12. September 2019 Quelle: O-Ton-Arbeitsmarkt
Im System der Arbeitslosenversicherung wurden 2018 3,25 Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Förderung ausgegeben. Im Hartz-IV-System waren es rund 180 Millionen Euro weniger, obwohl dort deutlich mehr Menschen betreut werden und die Förderbedarfe erheblich größer sind.
Arbeitsmarktpolitische Förderungen haben das Ziel, Menschen ohne Arbeit und im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II wieder in Arbeit oder zumindest dem Arbeitsmarkt näher zu bringen. Grundsätzlich sind also sowohl Arbeitslose im System der Arbeitslosenversicherung (SGB III) und im Hartz-IV-System (SGB II), aber auch alle anderen erwerbsfähigen Menschen im Hartz-IV-Bezug gleichermaßen Zielgruppe der Förderung. Doch die Verteilung der Fördermittel zwischen den Systemen SGB III und SGB II fällt sehr unausgewogen aus, wie die Eingliederungsbilanzen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verraten.