Herner Sozialforum

Im Ruhrgebiet lebten im Dezember 2021 insgesamt 214.592 Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften, 25,5 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen.

Kinder und Jugendliche in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften – Bund, Länder, Großstädte, Ruhrgebiet – 2011 bis 2021

(BIAJ) Im Dezember 2021 lebten insgesamt 1,764 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in sog. SGB-II-Bedarfsgemeinschaften (Hartz IV), 12,8 Prozent der altersgleichen Kinder und Jugendlichen in der Bundesrepublik Deutschland. Dies waren 121.983 (6,5 Prozent) weniger als im Dezember 2011 bzw. 90.722 (4,9 Prozent) weniger als im Dezember 2020. Im Vorjahresvergleich (Dezember 2020 – Dezember 2021) reichten die Veränderungsraten in den Ländern von -8,4 Prozent in Thüringen (TH) bis ‑2,7 Prozent in Bremen (HB). Der Anteil der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in SGB-II-Bedarfsgemeinschaften an der altersgleichen Bevölkerung (hier kurz: SGB-II-Quote u18) reichte in den Ländern im Dezember 2021 von 6,0 Prozent in Bayern (BY) bis 30,4 Prozent im Land Bremen (HB). (vorläufig; siehe dazu die BIAJ-Tabellen 1, 3 und 5)

 

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NRW-Inflationsrate liegt im März 2022 bei 7,6 Prozent

NRW-Inflationsrate liegt im März 2022 bei 7,6 Prozent

Im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat waren im März 2022 vor allem Kraftstoffe (+49,1 Prozent) und Haushaltsenergien (+39,1 Prozent) teurer.

Düsseldorf (IT.NRW). Der Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen ist
von März 2021 bis März 2022 um 7,6 Prozent gestiegen (Basisjahr
2015 = 100). Das ist die höchste Inflationsrate seit Ende 1973. Wie
Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt
mitteilt, stieg der Preisindex gegenüber dem Vormonat (Februar 2022) um
2,7 Prozent.

 

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Entwurf Bundeshaushalt von FDP-Lindner: „Kein Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut“

Wirklichkeit überholt Presseerklärung des Herner Sozialforums

Bundesfinanzminister Lindner streicht Kindergrundsicherung

„Kein Kampf gegen die Kinderarmut“

 

Am 16. März 2022 verkündete die neue Familienministerin Spiegel (Bündnis90-Die Grünen), dass die Ampelregierung auf dem Weg zur Kindergrundsicherung einen Sofortzuschlag von monatlich 20 Euro für die von Armut betroffenen Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsenen beschlossen hat. Am 22. März 2022 brachte der neue Finanzminister Lindner (FDP) den Entwurf zum Bundeshaushalt 2022 ein. Dieser Entwurf beinhaltet nicht mehr eine zentrale Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nämlich die Kindergrundsicherung, „um die Kinder aus der Armut zu holen“. (Koalitionsvertrag, S. 76)

Um mit den Worten der neuen Bundesfamilienministerin zu sprechen, gibt es fürs Erste „keinen Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut“ (Spiegel).

Mit diesem Etatentwurf verweigert die neue Bundesregierung die Hilfe den Kindern und Familien, „die unsere Hilfe besonders brauchen und die es gerade in der Pandemie besonders schwer hatten“. (Spiegel am 16. März 2022).

Vor diesem Hintergrund der Streichung einer wichtigen vertraglichen Vereinbarung der drei Regierungsparteien können wir mit der neuen Familienministerien nur feststellen, „dass es unerträglich ist, dass in einem reichen Land wie Deutschland so viele Kinder mit so wenig auskommen müssen“ (Spiegel am 16. März 2022), und weiterhin auskommen müssen.

Wir betrachten diesen Vorgang als einen Skandal erster Ordnung und fordern die Abgeordneten der SPD und von Bündnis90-Die Grünen auf, die Kindergrundsicherung im Kampf gegen die Kinderarmut im Bundeshaushalt einzustellen, im Interesse ihrer eigenen Glaubwürdigkeit. Man könnte sonst den Eindruck gewinnen, dass die kleinste Koalitionspartei in Berlin die Richtlinien vorgibt.

 

Herne, 28. März 2022

gez. Norbert Kozicki

(Dipl.-Sozialwissenschaftler)

Meldung von heute (28. März 2022) : Spiegel setzt eine Arbeitsgruppe zur Kindergrundsicherung ein, aus fünf Ministerien. Vor Ende 2023 passiert nichts.

„Der Sofortzuschlag (20 Euro) ist ein Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut“.

Vor der Wahl 2021:

Eine Stellungnahme zum „Kampf gegen die Kinderarmut“

 

Am 16. März 2022 meldete das Bundesfamilienministerium, dass die Bundesregierung ab Juli einen Sofortzuschlag von 20 Euro monatlich für von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene beschlossen hat. Die neue Familienministerin Spiegel (Bündnis90-Die Grünen) kommentierte diesen Zuschlag im „Kampf gegen die Kinderarmut“ mit folgenden Worten: „Der Sofortzuschlag ist ein Paradigmenwechsel im Kampf gegen Kinderarmut“.

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DGB warnt Ampel-Koalition vor „Griff in die Rentenkasse“

Notreserve der Rentenkasse muss angehoben werden!

DGB warnt Ampel-Koalition vor „Griff in die Rentenkasse“ und unterstützt LINKE Forderung

18.03.2022 M. Birkwald

DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel kritisierte heute in der Osnabrücker Zeitung die Kürzung der Bundesmittel an die Rentenversicherung um eine halbe Milliarde Euro scharf: „Bundesfinanzminister Christian Lindner will 500 Millionen Euro für die Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt streichen. Mit einem einfachen Federstrich könnte er damit das Sicherheitsversprechen aufkündigen, das die Ampel noch zum Jahresende im Koalitionsvertrag gegeben hat.“

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Entwurf des Bundeshaushalts sieht Streichung des Sonderzuschusses für das laufende Jahr vor. Auch weniger Geld für Grundsicherung im Alter.

 

Rente / 18.03.2022 die vorsorge

500 Millionen Euro weniger für die Rentenversicherung

Entwurf des Bundeshaushalts sieht Streichung des Sonderzuschusses für das laufende Jahr vor. Auch weniger Geld für Grundsicherung im Alter.

Berlin (sth). Die 2018 für die Jahre 2022 bis 2025 beschlossenen Sonderzahlungen des Bundes an die Rentenversicherung sollen für das laufende Jahr gestrichen werden. Das geht aus dem am Mittwoch von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgestellten zweiten Etatentwurf für 2022 (S. 17) hervor. Zur Begründung heißt es, aufgrund der stabilen Finanzlage der Rentenversicherung „entfällt die Notwendigkeit der Sonderzahlungen des Bundes“. In einem ersten Schritt werde die Zusatzzahlung an die Rentenkassen deshalb für das laufende Jahr „um 500 Millionen Euro vermindert“, heißt es in der Vorlage. Für die weiteren geplanten Sonderzahlungen in den Jahren 2023 bis 2025 werden dem Bundesfinanzministerium zufolge gesetzliche Regelungen „zu einem späteren Zeitpunkt getroffen“.

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Stefan Körzell, DGB-Vorstandsmitglied, sagte, es sei bedauerlich, dass weiterhin derselbe Arbeitsplatz über längere Zeiträume mit Leiharbeitenden besetzt werden könne.

Was ist (k)eine „vorübergehende Überlassung“ von arbeitenden Menschen? Der Europäische Gerichtshof fällt ein „erfreuliches“ bzw. „enttäuschendes“ Urteil zur Leiharbeit

Die Zahl der Leiharbeiter in Deutschland ist in den vergangenen Jahren bis kurz vor Beginn der Corona-Pandemie gestiegen. Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es 2013 rund 865.000 Menschen in Leiharbeit, im Jahresschnitt 2018 waren es schon mehr als eine Million. 2020 – im ersten Jahr der Pandemie – sank die Zahl zwischenzeitlich auf gut 740.000, lag aber Mitte 2021 wieder bei mehr als 830.000. Aktuellere Zahlen der Bundesagentur liegen derzeit nicht vor, aus der Branche werden aber weiter steigende Zahlen seit dem Sommer des vergangenen Jahres berichtet.

 

Bekanntlich ist die Leiharbeit (zuweilen auch als Zeitarbeit bezeichnet oder als Arbeitnehmerüberlassung) seit vielen Jahren in Deutschland immer wieder Gegenstand kontroverser Debatten, die von einem Lobgesang auf diese „flexible“ Beschäftigungsform bis hin zu dem Vorwurf reichen, es handele sich bei Leiharbeit um eine moderne Form des „Sklavenhandels“. Besonders „belastet“ ist diese Form der „Personaldienstleistung“ durch die jahrelangen Auseinandersetzungen über ihre Instrumentalisierung zum Zwecke des Lohndumping und dass sich entleihende Unternehmen über den Entleih ihren eigentlichen Arbeitgeberpflichten entziehen.

 

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20 Euro mehr pro Monat für arme Kinder- das ist die Art und Weise der Ampelregierung zur Bekämpfung der Armut von Kindern und Jugendlichen

Langzeitskandal Kinderarmut – Gastbeitrag von Christoph Butterwegge

Seit fast 20 Jahren sind in unserem wohlhabenden, wenn nicht reichen Land nach EU-Maßstäben etwa 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren armutsgefährdet oder armutsbetroffen; knapp 2 Millionen leben sogar von staatlichen Transferleistungen. Wie dramatisch sich unsere Gesellschaft in dieser Beziehung verändert hat, zeigt folgender Vergleich: 1965, auf dem Gipfelpunkt des sog. Wirtschaftswunders der „alten“ Bundesrepublik, bezog jedes 75. Kind Sozialhilfe; heute ist mehr als jedes 7. Kind auf Sozial- bzw. Arbeitslosengeld II angewiesen, im Volksmund „Hartz IV“ genannt. Wenn man das offizielle Kriterium der Europäischen Union zugrunde legt, in einem Haushalt zu leben, dessen Nettoeinkommen bedarfsgewichtet weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt, ist in Deutschland sogar mehr als jedes 5. Kind armutsgefährdet bzw. einkommensarm.

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„Die Neuberechnung des kindlichen Existenzminimums darf nicht nach Kassenlage erfolgen.“ (Heinz Hilgers, Kinderschutzbund)

Umsetzung der Kindergrundsicherung: Bündnis Kindergrundsicherung fordert echten Systemwechsel

Paritätischer Wohlfahrtsverband
Bündnis legt Stellungnahme vor zur Kindergrundsicherung im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP von 2021-2025
Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag auf die Einführung einer Kindergrundsicherung verständigt. Dieses Vorhaben begrüßt das Bündnis KINDERGRUNDSICHERUNG ausdrücklich, stellt jedoch in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme klare Anforderungen zur Ausgestaltung. Die Kindergrundsicherung sei eine grundlegende Reform, die Umsetzung müsse sich an den großen Zielen Bekämpfung der Kinderarmut und Stärkung von Familien messen lassen. Eine Beteiligung aller relevanter Akteure am Vorbereitungs- und Umsetzungsprozess muss gewährleistet sein.

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„Doch bislang hat Deutschland die Augen vor dem Problem Energiearmut verschlossen.“

Energiearmut: Wenn sogar Jobcenter in Berlin Alarm schlagen und dringenden Handlungsbedarf sehen

»Angesichts stark gestiegener Energiepreise warnt EU-Arbeitskommissar Nicolas Schmit vor mehr Energiearmut in Europa. Es gebe bereits Millionen Menschen, die unter Energiearmut litten, „und diese Zahl könnte noch größer werden“, sagte Schmit.« Nein, dieses Zitat stammt nicht aus diesen Tagen, sondern ist dem Artikel EU-Kommissar warnt vor mehr Energiearmut entnommen, der am 17. Oktober 2021 veröffentlicht worden ist. Einige EU-Staaten hatten bereits vor Monaten Maßnahmen ergriffen. Frankreich etwa deckelt bis April die Preise für Strom und Gas und gibt Energiegutscheine aus: 100 Euro für sechs Millionen besonders bedürftige Haushalte.

Und auch in Deutschland war und ist – nunmehr durch die Auswirkungen des russischen Überfalls auf die Ukraine nochmals potenziert – der Anstieg der Energiepreise ein für viele Menschen existenzielles Problem. Das vor allem bei den Menschen mit niedrigen Einkommen und den vielen, die auf Transferleistungen wie Hartz IV angewiesen sind.

 

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