Herner Sozialforum

Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro netto einführen.

 

Rentenniveau und Grundsicherung anheben

Die Zahl der Rentner in Grundsicherung ist auf einen neuen Höchstwert angestiegen. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die die Linksfraktion im Bundestag erfragt hat. 579.095 Rentnerinnen und Rentner beziehen aktuell (September 2021) Grundsicherung im Alter. Das sind 13.280 Personen mehr als ein Jahr zuvor (September 2020: 565.815). Im Vergleich zu 2003 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt (2003: 257.734). 56 Prozent davon sind Frauen (321.745).

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Die Gesamtzahl der Rentnerinnen und Rentner in Hartz IV habe sich seither also beinahe verdoppelt.

Die Zahl der auf Hartz IV angewiesenen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland hat einem Bericht zufolge einen neuen Rekordstand erreicht. Im vergangenen September bezogen 579.095 Ruheständler Grundsicherung im Alter, wie laut Funke-Mediengruppe aus einer Datenabfrage der Linken-Bundestagsfraktion beim Statistischen Bundesamt hervorgeht. Das sei der höchste Wert seit fast zwei Jahrzehnten, berichteten die Zeitungen am Dienstag.

2003 waren es demnach noch etwa 257.734 Ruheständler, die auf das staatliche Existenzminimum angewiesen waren. Die Gesamtzahl der Rentnerinnen und Rentner in Hartz IV habe sich seither also beinahe verdoppelt.

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Sozialforum fordert monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von mindestens 100 € für Sozialleistungsempfänger

Hoher Anstieg bei Lebenshaltungs- und Energiekosten:

Sozialforum fordert monatlichen Sofortzuschlag in Höhe von mindestens 100 € für Sozialleistungsempfänger

 

Die Inflationsrate in Deutschland hat im Januar 2022 mit 4,9 Prozent einen Höchststand erreicht, blickt man auf die letzten 30 Jahre zurück.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat sind die Energiepreise im Januar 2022 um 20,5 Prozent gestiegen, die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte um 22,1 Prozent.

Führte schon die Pandemie zu finanziellen Mehrbelastungen von Sozialleistungsempfängern, wird sich ihre wirtschaftliche Lage noch einmal aufgrund der Wirtschaftssanktionen gegen Russland und sich daraus ergebenden Handelsgüterengpässe noch einmal mehr verschärfen. Der Krieg wird weitere drastische Preissteigerungen zur Folge haben.

Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon zuvor unzureichend. Lebenshaltungs- und Energiekosten müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. 2022 sind die Regelsätze um lediglich 0,76 % erhöht worden.

Im Jahr 2014 hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Regelsatzurteil festgestellt, dass die Regelbedarfe „derzeit noch“ verfassungsgemäß seien. Die Richter merkten aber auch an, dass im Fall von kurzfristig „auftretenden, extremen Preissteigerungen beim Haushaltsstrom“ zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben sei (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 111). Diese vom BVerfG beschriebene Situation liegt jetzt aufgrund der in die Höhe geschnellten Lebenshaltungs- und Energiekosten vor.

Daher fordert das Sozialforums Herne: Es muss unverzüglich einen Sofortzuschlag von mindestens 100 € monatlich für Leistungsbezieher nach dem SGB II/SGB XII und AsylbLG geben.

 

HERNER SOZIALFORUM

Sprecherkreis

Franz-Josef Strzalka

Frank Sichau    Edith Grams   Rainer Kubitza   Gregor Kleibömer    Norbert Arndt

HERNER SOZIALFORUM

Norbert Arndt

Kanalstr.12

44628 Herne

norbert.arndt@magenta.de

Insgesamt verhandeln die DGB-Gewerkschaften im Jahr 2022 für knapp 10 Millionen Beschäftigte neue Vergütungstarifverträge.

Die Tarifverdienste haben schon im vergangenen Jahr der Inflationsentwicklung hinterhergeschaut. Und 2022 gibt es eine ganz schwierige Tarifrunde für die Gewerkschaften

Nicht nur der Blick auf die (weiter steigenden) Sprit- oder Gaspreise lässt viele derzeit Schlimmes befürchten. Auf breiter Front steigen die Preise und wenn man sich anschaut, mit welchen Preissprüngen die dem Endverbrauch vorgelagerten Produktionsstufen konfrontiert sind, dann kann man sich ausrechnen, was und in welcher Größenordnung in den kommenden Monaten an die Verbraucher weitergegeben wird. Dabei hatte ein Teil der Ökonomen durchaus Entspannung in den prognostischen Raum gestellt: »Nach einer jährlichen Teuerungsrate von 5,3 Prozent im Dezember und 4,9 Prozent im Januar hatten Ökonomen gehofft, die Inflation könnte weiter sinken.« Aber: Das Gegenteil ist nun der Fall. Die Verbraucherpreise stiegen im Februar um 5,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie das Statistische Bundesamt mitteilt (Inflationsrate im Februar 2022 voraussichtlich +5,1 %). Wie kann das sein? Dazu die Bundesstatistiker: »Obwohl die Basiseffekte infolge der temporären Mehrwertsteuersenkung und dem Preisverfall der Mineralölprodukte im Jahr 2020 seit Januar 2022 entfallen, bleibt die Inflationsrate hoch. Einen Einfluss haben hier weiterhin coronabedingte Effekte, wie Lieferengpässe und deutliche Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen sowie bei den Energieprodukten. Diese Effekte werden überlagert durch die Unsicherheiten infolge des Angriffs Russlands auf die Ukraine.« Die Begrifflichkeit „Unsicherheiten“ ist angesichts der dramatischen Ereignisse in der Ukraine und den massiven Sanktionen seitens der westlichen Welt gegen Russland weit mehr als nur „unterkühlt“.

 

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»Die gesetzliche Rentenversicherung verbuchte im Jahr 2021 nach vorläufigen Angaben einen Überschuss von fast 1 Mrd €.« (Bundesbank)

Der „Grundrente“ sei Dank? Zur Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung

Wenn wir über die Rentenversicherung in Deutschland sprechen, dann geht es an den Geldbeträgen gemessen um eine ganz große Hausnummer: Im vergangenen Jahr hat die gesetzliche Rentenversicherung mehr als 340 Milliarden Euro ausgegeben. Nur zur vergleichenden Einordnung: Nach der Haushaltsplanung wurden für das Jahr 2021 für die gesamten Ausgaben des Bundes etwas mehr als 498 Milliarden Euro eingestellt.

Auch die Finanzentwicklung der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung ist einem Auf und Ab der Überschüsse und Defizite mit Blick auf die jährlichen Salden von Einnahmen und Ausgaben ausgesetzt. Die Abbildung zeigt die Entwicklung von 2000 bis einschließlich des ersten Corona-Jahres 2020:

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Fazit: Die Finanzlage der Pflegeversicherung ist wesentlich brisanter, als es ein oberflächlicher Blick auf die aktuellen Zahlen und Prognosen für das laufende Jahr erscheinen lässt.

Überall Milliarden-Löcher. Nicht nur bei den Krankenkassen. Auch die Pflegeversicherung hängt schwer angeschlagen in den Seilen

»In den Kranken- und Pflegekassen klaffen gewaltige Lücken, die nur mit viel Mühe gestopft werden können: mit erhöhten Beiträgen, dem Rückgriff auf Reserven, vor allem aber aus Steuermitteln. Der ohnehin hohe Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verdoppelt sich 2022 auf 28,5 Milliarden Euro.« Das findet man in dem Beitrag AOK reißt Krankenkassenfinanzen tief ins Minus von Christian Geinitz. »Doch die Hiobsbotschaften reißen nicht ab. Allein der Platzhirsch am Markt, die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), melden für das zurückliegende Jahr ein nie dagewesenes Defizit. Es ist sogar höher als die Rekordunterdeckung aller Kassen zusammen zu Beginn der Zweitausenderjahre. 2002 und 2003 überstiegen in sämtliche Versicherungen zusammengenommen die Ausgaben die Einnahmen um rund 3,4 Milliarden Euro. Dann folgten fünfzehn Jahre, in denen es vorwiegend Überschüsse gab, bis 2019 die Rechnung wieder ins Minus drehte. 2020 sah es mit minus 2,7 Milliarden Euro besonders übel aus. Doch das ist nichts gegen die Horrorzahlen der AOK für 2021.« Nach vorläufigen Daten »betrug die Finanzierungslücke im vergangenen Jahr sage und schreibe 4,1 Milliarden Euro.«

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Arbeitgeber im Klassenkampf-Modus: 12 Euro Mindestlohn sei ein Angriff auf die Grundprinzipien der Wirtschaftsordnung.

Arbeitgeber fordern Ampel zu Korrektur bei Mindestlohn auf

Berlin (dpa) – Kurz vor dem geplanten Kabinettsbeschluss für die Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro haben Deutschlands Arbeitgeber die Ampelkoalition zu Änderungen an den Plänen aufgerufen.

Ein vom Arbeitgeberverband BDA in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätige die Einschätzung, „dass ein Staatslohn ein Angriff auf die Grundprinzipien unserer Wirtschafts- und Arbeitsordnung ist“, sagte der BDA-Hauptgeschäftsführer, Steffen Kampeter, in Berlin. Zum Jahreswechsel hatte die BDA angekündigt, die von der Koalition angekündigte Mindestlohnerhöhung juristisch überprüfen lassen zu wollen.

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Essen: Bei den Jugendlichen unter 25 Jahren gibt es binnen eines Jahres 17 Prozent mehr Langzeitarbeitslose.

Corona-Verlierer auf dem Arbeitsmarkt: Langzeitarbeitslose

Gerade wenn sich überall die Meldungen über die Rückkehr zu einer „Normalität“ der Vor-Krisen-Zeit auf dem Arbeitsmarkt häufen, lohnt ein genauerer Blick hinter die Kulissen, denn bekanntlich gibt es in derart komplexen Systemen wie den heutigen Arbeitsmärkten Nicht-Betroffene von krisenhaften Entwicklungen, Gewinner und eben auch Verlierer, die oftmals, wenn man nur auf großen Zahlen schaut, in der Schattenwelt der Nicht-Beachtung hängen bleiben.

»Gute Nachrichten auf dem Arbeitsmarkt: Das Vorkrisenniveau ist fast wieder erreicht. Die Zahl der Arbeitslosen lag im Januar nur knapp 40.000 über dem Stand von Januar 2020.« In den zurückliegenden zwei Corona-Jahren gab es zwischenzeitlich 600.000 Arbeitslose mehr als zur Zeit vor der Krise. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat aber bereits in der Überschrift Wasser in den Wein gegossen: Arbeitsmarkt: Gewinner und Verlierer der Krise. Zu den Verlierern gehören nicht nur Minijobber und Selbstständige: »Vor allem gibt es deutlich mehr Langzeitarbeitslose als früher. Im vergangenen Monat zählte die Bundesagentur für Arbeit noch 270.000 mehr Langzeitarbeitslose als im Januar 2020.« Auch die Bundesagentur für Arbeit selbst schreibt in ihrem Arbeitsmarktbericht für Januar 2022: »Die Corona-Krise hat zu einer deutlichen Verfestigung der Arbeitslosigkeit geführt. Im Vergleich mit dem Monat vor Einsetzen der Corona-Krise, dem März 2020, hat die Zahl der Langzeitarbeitslosen, also der Personen, die länger als 12 Monate arbeitslos waren, um 281.000 oder 40 Prozent auf 990.000 zugenommen. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist in diesem Zeitraum von 30,3 auf 40,2 Prozent gestiegen.«

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Die ignorierte Armut / Kinderarmut

Bürgergeld statt Hartz IV: Die ignorierte Armut

Blätter für deutsche und internationale Politik, Febr 2022

Die Ampel-Koalition benennt Hartz IV in Bürgergeld um und übertüncht damit die gravierenden Probleme der Grundsicherung, kritisierte Maike Rademaker in der Januar-Ausgabe der »Blätter«. Diese Kritik teilen die Sozialwissenschaftler Wiebke Schröder und Jonas Pieper – allerdings widersprechen sie entschieden Rademakers Aussage, mehr Geld für Hartz-IV-Beziehende ändere nichts an deren Situation.

Hartz IV ist eine Großbaustelle und die bisher von der Ampel angestrebten Veränderungen gehen das Problem im Kern nicht an. Dieser Aussage von Maike Rademaker folgen wir. Doch mit dem Versuch der Autorin, die finanzielle Not von Millionen Grundsicherungsbeziehenden auszublenden, trennen sich argumentativ unsere Wege: Rademaker hält mehr Geld für Betroffene für einen paternalistischen Ansatz und kann daher auch in einer Erhöhung der Regelsätze keine wesentliche Verbesserung erkennen: „Denn mit lediglich mehr Geld – ob 5,50 oder 500 Euro – wird Hartz IV eher zementiert als aufgelöst.“ Dies zeigt deutlich: Die Armut, die Hartz IV produziert, zählt aus Rademakers Sicht nicht zu den entscheidenden Problemen des Systems. Das aber ist ein großes Versäumnis.

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Tariflose Zone Pflege

Noch nicht einmal jede dritte Pflegeeinrichtung mit irgendeiner „Tarifbindung“.

Erste Zahlen aus einer weitgehend tariflosen Zone – und harte Euro-Beträge einer „Lohnbindung durch die Hintertür“ ab dem Herbst 2022

Mit der bundesweiten Veröffentlichung von Daten zur tariflichen Bezahlung in der Langzeitpflege liefern die Landesverbände der Pflegekassen erstmals einen detaillierten Überblick über das Ausmaß der Tarifbindung von Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Das berichtet der AOK-Bundesverband und verweist auf die Veröffentlichung der Tarifübersicht durch die Landesverbände der Pflegekassen. Hintergrund: Die Pflegekassen sind verpflichtet, jährlich eine Übersicht mit den Namen der Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu veröffentlichen, deren Entlohnung das regional übliche Entgeltniveau um nicht mehr als zehn Prozent überschreitet.

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