Aktionskongress Armut abschaffen !

Das war der Aktionskongress #ArmutAbschaffen 2021

Über 500 angemeldete Teilnehmende versammelten sich vom 10. bis 12. Juni 2021 zum digitalen Aktionskongress #ArmutAbschaffen – unter Ihnen zahlreiche Initiativen und Organisationen aus der Sozialen Arbeit, Aktivistinnen und Aktivisten sowie von Armut Betroffene. Ihr Ziel war dabei: Gemeinsam lernen, vernetzen und handeln, um armutspolitischen Forderungen mehr Gehör in der Öffentlichkeit und Politik zu verschaffen und den Druck für Veränderung erhöhen.

Auf dieser Website dokumentieren wir die erste Ergebnisse des Aktionskongresses, im Laufe der nächsten Tage folgen weitere Inhalte

Ein Schwerpunkt des Kongresses lag auf der sozialen Arbeit mit und für einkommensarme Menschen vor Ort. Wo brennt es, mit welchen Ideen und Initiativen wird gegen Armut vorgegangen und welche politischen Forderungen ergeben sich daraus? Welche Beispiele aus der Alltagspraxis, Geschichten, Anekdoten, Erfahrungen oder auch Erkenntnisse gibt es, wie wir beim Thema Armutsbekämpfung weiterkommen bzw. welche Hürden müssen hier stärker in den Blick genommen werden? Wir freuen uns auf Praxiseinblicke u.a. in die Arbeit von, für und mit Wohnungslosen, von Beschäftigungsinitiativen, zu Kinder-, Familien und Altersarmut, in Projekte von Migrant*innen und Menschen mit Behinderung.

Download der Beiträge :

https://www.der-paritaetische.de/presse-und-kampagnen/armutabschaffen/aktionskongress-armutabschaffen-2021/

Erforderlicher Mindestlohn für Rentenbezug ohne „Grundsicherung“ (45 Jahre Beschäftigungszeit): 16,15 Euro

Mindestlohn und Rente

Rente mit 68? … Rente mit 70? … Reicht alles nicht!

Jedenfalls nicht bei diesem gesetzlichen Mindestlohn

Johannes Steffen | Juni 2021

Die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ist mal wieder ins Zentrum der politischen Aufmerksamkeit gerückt. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft fordert die »Rente mit 68« [1]. Das Institut der deutschen Wirtschaft plädiert in einem Auftragsgutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft sogar für die »Rente mit 70«. [2] Und die FDP verspricht allen (scheinbar gegen den Trend) die »Rente mit 60« – jedenfalls sofern sie dadurch nicht dem Staat zur Last fallen, also keine Berechtigung auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung haben. [3] Ein heilloses Durcheinander? – Keineswegs: Sie alle wollen die Altersgrenze de facto weiter anheben und somit denjenigen die Rente über steigende Abschläge kürzen, die vor dem Erreichen des Ziels aufgeben müssen. – Gleichzeitig sprechen sich all die Genannten gegen eine deutliche Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns aus.

 

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Laut der Sonderauswertung der Arbeitsagentur können in Berlin die wenigsten Menschen nach einer Vermittlung durch das Jobcenter mit dem Einkommen ihr Leben bestreiten (39,2 Prozent).

Arbeitsagentur

Auch wer es aus der Arbeitslosigkeit in einen neuen Job geschafft hat, ist häufig weiterhin auf Unterstützung vom Staat angewiesen.

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Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen fällt bei Bezahlung nach Tarif deutlich geringer aus als in Betrieben ohne Tarifbindung.

In Jobs ohne Tarif noch größere Lohnlücke zwischen Mann und Frau

  • Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer – aber die Lücke schließt sich allmählich.
  • Das gilt allerdings nur, wo nach Tarifvertrag bezahlt wird. Ohne Tarifbindung ist der Gender-Pay-Gap nicht nur höher, er wächst in diesen Betrieben sogar. Das hat eine Anfrage der Linken ans Arbeitsministerium ergeben.
  • Die Fraktion warnt: Da die Tarifbindung sinkt, droht die Lohnlücke zu wachsen.
Berlin. Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen fällt bei Bezahlung nach Tarif deutlich geringer aus als in Betrieben ohne Tarifbindung. Zudem hat sich die Gehaltsdifferenz von Männern und Frauen mit Tariflohn in den vergangenen zehn Jahren verringert, während die Ungleichbezahlung ohne Tarif in dieser Zeit gewachsen ist. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Demnach betrug die Lohnlücke bei Vollzeitbeschäftigten in nicht tarifgebundenen Betrieben im Jahr 2020 monatlich 729 Euro, während sie mit Tarifbindung mit 468 Euro im Monat deutlich geringer ausfiel.

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Pflege“reform“ ein peinlicher Akt der politischen Unfähigkeit

Wenn aus 1,4 Milliarden Euro mehr am Ende 400 Millionen weniger werden. Pflegepolitik am Ende (der Legislaturperiode)

Die »Betrachtung der Kernelemente der sogenannten „Pflegereform“ zeigt mehr als deutlich: Das ist gesetzgeberische Flickschusterei und im Ergebnis werden wir mit Luftbuchungen abgespeist, hinter der sich eine ausgewachsene Rosstäuscherei verbirgt. Bezahlen werden müssen das wieder einmal Dritte.« So mein Fazit in dem Beitrag Kurz vor dem „Nichts geht mehr“: Die „Pflegereform“ auf der Zielgeraden. Anmerkungen zu einem Etikettenschwindel mit Luftbuchungen inmitten von Flickschusterei, der hier am 4. Juni 2021 veröffentlicht wurde. Und wenige Tage später musste dann mit Blick auf viele andere Kommentierungen dessen, was die Noch-Bundesregierung uns da präsentiert hat, zusammenfassend bilanziert werden: Stückwerk, weit unter den Erwartungen, laute Kritik, das grenzt an Betrug. Eine eindeutige Bewertung dessen, was als „Pflegereform“ durch das Parlament bugsiert wird. Auch der Pflegeforscher Heinz Rothgang von der Universität Bremen kritisiert die Reform in einer Stellungnahme scharf. In einem Interview – „Bestenfalls ein Reförmchen“: Bremer Experte kritisiert Pflegereform – weist er zutreffend auf eine Umkehrung des ursprünglich seiner Meinung nach „völlig angemessenen Vorschlages“ einer Entlastung bei Eigenanteilen für pflegebedingte Kosten bei stationärer Pflege im ursprünglichen Entwurf einer Pflegereform hin, die sich noch bitter rächen wird für die betroffenen Pflegebedürftigen.

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Pandemiejahr 2020: „Das goldene Jahr der Krankenhausfinanzierung“ – 15 % Steigerung des Profits – rund 12 Mrd. Euro

Wachsende Kritik an Kliniken : Corona beschert Krankenhäusern „ein goldenes Jahr“

Die gesetzlichen Krankenkassen bemängeln, die Kliniken hätten in der Pandemie weniger behandelt – und trotzdem mehr erlöst. Ähnliche Zweifel hatte zuvor schon der Bundesrechnungshof geäußert.

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95.000 Kinder und Jugendliche von Hartz-IV-Sanktionen betroffen – Systematische Angstproduktion bei Kindern

95.000 Kinder und Jugendliche von Hartz-IV-Sanktionen betroffen

  • Seit dem Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts 2019 kürzen die Jobcenter immer seltener die Leistungen von Hartz-IV-Beziehenden.
  • Trotzdem haben im vergangenen Jahr noch immer rund 95.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten gelebt, die von Sanktionen betroffen waren.
  • Die Linke kritisiert diese Leistungskürzungen scharf. 

Berlin. Im vergangenen Jahr 2020 lebten bundesweit etwa 95.000 Kinder und Jugendliche in Haushalten, die von Hartz-IV-Sanktionen betroffen waren. Das geht aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Katja Kipping hervor, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

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»49,2 Prozent der rund 8,4 Millionen Haushalte, die in Deutschlands Großstädten zur Miete wohnen, müssen mehr als 30 Prozent ihres Nettoeinkommens ausgeben, um ihre Miete (bruttowarm) zu bezahlen.“ (Herne über 46 %)

Ein Update zum Mangel an (bezahlbaren) Wohnungen in deutschen Großstädten

In Deutschland gibt es 77 Großstädte, in denen jeweils mehr als 100.000 Einwohner leben. Und in den vergangenen Jahren wird immer öfter von der gerade in den wachsenden Großstädten grassierenden Wohnungsnot berichtet … Eine neue Studie, gefördert von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, hat das, was überall empfunden und wahrgenommen wird, in Zahlen gegossen – die zunehmende Wohnungsnot. Die Befunde sind beunruhigend: »n den 77 deutschen Großstädten fehlen gut 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen, darunter etwa 1,4 Millionen günstige Apartments unter 45 Quadratmetern für Einpersonenhaushalte … Gemessen an den finanziellen Möglichkeiten der lokalen Bevölkerung besteht ein besonders großer Mangel an bezahlbarem Wohnraum einerseits in einwohnerstarken Städten mit vielen Niedrigverdienern (etwa Berlin, Leipzig, Dresden), andererseits in Großstädten mit hohem Mietniveau (z.B. München, Stuttgart, Düsseldorf).«

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Das Bochumer Komitee ‚Gesunde Krankenhäuser in NRW -für ALLE‘ führt am 24.6.2021, um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung zur gleichnamigen Volksinitiative durch.

Montag 14.06.21, 16:48 Uhr bo-alternativ

Für ein solidarisches Gesundheitswesen


Das Bochumer „Komitee für Gesunde Krankenenhäuser in NRW – für Alle“ sammelt nicht nur fleißig Unterschriften, damit die Volksinitiative bis Oktober die erforderlichen 66.000 Unterschriften erreicht, sondern setzt sich insgesamt für eine Stärkung der Bewegung für ein solidarisches Gesundheitswesen ein. Dazu findet am 24.6. um 19 Uhr eine Veranstaltung – wieder online – statt. Aus der Ankündigung des Komitees:»Das Bochumer Komitee ‚Gesunde Krankenhäuser in NRW -für ALLE‘
führt am 24.6.2021, um 19 Uhr eine Informationsveranstaltung zur gleichnamigen Volksinitiative durch.Wir wollen nicht nur Unterschriften sammeln sondern auch mögliche
Alternativen zur derzeitigen Situation in den Krankenhäusern und im Gesundheitswesen vorstellen.

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So gaben bis zu 50% der 12-16jährigen Jugendlichen an, neben der Schule bereits gearbeitet zu haben.

Kinderarbeit in Deutschland

Auch in Deutschland arbeiten viele Kinder oder würden gerne mit einer Arbeit Geld verdienen und neue Erfahrungen machen. Doch die Arbeit von Kindern wird kaum wahrgenommen oder nur als soziales Problem eingestuft und in ihren vielfältigen Formen und Bedeutungen unterschätzt. Es mangelt an Studien, die den Sichtweisen, Erfahrungen und Wünschen der Kinder Aufmerksamkeit widmen.

Kinder arbeiten in unserer Gesellschaft, und zwar an vielen Orten und Zeiten: bezahlt, häufig aber auch unbezahlt; verboten oder in besonderen Fällen erlaubt; weil es von ihnen erwartet wird oder aus eigener Initiative und in eigener Regie. Manchmal ist ihre Arbeit sichtbar, meist aber unsichtbar und unbeachtet. Neben der Schule leisten diese Kinder so einen großen Beitrag für sich, für andere, für die Familie, für die Gesellschaft. Und nicht nur das: sie wollen arbeiten, nehmen ihre Arbeit sehr ernst und arbeiten gerne, wenn die Bedingungen „stimmen“.

Die Arbeit von Kindern wird in Deutschland (wie in Europa überhaupt) jedoch kaum wahrgenommen. Sie gilt als weitgehend abgeschafft. Das Preußische Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken von 1839, das 1904 in Kraft getretene Kinderschutzgesetz und spätestens das ILO-Übereinkommen 138 aus dem Jahr 1973 habe den Kindern ihr gesellschaftlicher Platz zugewiesen: der Institution Schule. Wenn die Arbeit von Kindern heutzutage thematisiert wird, dann zumeist als Abweichung, Ausbeutung oder als Indiz für fortschreitende Armut.

Untersuchungen, die in einigen Bundesländern in den letzten 20 Jahren im Auftrag von Ministerien gemacht wurden, stützen dies. Die Absicht dieser Studien bestand meist darin, den rechtlichen Status oder die „Ursachen und Wirkungen der Kinderarbeit“ zu ermitteln. Es stand die Frage im Vordergrund, inwieweit mit der Arbeit der Kinder bestehende Gesetze verletzt werden oder inwieweit die Kinder durch die Arbeit Schaden erleiden. Es wurde somit versucht, das Ausmaß verbotener Kinderarbeit zu erfassen und geeignete Maßnahmen zu konzipieren, um diese einzudämmen. In der Regel wurde in diesen Studien von einem Verständnis von Kinderarbeit ausgegangen, dass diese ausschließlich als rechtliches, soziales oder ökonomisches Problem wahrnimmt, aber nicht als offenes und durch sehr verschiedene Formen und Bedingungen geprägtes Feld, das für die Kinder vielfältige Erfahrungen mit sich bringt.

„Kinderarbeit“ ist ein problematischer Begriff

Ein oft unterschätztes Problem steckt in den verwendeten Begriffen. Begriffe sind sowohl in der Alltagskommunikation als auch in der wissenschaftlichen Forschung unentbehrlich, da sie uns helfen, die soziale Realität zu ordnen und zu begreifen. Aber da es sich um Abstraktionen handelt, besteht immer eine Spannung zwischen der angenommenen sozialen Realität und dem, was wir mit unseren Begriffen ausdrücken. Beim Begriff der Kinderarbeit ist dies besonders offensichtlich. Er löst in der Regel negative Assoziationen aus und prägt damit ein gutes Stück bereits die Wahrnehmung der sozialen Realität, die wir mit diesem Begriff bezeichnen und begreifen wollen. Wir können dieses Problem nicht auslöschen, aber, wenn wir uns dessen bewusst sind, können wir uns um möglichst offene, wenig eingrenzende und mit Wertungen aufgeladene Begriffe bemühen und mit den vorhandenen Begriffen (selbst-) kritischer umgehen.

Arbeit gilt in der Soziologie als Schlüsselkategorie, über die in heutigen Gesellschaften Status und gesellschaftliche Stellung, also Macht und Herrschaftspositionen verteilt werden. Dies gilt in besonderer Weise für entlohnte Arbeit. Private Alltagsarbeit, also Haus- Erziehungs- und Sorgearbeit als nichtentlohnte, gleichwohl unentbehrliche gesellschaftliche Arbeit wird deutlich geringer geschätzt und verweist die Ausübenden auf einen nicht eindeutig bestimmbaren Sozialstatus – der stattdessen in der Regel durch die Erwerbsarbeit des (Haupt‑)Verdienenden in der Familie bestimmt wird. Ebenfalls gilt dies für jegliche andere Arbeit, die nicht in entlohnten „Normalarbeitsverhältnissen“ geleistet wird (z. B. Ehrenämter oder Praktika).

Ebenso wie für Frauen* liegt ein bisher kaum beachtetes Arbeitsfeld der Kinder im Bereich der Hausarbeit. Während sich die feministische Geschlechterforschung dieses Themas unter dem Stichwort „geschlechtsdifferente Arbeitsteilung“ inzwischen ausgiebig angenommen hat, ist die „generationale Arbeitsteilung“ bislang von der Forschung erst wenig thematisiert worden. Die Arbeit, die Kinder in der Familie leisten, wird häufig weder von Erwachsenen noch von Kindern als Arbeit angesehen. Aber auch andere, vergütete Tätigkeiten werden häufig nicht als Arbeit anerkannt, wenn sie von Kindern ausgeübt werden, weil sie in der Regel keinen lebensnotwendigen Beitrag zum Familieneinkommen darstellen.

Auch in Deutschland arbeiten viele Kinder

Die Ergebnisse der oben genannten Studien zeigen, dass „Kinderarbeit“ in Deutschland nicht nur existiert, sondern sogar als Massenphänomen bezeichnet werden kann. So gaben bis zu 50% der 12-16jährigen Jugendlichen an, neben der Schule bereits gearbeitet zu haben. Sie haben Zeitungen ausgetragen, auf Kinder oder Tiere aufgepasst, haben Rasen gemäht oder waren für Bekannte einkaufen. Diese und andere Tätigkeiten werden meist nicht als Arbeit bezeichnet und aufgrund dessen von der Gesellschaft akzeptiert. Dennoch gilt in Deutschland ein strenges Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), welches Kindern und Jugendlichen unter 15 Jahren – bis auf sehr wenige Ausnahmen – verbietet, einer Arbeit nachzugehen.

Neben der Zahl der Kinder, die bereits arbeiten, weisen die Studienergebnisse darauf hin, dass ein hohes Interesse bei Kindern und Jugendlichen besteht, eine Arbeit aufzunehmen. Bei einer Befragung im Bundesland Thüringen gaben beispielsweise 90% der 14-15jährigen an, gerne arbeiten zu wollen. Nordrhein-Westfalen meldete eine „Kinderarbeitsquote“ von 42 Prozent, Hessen von fast 52 Prozent.

Somit ist festzuhalten, dass auch in Deutschland Kinder und Jugendliche arbeiten bzw. arbeiten wollen. Es macht ihnen Spaß Verantwortung zu übernehmen oder für ihr Handeln Anerkennung zu bekommen, die nicht immer nur monetär sein muss. Sie wird nicht in Konkurrenz zur Schule gesehen, sondern als zusätzliche Möglichkeit, neue Erfahrungen zu machen und den eigenen Handlungsraum zu erweitern. Für Kinder in Deutschland ist somit Arbeit ein möglicher, und dann auch wichtiger Bestandteil ihres Lebens, aber anders als Kinder im Süden identifizieren sie sich nicht darüber. Organisationen oder Bewegungen, in denen Kinder sich zusammenschließen, um für die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Arbeit zu kämpfen, existieren unseres Wissens bisher weder in Deutschland noch in anderen Ländern Europas.

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