„Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“

Entwicklung des Arbeitsmarkts 2020 in Deutschland

Wegen der Corona-Krise stark unter Druck

30.04.2020 „Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen. Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen. Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

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BIAJ: April 2020 (Stichtag 14.04.): 2,644 Millionen registrierte Arbeitslose – 415.000 (18,6 Prozent) mehr als im April 2019

(BIAJ) April 2020 (Stichtag 14.04.): 2,644 Millionen registrierte Arbeitslose – 415.000 (18,6 Prozent) mehr als im April 2019 – 252.000 (20,2 Prozent) mehr arbeitslose Männer, 163.000 (16,6 Prozent) mehr arbeitslose Frauen. Im Ländervergleich reichten die Veränderungsraten (im Vorjahresvergleich) bei den registrierten Arbeitslosen von +8,4 Prozent in Brandenburg (BB) bis +33,2 Prozent in Bayern (BY). (Land Bremen: +14,3 Prozent; Stadt Bremen: +13,9 Prozent; Bremerhaven: +15,6 Prozent; siehe Tabellen 1 und 7)

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„Angesichts der Pandemie fordern wir einen Corona-Einmalzuschlag in Höhe von 500 Euro, die Erhöhung der laufenden Regelleistungen um einen Corona-Mehrbedarf von 100 Euro und vernünftige Laptops zur digitalen Teilhabe.“ (Strzalka/Spangenberg-Mades, Herne)

Sozialleistungen reichen nicht

…in Zeiten wie diesen schon gar nicht

Quelle: halloherne

Franz-Josef Strzalka vom Arbeitslosenzentrum Herne und Dagmar Spangenberg-Mades vom Zeppelin-Zentrum machen sich Sorgen um Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind oder nur über ein geringes Einkommen verfügen. „Sie geraten durch die Covid-19-Virus-Pandemie in wirtschaftliche Not, denn bereits vor Einsetzen der Krise waren die Regelleistungen nicht bedarfsdeckend. Über sieben Millionen SGB II-/SGB XII-/AsylbLG-leistungsbeziehende Menschen, Erwerbslose, Geringverdienende, Alleinerziehende, Geflüchtete, Rentner, alte, kranke und behinderte Menschen sowie Kinder in solchen Haushalten konnten sich bislang irgendwie mit Tafeln, Suppenküchen, kostenfreien Mittagstischen oder über günstige beziehungsweise kostenlose Verpflegung in Kitas und Schulen über Wasser halten.

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Corona: „Der letzte Sargnagel für den Neoliberalismus“

DIW-Chef Fratzscher über Corona „Der letzte Sargnagel für den Neoliberalismus“

In der Coronakrise ist die Wirtschaft auf staatliche Hilfen angewiesen. Nach Ansicht von DIW-Chef Marcel Fratzscher zeigt das: „Der Markt kann in entscheidenden Bereichen nicht mehr allein funktionieren.“

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„Dieser Regelungsentwurf ist an Misstrauen, Realitätsferne und Absurdität kaum zu überbieten!“ (Christiane Reckmann, Vors. Zukunftsforum Familie)

 

PRESSEMITTEILUNG

Geplante Regelungen zum Mittagessen für bedürftige Kinder: Misstrauen gegenüber Familien endlich beenden!

29.04.2020 Anlässlich der heutigen Beratung im Bundeskabinett über die häusliche Belieferung mit zubereitetem Mittagessen anspruchsberechtigter Kinder und Jugendlicher während der Kita- und Schulschließungen kritisiert das Zukunftsforum Familie e.V. (ZFF) diese Regelung scharf und fordert die Auszahlung des Essensgeldes als Soforthilfe. 

Das Bundeskabinett will heute einen Gesetzesentwurf beraten, der u. a. vorsieht, den Wegfall des gemeinschaftlichen Mittagessens in Schule oder Kita mit einer häuslichen Essenslieferung zu kompensieren. Dieses soll Kindern und Jugendlichen zustehen, die zuvor Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erhalten haben. Geplant ist, dass Kommunen die Lieferung mit den Caterern abstimmen und koordinieren, wobei die bisherigen Kostensätze nicht überstiegen werden dürfen. Die geplante Regelung soll rückwirkend ab März und bis Ende Juni gelten.

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Bündnis fordert: Familien müssen über ihre Ansprüche informiert werden !

Berlin/Wuppertal, 29.04.2020

Bündnis fordert: Familien müssen über ihre Ansprüche informiert werden

 

Verbesserter Kinderzuschlag und KiTa-Gebührenbefreiung oft unbekannt

Das „Familienstärkungsgesetz“ hat in zwei Schritten im Sommer 2019 und zum Januar 2020 die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) und den Kinderzuschlag (KiZ) deutlich verbessert. Für den Kinderzuschlag wurden die Anspruchsvoraussetzungen gelockert, sodass viele Familien nun von der Leistung profitieren könnten, wenn sie den KiZ neu beantragen. Gleichzeitig wurden mit dem „Gute-KiTa-Gesetz“ bundesweit ab August letztes Jahr alle Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, von den Gebühren für Kinder­tagesstätten (KiTa) befreit. Hinzu kommt, dass wegen der Corona-Pandemie der Zugang zum Kinderzuschlag für anspruchsberechtigte Familien für den Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020 noch einmal deutlich vereinfacht wurde.

Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ fordert nun alle Kommunen und Landkreise sowie die örtlichen Sozialleistungsträger auf, Familien offensiv über ihre Ansprüche zu informieren. Als zuständige/r Bundesministerin und -minister werden zudem Franziska Giffey (Familie, Senioren, Frauen und Jugend) und Hubertus Heil (Arbeit und Soziales) aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bundesweit Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und öffentlichkeits­wirksam über Leistungsansprüche aufgeklärt wird.

„Den Kinderzuschlag können nach der Gesetzesänderung auch Familien mit geringem Einkommen erhalten, die keine Ansprüche auf SGB-II-Leistungen beim Jobcenter haben,“ erläutert Frank Jäger vom Bündnis ‚AufRecht bestehen‘. „Sie können folglich dort nicht über den Kinderzuschlag und die damit verbundenen weiteren Vergünstigungen aufgeklärt werden.“ Aber nur wer seine Rechtsansprüche kennt, wird bei der Familienkasse den um­fang­reichen Antrag auf den KiZ stellen. „Aufklärungsarbeit ist hier notwendige Voraussetzung dafür, dass die verbesserte Familienleistung auch bei allen Adressaten ankommt,“ folgert Frank Jäger. Nach den Erfahrungen aus der Sozialberatung ist das vielen Betroffenen aber nicht bekannt. Familien, die den Kinderzuschlag beziehen, haben außerdem Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen – allein das führt schon zu einer deutlichen Ent­lastung.

Bei der Befreiung von Gebühren für die Kindertagesstätten ist die Situation sehr unübersicht­lich: In einigen Bundesländern werden für KiTa keine Gebühren mehr erhoben, in anderen, etwa in NRW oder im Saarland, werden Eltern abhängig von ihrem Einkommen zur Kasse gebeten. Bezieher von KiZ und Wohngeld können sich hier auf Antrag von den Gebühren befreien lassen, wenn sie von ihrem Recht wissen. Auch hier fordert das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ die Politik und Sozialverwaltung auf, alle anspruchsberechtigten Familien verbindlich zu informieren. „Wir beobachten große Unterschiede, was die Ge­wäh­rungs­praxis und die Aufklärungsarbeit angeht,“ konstatiert Frank Jäger. „Von bundesweit einheitlichen Zugangs­voraussetzungen zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen, dem Kinderzuschlag und Vergünstigungen für Familien und Kindern sind wir noch weit entfernt.“

Frank Jäger und Rainer Timmermann für das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘
(für Rückfragen:
Tel. 030 / 86 87 67 0-0)

Informationen zum Kinderzuschlag, Infoflyer des Bündnisses ‚AufRecht bestehen‘
https://www.erwerbslos.de

Das Bündnis ‚AufRecht bestehen‘ wird getragen von der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO), „ARBEITSLOS – NICHT WEHRLOS“ Wolfsburg (ANW), Gruppe Gnadenlos Gerecht Hannover, Ge­werk­schaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-KV Bonn/Rhein-Sieg, Bundesarbeits­gemein­schaft Prekäre Lebenslagen (BAG-PLESA), Frankfurter Arbeits­losen­zentrum e.V. (FALZ), Koordinierungsstelle ge­werkschaftlicher Arbeitslosen­gruppen (KOS), Tacheles e.V. Wuppertal, ver.di Bundes­erwerbs­losenausschuss, Widerspruch e.V. Bielefeld sowie vielen örtlichen Bündnissen und Initiativen

Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé / Tacheles e.V.  Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
Rudolfstr. 125
42285 WuppertalTel:  0202 – 31 84 41
Fax: 0202 – 30 66 04info@tacheles-sozialhilfe.den
www.tacheles-sozialhilfe.de

„Ungleichheit der Haushaltseinkommen stagniert seit mehr als zehn Jahren“. (DIW)

Realeinkommen steigen, Quote der Niedrig ­einkommen sinkt in einzelnen Altersgruppen

Von Markus M. Grabka und Jan Goebel

  • Haushaltseinkommen steigen seit 2000 real um zwölf Prozent, seit 2015 profitiert auch unterstes Einkommensdezil
  • Ungleichheit der Haushaltseinkommen stagniert seit mehr als zehn Jahren
  • Niedrigeinkommensquote ist in der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund stabil und sinkt in einzelnen Altersgruppen sogar
  • Quote steigt bei Personen mit direktem Migrationshintergrund auf bis zu 30 Prozent; bessere Arbeitsmarktintegration erforderlich
  • Negative Effekte auf Einkommen durch Corona-Krise könnten durch Kurzarbeitergeld und wirtschaftspolitische Unterstützungsleistungen abgemildert werden.

 

Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland ist seit dem Jahr 2000 unter anderem durch eine verstärkte Zuwanderung um mehr als fünf Millionen gewachsen. Diese positive Entwicklung schlägt sich auch in den Einkommen der privaten Haushalte nieder, die im selben Zeitraum um real gut zwölf Prozent im Schnitt stiegen. Davon profitieren seit 2013 nun fast alle Einkommenssegmente, seit 2015 auch das unterste Einkommensdezil. Die Ungleichheit der verfügbaren Einkommen und die Niedrigeinkommensquote stagnieren.

 

Die Trends unterscheiden sich aber in Abhängigkeit vom Migrationshintergrund: In der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund ist die Niedrigeinkommensquote seit 2008 auch in den Jahren der gestiegenen Zuwanderung faktisch unverändert beziehungsweise in verschiedenen Altersgruppen sogar rückläufig. Bei Personen mit direktem Migrationshintergrund ist die Quote im Zuge der jüngsten Migrationswellen aber auf zuletzt rund 30 Prozent deutlich gestiegen, obwohl sich erste Erfolge der Integration der Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zeigen. Hier bedarf es also weiterhin Anstrengungen, Zugewanderte bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

Den kompletten Wochenbericht findet man/frau hier:

https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.785855.de/20-18-1.pdf

„Es ist beschämend, dass die Bundesregierung ausgerechnet für arme Menschen in ihrer Not in dieser Krise offenbar im wahrsten Sinne des Wortes so gut wie nichts übrig hat.“(Ulrich Schneider)

Neue Corona-Hilfen: Paritätischer bewertet aktuelles Rettungspaket als armutspolitisch enttäuschend

Pressemeldung vom 23.04.2020

Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für weitere Hilfen in der Corona-Krise kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als armutspolitisch enttäuschend. So richtig und wichtig die beschlossenen Nachbesserungen beim Kurzarbeitergeld, die angekündigte Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes und die Unterstützung von Schulen und bedürftigen Schüler*innen seien, so empörend sei es, dass erneut keine zusätzlichen Leistungen für die große Gruppe armer Menschen vorgesehen seien. Diese seien durch die deutlichen Preissteigerungen für Lebensmittel, durch weggefallene Unterstützungsangebote und Mehrausgaben für Hygiene- und Gesundheitsbedarfe massiv belastet. Der Verband unterstreicht seine Forderung nach einem Notprogramm für Menschen in Hartz IV und in der Altersgrundsicherung.

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Corona-Zuschlag für Menschen mit geringem Einkommen und Sozialleistungsbeziehende

Tacheles Kampagne für einen Corona-Zuschlag bzw. ein „Nulldarlehen“


Quelle: Tacheles Newsletter Harald Thomé

Die Covid-19-Virus-Pandemie bringt vor allem Menschen mit geringem Einkommen und Sozialleistungsbeziehende in wirtschaftliche Not, hier müssen Lösungen geschaffen werden – und zwar sofort!

Die Covid-19-Virus-Pandemie bringt vor allem Menschen mit geringem Einkommen und Sozialleistungsbeziehende in wirtschaftliche Not. Über 7 Millionen SGB II-/SGB XII-/AsylbLG-leistungsbeziehende Menschen, Erwerbslose, Geringverdienende, Alleinerziehende, Geflüchtete, Rentner*innen, alte, kranke und behinderte Menschen sowie Kinder in solchen Haushalten konnten sich bislang irgendwie mit Tafeln, Suppenküchen, kostenfreien Mittagstischen oder über günstige bzw. kostenlose Verpflegung in Kitas und Schulen über Wasser halten. Diese Versorgungs- und Unterstützungssysteme sind pandemiebedingt weitgehend eingestellt. Gleichzeitig wird in den Supermärkten gehamstert. Dies führt insbesondere dazu, dass Sonderangebote und günstige Produkte oft frühzeitig ausverkauft sind. Zudem ist eine allgemeine Schutzmaskenpflicht zu erwarten, diese sind jetzt auch in Wuppertal beim Einkaufen, im ÖPNV  verpflichtend.

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Das OLG hatte Ende Januar entschieden, dass Leiharbeiter, die bei privaten Unternehmen angestellt, sind, keine hoheitlichen Aufgaben des Staates übernehmen dürfen.

Verkehrskontrollen

Stadt Frankfurt verliert nach Leiharbeiter-Urteil Millionen

vonFlorian Leclerc  Frankfurter Rundschau

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zu Leiharbeitern wirkt sich deutlich auf den Haushalt aus. Die Stadt muss Einnahmeverluste verkraften.

Die Stadt Frankfurt muss in den kommenden Jahren auf Einnahmen von mehreren Millionen Euro verzichten. Wie aus einem aktuellen Vortrag des Magistrats hervorgeht, wirkt sich das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt zum Einsatz von Leiharbeitern auf den städtischen Haushalt aus.

Das OLG hatte Ende Januar entschieden, dass Leiharbeiter, die bei privaten Unternehmen angestellt, sind, keine hoheitlichen Aufgaben des Staates übernehmen dürfen. Dazu zählen Verkehrskontrollen.

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