Das sind Meldungen, die man nur politisch verstehen kann: Der Bundesarbeitsminister wird mit den Worten zitiert, „die Pandemie hat den deutschen Arbeitsmarkt erschüttert. Aber das große Beben ist ausgeblieben.“ Und dann geht es weiter auf der positiven Rutschbahn: »Ein Jahr lang bestimmt die Corona-Krise nun schon, was in Deutschland geht und was nicht. Auch auf dem Arbeitsmarkt hinterlässt das Spuren. Arbeitsminister Heil und Arbeitsagentur-Chef Scheele zeigen sich trotzdem zufrieden.« Dabei stellen sie vor allem ab auf den massiven Einsatz des Instrumentariums der Kurzarbeit, mit der ein starker Anstieg der Arbeitslosigkeit habe verhindert werden können: „Wir sehen, dass sich Kurzarbeit nicht in Arbeitslosigkeit niederschlägt, wenn sie ausläuft. Sondern wir sehen, dass die Unternehmen die Arbeitszeit wieder hochfahren“, so der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele. Der zeichnet sich immer wieder aus durch positive Beschreibungen des Arbeitsmarktes, die in Berlin sicher gerne vernommen werden. Aber auch Scheele kann eine offene Wunde nicht unter den Teppich kehren, so offensichtlich ist die: Die Langzeitarbeitslosen. „Das sind wirklich die Verlierer und Opfer und Leidtragenden dieser Krise“, so wird der Mann aus Nürnberg zitiert. Da lohnt ein Blick auf die nackten Zahlen:
Kinderarmut: „Bildung und Teilhabe“ ermögliche Kindern »eine echte Teilhabe in der Schule und am Gesellschaftsleben«. (Weiß, Christdemokrat, Bundestagsabgeordneter)
- 10 Jahre Teilhabepaket
»Komplett an der Lebensrealität Heranwachsender vorbei«
Paritätischer stellt Bildungs- und Teilhabepaket vernichtendes Zeugnis aus
Berlin. Das vor zehn Jahren eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder aus armen Familien ist nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbands »komplett gescheitert«. Es sei »von Anfang an komplett an der Lebensrealität Heranwachsender und den Strukturen vor Ort vorbei konzipiert und zum Scheitern verurteilt« gewesen, urteilte Geschäftsführer Werner Hesse am Donnerstag.
Das Paket sieht unter anderem die Übernahme der Kosten für Schul- und Kitaausflüge sowie Klassenfahrten vor. Außerdem werden feste Beträge etwa für den Schulbedarf, die Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht an einer Musikschule gezahlt. In Anspruch nehmen können dies Kinder und Jugendliche aus Familien, die beispielsweise Hartz IV oder Asylbewerberleistungen beziehen.