Altersarmut eine Folge der Rentenkürzungen der Rentenkürzungsparteien – Schön, dass das DIW das feststellt !

  • Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung

Grundrente behebt Altersarmut kaum

Johannes Geyer vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung über die Entwicklung der Rente

  • Von Lisa Ecke

Am 1. Juli sind die Rentenbezüge um 3,45 Prozent im Westen und um 4,2 Prozent im Osten gestiegen. Wie wird sich der Abstand zwischen der Standardrente und der Grundsicherung Ihrer Analyse nach entwickeln?

Wir haben das für eine Person berechnet, die jedes Jahr den Durchschnittslohn verdient und einen Entgeltpunkt erlangt. Diese muss dann etwas über 27 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um später eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten. Wenn wir in die Zukunft schauen und die durchschnittliche Entwicklung in der Vergangenheit zugrunde legen, wird sich das Verhältnis bis 2025 zwar erst einmal etwas günstiger entwickeln, die Mindestbeitragszeit sinkt also ab. Wenn dann aber nach 2025 die doppelten Haltelinien auslaufen, steigt der Zeitraum, den man benötigt, um eine Rente in Höhe der Grundsicherung zu erhalten, wieder deutlich an.

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Deutlicher Anstieg der Lohnungleichheit

In Westdeutschland stieg zwischen 1980 und 2010 die Lohnungleichheit von Vollzeitbeschäftigten deutlich an. Der Anstieg beschränkte sich zunächst auf den oberen Bereich der Lohnverteilung und setzte sich ab Mitte der 1990er Jahre sowohl im oberen als auch im unteren Bereich der Lohnverteilung fort.

Im Zeitraum 1995 bis 2010 ging die Entwicklung mit starken Reallohnverlusten im unteren Bereich der Lohnverteilung einher.

Nach 2010 stiegen die Reallöhne über die gesamte Lohnverteilung deutlich an, aber die Lohnungleichheit für Vollzeitbeschäftigte verblieb auf hohem Niveau trotz eines leichten Rückgangs am untersten Ende der Verteilung ab 2015.

Dieser Beitrag dokumentiert und interpretiert die Entwicklung der Lohnungleichheit und geht auf mögliche Datenprobleme ein.

Das vollständige Diskussionspapier:

http://doku.iab.de/discussionpapers/2020/dp1920.pdf

 

Kein Geld für Arme

Coronakrise

Kein Geld für Arme

Konjunkturpaket verabschiedet

Gesetz im Eilverfahren abgestimmt.

Der Bundestag hat das Konjunkturpaket in der Coronakrise gebilligt. Das Gesetz, zu dem die Mehrwertsteuersenkung für ein halbes Jahr und der Kinderbonus gehören, wurde am Montag in einer Sondersitzung mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. FDP und AfD stimmten mit Nein, Linke und Grüne enthielten sich. Damit die Steuersenkung wie geplant am Mittwoch in Kraft treten kann, passierte das Gesetz am Montag nachmittag im Eilverfahren den Bundesrat. Die Länderkammer votierte einstimmig für die Vorlage.In der einstündigen Bundestagsdebatte verteidigte die SPD die geplante Kreditaufnahme. Der Bund könne derzeit an den Finanzmärkten Kredite aufnehmen »entweder zum Zins null oder zu einem negativen Zinssatz«, sagte der finanzpolitische Sprecher, Lothar Binding. »Wann sollten wir Schulden aufnehmen, wenn nicht jetzt?« fragte er.

Sahra Wagenknecht (Die Linke) verwies auf Studien, denen zufolge nur bis zu 15 Prozent der Steuersenkung bei den Käufern ankommen werde. Zudem würden sich Menschen, die sich um ihren Arbeitsplatz sorgten, jetzt kaum ein Auto oder eine neue Küche kaufen. Koparteichef Bernd Riexinger bescheinigte dem Konjunkturpaket eine »soziale Schieflage«. So wäre es »dringend geboten gewesen, die Hartz-IV-Sätze zu erhöhen«, sagte er vor Journalisten. Der Abgeordnete Danyal Bayaz (Grüne) bezeichnete die Mehrwertsteuersenkung in der Debatte als »unkalkulierbare Wette«. Das Hoffen auf eine Weitergabe an die Verbraucher alleine helfe nicht.

Ab dem 1. Juli sinkt der Mehrwertsteuersatz befristet von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zeigte sich überzeugt davon, dass die Steuersenkung die Wirtschaft ankurbeln werde. »Wir gehen davon aus, dass der überwiegende Teil dem Wachstum zugute kommt«, sagte er. Es würden rund 20 Milliarden Euro an zusätzlicher Kaufkraft zur Verfügung stehen.

Für Unternehmen werden weitreichende Entlastungen gewährt, etwa durch geänderte Abschreibungsregeln. Außerdem sollen sie Verluste besser mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnen können.(AFP/dpa/jW)

Urteil: Hartz-IV-Beziehern steht Mehrbedarf wegen Coronapandemie zu

Armut per Gesetz

Gericht widerspricht Bundesregierung

Urteil: Hartz-IV-Beziehern steht Mehrbedarf wegen Coronapandemie zu

Das Sozialgericht Köln hat in einem kürzlich gefällten Urteil festgestellt, dass Schülern in Hartz-IV-Bezug wegen des Shutdowns im Zuge der Coronapandemie ein Mehrbedarf in Höhe von 240 Euro zusteht. Wie das Portal ­HartzIV.org am Montag mitteilte, sollen sie damit einen PC anschaffen können, um am digitalen Unterricht teilzunehmen.

Da sich das Jobcenter aus dem Rhein-Sieg-Kreis geweigert hatte, einem Jungen aus einem Hartz-IV-Haushalt einen PC-Zuschuss zu gewähren, zog er vor Gericht. Ihm und seinen Eltern hätten keinerlei finanzielle Mittel für die Anschaffung eines Laptops und Druckers zur Verfügung gestanden. Zudem habe er nicht über einen Förderverein an einen Computer gelangen können, da die Geräte bereits an andere Schüler verteilt worden seien.

Im am Montag verabschiedeten Konjunkturpaket der Bundesregierung finden sich keine direkten Hilfestellungen für Hartz-IV-Empfänger. Die Kölner Richter argumentierten hingegen am 23. Juni, der Mehrbedarf sei unabwendbar, da trotz Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen in der Coronakrise eine vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht auch nach den Sommerferien derzeit nicht zu erwarten sei. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht der Rechtsauffassung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen an, das bereits im Mai einen Mehrbedarf für Schulcomputer in Höhe von 150 Euro feststellte.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverband, Ulrich Schneider, kritisierte am Montag, es sei »völlig unakzeptabel«, dass die Bundesregierung – trotz heftigen Drängens von allen Seiten – Hilfen für Millionen in Hartz IV und Altersgrundsicherung so hartnäckig verweigere. »Die coronabedingten Kostensteigerungen und weggebrochene Hilfsangebote wie beispielsweise von Tafeln werden mit keinem Cent berücksichtigt. Es bleibt unbegreiflich, warum bei 130 Milliarden Euro so viele Arme regierungsamtlich ignoriert werden«, so Schneider weiter.

Der Paritätische fordert als Soforthilfe die sofortige Erhöhung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung um 100 Euro pro Kopf und Monat sowie eine sofortige Einmalzahlung an alle Grundsicherungsbezieher von 200 Euro. Das entspreche einer Gesamtsumme von rund sechs Milliarden Euro. Eine entsprechende Leistungsanpassung beim BAföG und im Asylbewerberleistungsgesetz müsse sofort umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat für soziale Forderungen nichts übrig. Recht sprechen nur wenige Richter im Land. (jW)

DGB: Corona und Rente – Panikmache unangebracht

24.06.2020   DGB  Sozialpolitik
Rente

Corona und Rente – Panikmache unangebracht

Die Rentenerhöhung zum 1. Juli ist richtig, auch in der Corona-Krise, denn diese entspricht der Lohnentwicklung des letzten Jahres. Aussagen einzelner Rentenexperten, es drohe eine Unwucht oder kurzfristig Finanzierungsprobleme sind Meinungsmache. Bei näherer Betrachtung zeigen sich Missverständnisse und lückenhafte Darstellungen – auch wenn natürlich ein Körnchen Wahrheit enthalten ist.

Rentenerhöhung sachgerecht

Die Erhöhung des aktuellen Rentenwerts auf 34,19 Euro pro Entgeltpunkt zum 1. Juli ist richtig. Dies spiegelt die gute Lohnentwicklung in den vergangenen Jahren. Denn die Renten folgen der Lohnentwicklung immer mit ein bis zwei Jahren Verzögerung. Eine Erhöhung um 3,45 Prozent für die West-Punkte entspricht dieser Entwicklung. Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt zum 1. Juli auf 33,23 Euro, also um 4,2 Prozent. Auch dies ist richtig, denn der aktuelle Rentenwert (Ost) soll schrittweise bis 2024 an den aktuellen Rentenwert angeglichen werden, muss also ein bisschen stärker steigen.

Die Rentenerhöhung ist auch besonders wichtig, da natürlich gerade auch in Zeiten von Corona einige Preise deutlich gestiegen sind und vermutlich noch steigen werden. Gerade für die üblicherweise geringen Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern ist eine ordentliche Rentenerhöhung daher dringen nötig. Zumal viele in der Krise ihren Minijob verloren haben, anscheinend oftmals sogar ohne Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen.

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Wie Corona den Arbeitsalltag verändert…

 

Die Covid-19-Pandemie und deren Folgen haben – zumindest temporär – viel-fältige Auswirkungen auf das Leben der meisten Menschen. Anhand einer aktuellen Onlinebefragung zeigen wir, wie sich der Arbeitsalltag von Beschäftigten mittelgroßer und großer privat-wirtschaftlicher Betriebe in dieser Zeit verändert hat. Dabei geht es insbesondere um Übergänge in Kurzarbeit, Veränderungen bezüglich Arbeitszeit und Arbeitsort, Kommunikation und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

http://doku.iab.de/kurzber/2020/kb1320.pdf

Lohnt sich höherqualifizierende Berufsbildung?

BIBB Report 2/2020 – Lohnt sich höherqualifizierende Berufsbildung?

Berufliche Positionen, Einkommen und subjektiver Nutzen von Fortbildungsabschlüssen

BIBB Report 2/2020 - Lohnt sich höherqualifizierende Berufsbildung?
AutorInnen: Hall, Anja
ISSN 1865-0821
URN urn:nbn:de:0035-0836-6
Reihe BIBB Report
Erschienen 2020

Die höherqualifizierende bzw. höhere Berufsbildung bietet in Deutschland einen Karriereweg in gehobene Berufs- und Führungspositionen, die in vielen anderen Ländern nur über akademische Abschlüsse zugänglich sind. Bisherige Studien zum Nutzen einer höheren Berufsbildung differenzieren jedoch nicht zwischen Meister/-innen-, Techniker/-innen- und kaufmännischen Fortbildungsabschlüssen und beschränken sich zudem meist auf das Erwerbseinkommen. Zur Beantwortung der Frage, ob sich eine höhere Berufsbildung lohnt, werden in diesem BIBB Report neben objektiven Erfolgsdimensionen wie dem Einkommen und der beruflichen Positionierung auch subjektive Nutzeneinschätzungen der Befragten untersucht. Die deskriptiven und multivariaten Analysen basieren auf den Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018.

Veröffentlichung als kostenloser Download (PDF, 703 KB)

Einfacharbeit in Deutschland – wer arbeitet was und unter welchen Bedingungen?

Einfacharbeit in Deutschland – wer arbeitet was und unter welchen Bedingungen?

Ergebnisse aus der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018; Heft-Nr.: 218

Einfacharbeit in Deutschland – wer arbeitet was und unter welchen Bedingungen?
AutorInnen: Hall, Anja; Sevindik, Ugur
URN urn:nbn:de:0035-0839-0
Reihe Wissenschaftliche Diskussionspapiere
Erschienen 2020

Trotz technologischem Wandel, Digitalisierung und Globalisierung ist Einfacharbeit auch im Jahr 2018 eine bedeutende Größe auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Nachdem das Thema in den letzten Jahren in der Forschung wenig beachtet wurde, steht es seit Kurzem wieder im Fokus der Arbeitsmarktforschung. In dieser Arbeit wird Einfacharbeit auf Basis der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 differenziert in die Einfacharbeit-Level1, die eine geringe Einarbeitungszeit voraussetzt, und die Einfacharbeit-Level2, die eine längere Einarbeitungszeit voraussetzt. Diese Differenzierung und der Vergleich mit der qualifizierten Arbeit bieten interessante Einblicke in die verschiedenen Formen der Einfacharbeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Aufgezeigt werden unter anderem das Ausmaß und die Struktur der Einfacharbeit, die betreffenden Berufe und Tätigkeiten sowie die beruflichen Anforderungen und die Beschäftigungsbedingungen.

Hinweis: Die Wissenschaftlichen Diskussionspapiere des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) werden durch den Präsidenten herausgegeben. Sie erscheinen als Namensbeiträge ihrer Verfasser und geben deren Meinung und nicht unbedingt die des Herausgebers wieder. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Ihre Veröffentlichung dient der Diskussion mit der Fachöffentlichkeit.

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Corona hat die größte wirtschaftliche Depression seit Bestehen der Bundesrepublik ausgelöst.

 

 

Corona hat die größte wirtschaftliche Depression seit Bestehen der Bundesrepublik ausgelöst. Die Folgen für den Arbeitsmarkt sind enorm: Millionen Büroangestellte arbeiten von Zuhause („Homeoffice“). Für gut 10,6 Millionen Beschäftigte bzw. 31,4 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten haben die Betriebe bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt.

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