Es gilt umgehend zu handeln, um die versteckten Kürzungen bei den Ärmsten in unserer Gesellschaft zu stoppen.

Appell an Arbeitsminister Hubertus Heil: Versteckte Kürzungen bei den Ärmsten stoppen – rote Linie bei Hartz IV und Co.!

Ob bei Hartz IV oder Grundsicherung im Alter: Das Geld reicht hinten und vorne nicht. Für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe müssen die Regelsätze deutlich auf mindestens 600 Euro steigen – dafür hat sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis bereits vor Monaten mit Nachdruck eingesetzt.

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Hartz-IV: die Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle weisen einen notwendigen Betrag in Höhe von 664 Euro pro Monats aus.

Eine „versteckte“ Kürzung? Zur Kritik an der Regelbedarfsanpassung in der Grundsicherung und eine juristische Lanze in Richtung verfassungswidrige Unterdeckung des menschenwürdigen Existenzminimums

Nach der Bundesregierung hat nun auch der Bundesrat der „Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlagen zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2022“ zugestimmt. Das Wortungetüm hat die – immer noch unhandliche – Abkürzung Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 – RBSFV 2022.

Bevor jetzt jemand das Weiterlesen verweigert, weil es sich scheinbar um irgendein hyperkompliziertes Verordnungsdetail handelt, sei hier darauf hingewiesen, dass von dem, was dort fortgeschrieben wird, Millionen Menschen in unserem Land betroffen sind. Es geht um die Höhe der Leistungen für Hartz IV-Empfänger nach SGB II (5,3 Mio. Menschen) sowie für die Menschen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII (über 1,1 Mio. Menschen) beziehen, außerdem ist das auch für das Asylbewerberleistungsgesetz relevant.

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Lächerliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig !

Regelbedarfsanpassung 2022:

Juristisches Gutachten belegt verfassungsrechtlich geforderten Handlungsbedarf

Die geplante Regelsatzanpassung zum 1.1.2022 von weniger als ein Prozent kommt faktisch einer versteckten Kürzung bei Hartz IV und anderen existenzsichernden Leistungen gleich. Da die Preisentwicklung durch die Anpassung nicht ausgeglichen wird, sinkt die Kaufkraft. Die Leistungsberechtigten können sich faktisch noch weniger leisten als bisher. Ein im Auftrag des Paritätischen verfasstes Gutachten von Prof. Anne Lenze kommt zu dem Schluss, dass die absehbare Kaufkraftminderung abgewendet werden muss, um einen verfassungsrechtlich relevantes, weiteres Absinken der Regelbedarfe zu vermeiden.
Nach den Bestimmungen zur Fortschreibung der Regelbedarfe sollen die Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen (insbes. Hartz IV, Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung, Asylbewerberleistungsgesetz) zum 1.1.2022 um 0,76 Prozent fortgeschrieben werden. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt. Der Paritätische hatte den Entwurf frühzeitig öffentlich gemacht und als „lächerlich gering“ kritisiert.

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»Mit dieser kümmerlichen Regelsatzerhöhung für Kinder im Hartz-IV-Bezug kann die Kinderarmutsquote in Deutschland nicht gesenkt werden, da sie nicht mal die Inflationsrate kompensiert.«

„Grundsicherung“

Kürzungen bei den Ärmsten

»Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums«: Sozialverbände kritisieren neue Hartz-IV-Regelsätze als verfassungswidrig
Von Bernd Müller  junge welt 9.10.2021

Lebensmittel werden in Deutschland teurer, die Energiepreise gehen durch die Decke – für arme Menschen werden Grundnahrungsmittel und eine warme Wohnung zunehmend unerschwinglich. Ab 1. Januar 2022 erhalten all jene, die auf Leistungen zur Grundsicherung angewiesen sind, gerade mal drei Euro mehr im Monat. Sozialverbände monieren schon seit geraumer Zeit, dass diese Erhöhung viel zu gering ausfällt. Nun wird ihre Argumentation durch ein Rechtsgutachten untermauert, das besagt: Die dürftige Anhebung der Regelsätze verstößt gegen das Grundgesetz.

Der Paritätische Gesamtverband hatte das Gutachten in Auftrag gegeben und am Freitag veröffentlicht. Doch auf die entscheidende Abstimmung im Bundesrat hatte es keinen Einfluss mehr: Dort wurden die neuen Regelsätze am Freitag von den Vertretern der Bundesländer abgenickt.

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Mieten in Bochum steigen wie in München

Montag 04.10.21, 19:10 Uhr  bo-alternativ

Mieten in Bochum steigen wie in München


Der Bochumer Mieterverein schreibt: «Die Angebotsmieten in Bochum sind in den letzten 5 Jahren fast genauso stark gestiegen wie in München. Das jedenfalls ist das Ergebnis des aktuellen „Mietenkompass“, den das Wohnungsvermittlungsportal immowelt.de einmal im Quartal herausgibt. Danach liegt Bochum gleichauf mit Essen und Dortmund auf Platz 15 im Ranking der 80 deutschen Großstädte. Um 23 % sind hier die Mieten zwischen den ersten Jahreshälften 2016 und 2021 gestiegen. München liegt gemeinsam mit Augsburg, Lübeck uns Solingen nur einen Prozentpunkt davor auf Platz 11.

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»Nötig sei ein dauerhafter Steuerzuschuss von bis zu neun Milliarden Euro pro Jahr.«

Die Pflegeversicherung vor der Zahlungsunfähigkeit? Eine Milliarde Euro kann vielleicht das aktuelle Loch stopfen, aber das Grundproblem nicht lösen

»Ein Minus von 2,5 Milliarden Euro werde die Pflegeversicherung in diesem Jahr einfahren, warnen die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Damit wäre der Puffer durch die letzte Beitragserhöhung bereits aufgebraucht.« Das konnte man Anfang 2021 dieser Meldung entnehmen: Pflegeversicherung steuert auf Defizit von 2,5 Milliarden Euro zu. »Nach Prognosen des GKV-Spitzenverbands werden bei den Pflegekassen Einnahmen von 50,3 Ausgaben von 52,8 Milliarden Euro gegenüberstehen. Das zu erwartende Defizit von 2,5 Milliarden Euro müsse aus dem Pflegeausgleichsfonds ausgeglichen werden«, so hieß es am Anfang dieses Jahres. »Der GKV-Spitzenverband forderte die Regierungskoalition auf, noch vor der Bundestagswahl die Finanzierungsprobleme in der Pflege anzugehen. Ohne eine Reform müssten spätestens 2022 die Beiträge zur Pflegeversicherung steigen.« Und auch eine konkrete Hausnummer wurde genannt: »Nötig sei ein dauerhafter Steuerzuschuss von bis zu neun Milliarden Euro pro Jahr.«

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Die Hartz IV Erhöhung 2022 um 0,76 Prozent respektive drei Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen soll auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleisten, wie die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung schreibt.

Hartz IV Regelsatz 2022 nun amtlich

Tortendiagramm Hartz IV Regelsatz 2022

Hartz IV Bedürftige erhalten ab 01.01.2022 mehr Geld, dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen – die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher. Wie die Bundesregierung erklärte, steigt der Regelsatz ab 2022 beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe als auch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung von aktuell 446 Euro auf 449 Euro.

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„Ein gutes Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen muss in unserer Gesellschaft Priorität haben!“

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Kapitalismus: Laut Berechnungen des europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB) können fast drei Millionen Menschen in Europa ihre eigenen vier Wände nicht richtig heizen, obwohl sie einen Job haben.

Arm trotz Erwerbsarbeit – und dann auch noch ein kaltes Zuhause. In der EU betrifft das fast drei Millionen Menschen

Derzeit häufen sich solche Berichte: »Verbraucher sollten sich auf einen teureren Winter vorbereiten, denn die Gaspreise steigen seit Monaten.« Und weiter heißt es in dem Beitrag Gaspreise bleiben auf Höhenflug: »Die Großhandelspreise für Erdgas klettern seit Monaten. Das wirkt sich immer stärker auf die Verbraucher aus, denn die regionalen Gasanbieter reagieren mit Preiserhöhungen. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox haben 32 von ihnen für September und Oktober Preiserhöhungen von durchschnittlich 12,6 Prozent angekündigt. Beim Beheizen eines Einfamilienhauses führe das zu Mehrkosten von 188 Euro im Jahr. Fast die Hälfte aller deutschen Haushalte heizen ihre Wohnung mit Gas.«

Und gerade die ärmeren Menschen leiden besonders unter den steigenden Energiepreisen – hier wurde immer wieder über das Thema „Energiearmut“ berichtet (vgl. als ein Beispiel dazu den Beitrag Aus den Untiefen des Selbstverständlichen: Energiearmut als soziales Risiko und existenzielles Problem vom 20. August 2016).

Vor diesem Hintergrund lassen solche Zahlen aufhorchen: Low wages leave 3 million workers without heating, so ist eine Mitteilung des Europäischen Gewerkschaftsbundes (ETUC) überschrieben.

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Fast Hälfte der Beschäftigten in der Altenpflege sind Hilfskräfte

Wer hat die letzten 8 Jahre regiert ?

Medienberichte: Fast Hälfte der Beschäftigten in der Altenpflege sind Hilfskräfte

  • Medienberichten zufolge sind knapp die Hälfte aller Beschäftigten in der Altenpflege als Hilfskraft angestellt.
  • Dies soll aus unveröffentlichten Daten der Bundesagentur für Arbeit hervorgehen, die die Linksfraktion im Bundestag angefordert hat.
  • Die Linke zweifelt deshalb die Wirksamkeit von Pflegekammern an, in der nur Fachkräfte Pflichtmitglieder sind.

Berlin. Das Personal in der Altenpflege besteht nach einem Medienbericht inzwischen fast zur Hälfte aus Hilfskräften. Seit 2012 sei ihr Anteil um rund drei Prozentpunkte auf 48,8 Prozent gestiegen; zugleich sei der Anteil der Fachkräfte in ähnlicher Größenordnung auf nur noch 49,7 Prozent gesunken, berichtete die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Donnerstag). Sie beruft sich auf unveröffentlichte Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA), die die Linksfraktion im Bundestag angefordert hat. Spezialisten und Experten kommen auf einen Anteil von 1,5 Prozent.

Allerdings sind nur Pflegefachkräfte Pflichtmitglieder in Pflegekammern, Helferinnen und Helfer dagegen nicht. Das lasse erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit von Pflegekammern aufkommen, da sie für etwa die Hälfte der Beschäftigten und auch für pflegende Angehörige nicht zuständig seien, erklärte die Linke.

RND/dpa

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