Rund 4 Millionen Vollzeitbeschäftigte im Niedriglohn ( Brutto 2.267 Euro)

Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn in den Kreisen und kreisfreien Städten

Niedriglohnquoten 2019

Vollzeitbeschäftigte mit Niedriglohn in den Kreisen und kreisfreien Städten

Von knapp 21,6 Millionen Vollzeitbeschäftigten Ende 2019 mussten sich knapp 4,1 Millionen Personen oder 18,8 Prozent mit einem Niedriglohn begnügen – im Westen waren es rd. 2,87 Millionen Personen (16,3%), im Osten einschließlich Berlin rd. 1,18 Millionen Personen (30,4%). Auf Basis der regionalen Niedriglohnschwellen waren im Westen gut 3,2 Millionen Personen (18,2%) und im Osten knapp 0,6 Millionen Personen (15,3%) betroffen.

Weiterlesen

„Kein Armer im Slum in Nairobi muss sich rechtfertigen dafür, dass er arm ist. Aber der Hartz-IV-Bezieher, der wird verachtet und verächtlich gemacht, er wird als Hartzer beschimpft und verlacht, weil er den Leistungsnormen unserer Gesellschaft nicht entspricht und weil sich durch seine soziale Ausgrenzung die Mittelschicht besser fühlt, weil sie selbst nicht von dieser Armut betroffen ist.“

Bücherjournal  NDR

Wie Armut den sozialen Zusammenhalt gefährdet

Die Elenden
von Anna Mayr
Vorgestellt von Hilka Sinning
Autorin Anna Mayr © Anna Tiessen

Anna Mayr hat erlebt, was Armut bedeutet.

Anna Mayr stand als Kind am Rande der Gesellschaft. Aufgewachsen ist sie als Tochter zweier Langzeitarbeitsloser. Sie weiß, was es heißt, von Hartz IV zu leben, kennt die ständige Sorge ums Geld und das Gefühl, nicht dazuzugehören. Heute arbeitet sie als Journalistin und hat gerade ihr erstes Buch geschrieben: „Die Elenden“. Darin beschreibt sie, was Armut in Deutschland bedeutet. Es ist ein analytisches, ein politisches, aber auch ein sehr persönliches Buch aus der Perspektive derjenigen, die beide Welten kennt: die der Abgehängten und die der Arrivierten.

Weiterlesen

Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Pflegekräften: Anstieg 27 bis 37 Prozent !

Das kann es doch gar nicht geben: Ein Anstieg der Arbeitslosigkeit unter den Pflegekräften.

Anmerkungen zu einem scheinbaren Widerspruch – und zu den immer noch vielen Niedriglöhnern in den Pflegeberufen

Dass es in „der“ Pflege einen Fachkräfte- und sogar einen generellen Arbeitskräftemangel gibt, das würden sicher viele unterschreiben und als Tatbestand nicht in Zweifel ziehen. Zu lange schon gibt es zu viele Berichte über die vielfältigen Mangellagen in „der“ Pflege. Vor diesem generellen Hintergrund werden dann auch viele ungläubig auf solche Meldungen schauen: Arbeitslosigkeit steigt auch bei Pflegekräften: »In der Coronakrise ist auch die Arbeitslosigkeit von Pflegekräften gestiegen. In der Altenpflege erhöhte sich die Zahl der arbeitslosen deutschen Beschäftigten seit dem Jahreswechsel bis Ende Juni um 27 Prozent auf etwa 27.700, bei den ausländischen um 37 Prozent auf rund 10.000, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte.«

Und Jochen Knoblach berichtet aus Berlin: Mehr als 800 Berliner Pflegekräfte haben ihren Job verloren: So »gab es in der Berliner Krankenpflege im Juli etwa 200 Arbeitslose mehr als im Juli vergangenen Jahres, was einem Anstieg um 27 Prozent entspricht. In der Altenpflege wurden 2.740 Arbeitslose gezählt. Das waren sogar über 600 mehr als im Juli 2019, ein Anstieg um 30 Prozent.«

Da werden sich viele fragen: Wie kann das denn sein?

Weiterlesen

Ruhrgebietskommunen sehr schlechte Werte bei der Betreuungsquote der unter Dreijährigen („Frühe Bildung“): Herne 23 Prozent- noch nicht einmal jedes vierte Kind

Ruhrgebietskommunen sehr schlechte Werte bei der Betreuungsquote der unter Dreijährigen („Frühe Bildung“)

Anfang März 2020 waren in NRW 29,2 Prozent der Kinder unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung

Anfang März 2020 nahmen in Nordrhein-Westfalen 620 776 Kinder unter sechs
Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch, das waren
3,2 Prozent mehr als im Vorjahr.

Düsseldorf (IT.NRW).

Anfang März 2020 nahmen in Nordrhein-Westfalen
620 776 Kinder unter sechs Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung in
Anspruch, das waren 3,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Wie Information und
Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren
151 736 dieser Kinder noch keine drei Jahre alt. Damit wurden 4 565 bzw.
3,1 Prozent mehr Kinder unter drei Jahren betreut als ein Jahr zuvor. Die
Betreuungsquote stieg binnen Jahresfrist von 28,2 Prozent auf 29,2 Prozent.
Regional variierten die Betreuungsquoten der unter Dreijährigen zwischen
17,6 Prozent in Duisburg und 39,9 Prozent im Kreis Coesfeld.

Weiterlesen

Bildungsrepublik Deutschland: Für 74 Prozent der Kinder in amtlich erfassten Kita-Gruppen stand somit nicht genügend Fachpersonal zur Verfügung.

, Ländermonitor:

Schlechte Rahmenbedingungen erschweren die Bildungsarbeit der Kitas

Trotz der Investitionen in zusätzliche Kita-Plätze und Personal sind die Bedingungen für die pädagogische Arbeit vielerorts noch immer unzureichend. In einem Großteil der Kitas sind die Personalschlüssel und die Gruppengrößen nicht kindgerecht. Während sich die Personalschlüssel zwischen den Bundesländern langsam annähern, unterscheidet sich das Qualifikationsniveau des Personals noch stark.

Weiterlesen

Nur gibt es auf dieser Ebene nirgendwo ein bedingungslos ausgezahltes und wie hoch auch immer definiertes Existenzgeld, sondern es handelt sich – wenn überhaupt -, dann um Spielarten einer Grundsicherung aus dem Formenkreis dessen, was wir hier in Deutschland als Hartz IV kennen…(Sell)

Stichwort: Bedingungsloses Grundeinkommen

Spanien: Ein „lebensnotwendiges Mindesteinkommen“ auf dem Papier und die Bedingungen als hohe Hürden

In Deutschland wird derzeit für einen Moment mal wieder über das bzw. ein „bedingungsloses Grundeinkommen“ debattiert, ausgelöst durch eine geplante gemeinsame Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und des Vereins Mein Grundeinkommen, mit der 120 Probanden, die drei Jahre lang ein Grundeinkommen in Höhe von 1.200 Euro bekommen sollen, begleitet werden. Immer wieder wird in diesem Zusammenhang auf Erfahrungen aus anderen Ländern verwiesen, beispielsweise den Grundeinkommens-Versuch in Finnland. Und dass es auch in anderen Ländern angeblich Bestrebungen geben würde, ein Grundeinkommen einführen. Nur gibt es auf dieser Ebene nirgendwo ein bedingungslos ausgezahltes und wie hoch auch immer definiertes Existenzgeld, sondern es handelt sich – wenn überhaupt -, dann um Spielarten einer Grundsicherung aus dem Formenkreis dessen, was wir hier in Deutschland als Hartz IV kennen, bekanntlich eine überaus kontrovers diskutierte Variante einer eben nicht bedingungslosen, sondern an Bedürftigkeit und weitere Verhaltensvoraussetzungen geknüpften Mindestsicherung. Und gerade in der Corona-Krise wurde und wird immer wieder auf dieses letzte Netz der sozialen Sicherung hingewiesen.

Weiterlesen

„Es ist erschreckend, mit welcher Akribie die Regelsätze kleingerechnet werden sollen.“ – Vernichtende Kritik des DGB am Verfahren des SPD-Sozialministeriums zur Festsetzung der HartzIV-Sätze

20.08.2020
Grundsicherung

Extreme Pfennigfuchserei: Wie die neuen Hartz-IV-Regelsätze kleingerechnet werden sollen

Politisch motiviert und methodisch unsauber

Malstifte und die Kugel Eis für Kinder sind irrelevanter Luxus? Auf eine neue Waschmaschine soll man 13 Jahre sparen? Der DGB hat die Vorschläge des Arbeitsministeriums zur Neuberechnung von Hartz-IV analysiert. Und kommt zu einem vernichtenden Ergebnis: Die Regelsätze bekämpfen Armut nicht, sie zementieren sie.

Schuhe stehen auf Asphalt vor Schriftzug "Hartz IV" DGB/Bartolomiej Pietrzyk/123rf.com

Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ):
Kindergrundsicherung gefordert – DGB kritisiert neue Hartz-IV-Sätze: So zementiert man Armut

Alle fünf Jahre ist die Bundesregierung in der Pflicht, zu ermitteln, was ein Mensch im reichen Deutschland mindestens zum Leben braucht und die die Hartz-IV-Regelsätze neu festzusetzen. Im August 2020 soll das Bundeskabinett über einen Vorschlag des Arbeitsministeriums zur Herleitung der Regelsätze beschließen. Der DGB hat den Gesetzentwurf analysiert und findet deutliche Worte: Die Regelsätze würden politisch motiviert kleingerechnet und Armut nicht bekämpft sondern zementiert. Die Festsetzung sei methodisch unsauber und die Begründungen, die die neuen Regelsätze rechtfertigen sollen, seien teilweise unzutreffend und irreführend.

Malstifte und die Kugel Eis für Kinder – irrelevanter Luxus?

Weiterlesen

Die Wegwerfgesellschaft der BRD schützt das Eigentum auch im Müll !

Auch Lebensmittel im Müllcontainer können strafrechtlich geschütztes Eigentum sein, wenn der Gesetzgeber es so will. Das Bundesverfassungsgericht zum „Containern“ und die eigentlich relevante Frage in einer Wegwerfgesellschaft

»Der Gesetzgeber darf das zivilrechtliche Eigentum grundsätzlich auch an wirtschaftlich wertlosen Sachen strafrechtlich schützen.«

So das Bundesverfassungsgericht unter der Überschrift Erfolglose Verfassungsbeschwerde bei einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen „Containern“ zu einem Beschluss, mit dem begründet wird, warum das hohe Gericht zwei Verfassungsbeschwerden, die sich gegen eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Diebstahls von Lebensmitteln aus einem verschlossenen Abfallcontainer eines Supermarktes („Containern“) richten, nicht zur Entscheidung angenommen hat. Dazu ausführlicher BVerfG, Beschluss vom 05. August 2020 – 2 BvR 1985/19. Wie so oft muss man schon zwischen den Zeilen graben, um Hinweise der Verfassungsrichter an die Politik zu lesen: »Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, den Bereich strafbaren Handelns verbindlich festzulegen. Das Bundesverfassungsgericht kann diese Entscheidung nicht darauf prüfen, ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat … Der Gesetzgeber hat (die) Verfügungsbefugnis des Eigentümers nicht durch eine gegenläufige, verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung eingegrenzt.« Was er, anders formuliert, durchaus hätte tun können.

Weiterlesen

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten zur schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe als sozialrechtlichen Bedarf anzuerkennen und diese als Bedarfe für Bildung und Teilhabe (gem. §§ 28ff SGB II, §§ 34 ff SGB XII sowie §§ 6b BKGG) gesetzlich zu garantieren.

Thomé Newsletter 29/2020 vom 24.08.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

Kampagne zu digitalen Endgeräten aktualisiert/es wird zum Unterstützen und Mitmachen aufgefordert

——————————————————-

Als erstes möchte ich darauf hinweisen, dass wir unsere Kampagne zu den digitalen  Endgeräten aktualisiert haben.

Die Schule hat in den meisten Bundesländern wieder begonnen, es ist zu erwarten, dass es coronabedingt immer wieder  zu teilweisen Schulschließungen kommen wird, zudem wird immer mehr auf digitales Lernen gesetzt. Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden den Schulen irgendwann, vielleicht zum Jahresende, digitale Endgeräte zur Verfügung stehen.

Die SchülerInnen und Schüler brauchen aber jetzt digitale Endgeräte und solange diese nicht durch das DigitalPakts zur Verfügung gestellt werden, sind sie sozialrechtlicher Bedarf.

Um diesen zu untermauen haben wir unsere Kampagne aktualisiert, sie auf  SGB II/SGB XII, AsylbLG und Jugendhilfeleistungen erweitert.

Wir haben die Anträge aktualisiert, eigene Bescheinigungen für die Schule erstellt und, falls diese von der Schule nicht ausgefüllt wird, eine selbst zu erstellende „Eigene Digitale Endgeräte Notwendigkeitsbescheinigung“ erarbeitet.

Die Texte dazu sind hier zu finden, Grundsatztext und Infos: https://t1p.de/6i91

Zur Übersichtlichkeit haben wir einen zweiten Text geschrieben: „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“, mit Musteranträgen, Formularen, den gibt es hier: https://t1p.de/12dv

Wir wünschen uns, dass Verbände und Organisationen diese Kampagne offensiv öffentlich unterstützen und zu der Kampagne aufrufen und Leistungsbeziehende ermutigen sollen mitzumachen.

Im Text zu unserer Kampagne sagen wir gleichzeitig, was notwendig ist: Wir fordern die Bundesregierung auf, die Ausstattung von Schüler*innen mit digitalen Endgeräten zur schulischen und gesellschaftlichen Teilhabe als sozialrechtlichen Bedarf anzuerkennen und diese als Bedarfe für Bildung und Teilhabe (gem. §§ 28ff SGB II, §§ 34 ff SGB XII sowie §§ 6b BKGG) gesetzlich zu garantieren. Derweilen sind die Bedarfe auf sozialrechtlichen Wege über den Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II und später über das DigitalPaktet sicherzustellen. Grundsätzlich bedarf es aber eines klar geregelten Rechtsanspruchs auf digitale Endgeräte.

1 46 47 48 49 50 143