie für jede Betriebsgrößenklasse. Seit 2013 arbeitet die Mehrheit der Beschäftigten in Unternehmen, die nicht an einen Branchentarifvertrag gebunden sind.
Der Anteil der Beschäftigten in Unternehmen, die an einen Branchentarifvertrag gebunden sind, ist zwischen 2008 und 2017 um 6 Prozentpunkte auf 47 Prozent gesunken. Der Anteil der Beschäftigten in nicht-tarifgebundenen Unternehmen ist zwischen 2008 und 2017 um 6 Prozentpunkte auf 45 Prozent angestiegen.
Der Anteil der Betriebe, die an einen Branchentarifvertrag gebunden sind, ist zwischen 2008 und 2017 um 7 Prozentpunkte auf 25 Prozent gesunken. Der Anteil der Betriebe, die an keinen Tarifvertrag gebunden sind, ist zwischen 2008 und 2017 um 8 Prozentpunkte auf 73 Prozent angestiegen.
„Altersarmut nicht ernst genommen oder in unverantwortlicher Weise schön geredet.“ (Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer Paritätischer Wohlfahrtsverband )
Zur Stellungnahme von Ulrich Schneider zum aktuellen Armutsbericht:
http://infothek.paritaet.org/pid/fachinfos.nsf/0/4ad95f37e1634346c1258362002d6db1/$FILE/181213_Armutsbericht2018_Pressestatement_Schneider.pdf
50 Jahre Mindestlohn in den Niederlanden: Das Gesetz regelt keinen Stundenlohn sondern den Mindestlohn pro Monat, pro Woche und pro Tag und (!) das Mindesturlaubsgeld.
Mindestlohn zeigt Wirkung:
Mindestlohn Niederlande: 1.485,60 Euro pro Monat und 8 Prozent Urlaubsgeld (ab 01.01.2019: 1.615,80 Euro plus Urlaubsgeld
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe
(BIAJ-19-03-2014 zuletzt aktualisiert 30-12-2018) Aus gegebenem Anlass („vor 50 Jahren“): Der Mindestlohn in den Niederlanden ist im „Gesetz Mindestlohn und Mindesturlaubsgeld“ vom 27. November 1968 (!) geregelt. („Wet minimumloon en minimumvakantiebijslag“: http://wetten.overheid.nl/BWBR0002638/)
Das Gesetz regelt keinen Stundenlohn sondern den Mindestlohn pro Monat, pro Woche und pro Tag und (!) das Mindesturlaubsgeld. (aktualisiert bis „Minimumloon“ und „Vakantiegeld“/“Vakantiebijslag“ ab dem 1. Januar 2019: 1.615,80 Euro pro Monat plus Urlaubsgeld in Höhe von 129,26 Euro pro Monat)
Aufruf zur Beteiligung von Harald Thome: Onlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen im SGB II
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir wünschen uns und Euch ein gutes, kämpferisches und erfolgreiches Jahr 2019 und fangen dieses direkt mit einem Sonder-Newsletter an.
In dem geht es um die angekündigte
Onlineumfrage zur Anhörung beim BVerfG wegen Sanktionen im SGB II
Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung statt. Es geht um die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II mit der Verfassung vereinbar sind. Tacheles e.V. ist als sogenannter sachverständiger Dritter geladen. Für das Bundesverfassungsgericht wird die Frage, welche Wirkungen Sanktionen nach dem SGB II erzielen, voraussichtlich eine große Rolle spielen. Das ist keine rechtliche Frage, sondern eine Frage nach Erfahrungen.
Wir haben uns daher entschlossen, diese Umfrage durchzuführen, um möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenzutragen.
Zielgruppen der Umfrage sollen sein:
Berater und Beraterinnen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen,
Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III, ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II
Mitarbeiter*innen eines Jobcenters, eines kommunalen Trägers oder eines anderen Sozialleistungsträgers
Die Ergebnisse der Umfrage wollen wir in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht am 15.1.2019 einbringen.
Die Umfrage ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten.
Die Umfrage ist ab sofort (31.12.) bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet.
Ich möchte daher alle Newsletterleser und –leserinnen bitten, an der Umfrage rege teilzunehmen, die Umfrage in euren Netzwerken bekannt zu machen und zur Teilnahme aufzufordern.
Auf diese Weise könnt ihr konkret eure Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.
Hier nun der Link zu der Onlineumfrage: https://www.umfrageonline.com/s/Sanktionsumfrage
Die Ergebnisse der Umfrage können ein kleinwenig die Diskussion um Sanktionen in Karlsruhe und für zukünftige Änderungen beim Gesetzgeber beeinflussen.
Die Diskussion über die Reform der Hartz IV-Gesetze kommt in Fahrt, Hubertus Heil kündigt für 2019 „Hartz-IV-Reformen an – „Überzogene Sanktionen müssen weg“, Welt 31.12.19: https://www.welt.de/politik/deutschland/article186338426/Hubertus-Heil-Hartz-IV-Reform-soll-2019-kommen.html
Mit der Bitte um rege Verbreitung und Beteiligung
und herzlichen Neujahrsgrüßen!
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Zwei Drittel der Armen erwerbstätig, in Ausbildung oder in Rente – Umdenken sofort erforderlich – Neue Erkenntnisse der Armutsforschung
„Wenn rund zwei Drittel der Armen erwerbstätig, in Ausbildung oder in Rente sind, kann es auch nicht mehr erstaunen, dass das Vorurteil, arme Menschen seien zumeist auch „ungebildet“, nicht zutrifft: 56 Prozent der Einkommensarmen können ein mittleres und weitere gut 17 Prozent sogar ein hohes Qualifikationsniveau vorweisen. Mit anderen Worten: Bei fast drei Vierteln der arbeitenden Armen dürfte das Bildungsniveau nicht die Ursache für die prekäre Einkommenssituation darstellen.“ (Ulrich Schneider)
Working poor: Armut jenseits der Sanktionen
von Ulrich Schneider
Ausgerechnet ein Grüner hat es geschafft, dass aktuell wieder intensiv über Hartz IV diskutiert wird: Im November 2018 forderte Robert Habeck eine sanktionsfreie Garantiesicherung.[1] In einem Strategiepapier für das grüne Grundsatzprogramm rechnete er rigoros mit dem Hartz-IV-System ab, das aus seiner Sicht auf Demütigung von Menschen ausgerichtet sei. An dessen Stelle solle ein Hilfesystem treten, das tatsächlich existenzsichernd ist und das auf Anreize statt Bestrafung setzt. Eine glasklare Positionierung von jemandem, der bekanntermaßen nicht zum linken Flügel seiner Partei gehört, sondern eher als Realo bekannt ist.