Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Hartz-IV-Empfänger bei Förderungen abgehängt

Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen: Hartz-IV-Empfänger bei Förderungen abgehängt

Im System der Arbeitslosenversicherung wurden 2018 3,25 Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Förderung ausgegeben. Im Hartz-IV-System waren es rund 180 Millionen Euro weniger, obwohl dort deutlich mehr Menschen betreut werden und die Förderbedarfe erheblich größer sind.

Arbeitsmarktpolitische Förderungen haben das Ziel, Menschen ohne Arbeit und im Bezug von Arbeitslosengeld I oder II wieder in Arbeit oder zumindest dem Arbeitsmarkt näher zu bringen. Grundsätzlich sind also sowohl Arbeitslose im System der Arbeitslosenversicherung (SGB III) und im Hartz-IV-System (SGB II), aber auch alle anderen erwerbsfähigen Menschen im Hartz-IV-Bezug gleichermaßen Zielgruppe der Förderung. Doch die Verteilung der Fördermittel zwischen den Systemen SGB III und SGB II fällt sehr unausgewogen aus, wie die Eingliederungsbilanzen der Bundesagentur für Arbeit (BA) verraten.

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Über 152.000 Vollzeitbeschäftigte im Ruhrgebiet im Niedriglohn: 20,4 Prozent im Niedriglohn (weniger als 2.289 Euro brutto)

Nordrhein-Westfalen: 19,3 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohn

Fast jeder fünfte Vollzeitbeschäftigte in Nordrhein-Westfalen bekommt nur Niedriglohn

Über 152.000 Vollzeitbeschäftigte im Ruhrgebiet im Niedriglohn:

20,4 Prozent im Niedriglohn 

(weniger als 2.289 Euro brutto – 1.549 Euro netto, Steuerklasse 1- nach 40 Jahren 912 Euro Rente abzügl. KV/PV)

 

Im Ruhrgebiet arbeitet mehr als jeder Fünfte im Niedriglohn und hat dabei einen Vollzeitjob. Demnach verdienten 2018 152.694 Vollzeitbeschäftigte im Ruhrgebiet weniger als 2.289 Euro. Dieser Wert entspricht zwei Dritteln des mittleren monatlichen Bruttoentgelts und wird auch „Niedriglohnschwelle“ genannt. Aufgrund der unterschiedlichen Arbeitsmarktlage berechnet die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) für Westdeutschland (2 289 Euro) und Ostdeutschland (1 805 Euro) eine separate Schwelle des unteren Einkommensbereichs (Gesamtwert 2.203 Euro).

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Brief vom 08.09.2019 an die Bundesagentur für Arbeit wegen Schulbedarfen mit Aufforderung endlich Rechtssicherheit durch Weisung zu schaffen

Brief vom 08.09.2019 an die BA wegen Schulbedarfen mit Aufforderung endlich Rechtssicherheit durch Weisung zu schaffen

Erstellt am 08.09.2019

BA wird aufgefordert zu handeln

Hier nun unser Brief vom 08.09.2019:

Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher

BSG Urteile vom Mai 2019

Sehr geehrter Herr Scheele,
sehr geehrte Damen und Herren,

mit Urteil vom 08.05.2019 hat das Bundessozialgericht in zwei Urteilen festgestellt (BSG v. 08.05.2019 – B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R), dass für Schulbücher ein zuschussweiser Übernahmeanspruch im Rahmen der Härtefallreglung nach § 21 Abs. 6 SGB II besteht. Dies wurde vom BSG mit den zu gering bemessenen Bildungsbedarfen in den SGB II – Regelbedarfen zutreffend begründet.

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Klagen im Wohngeld nun kostenfrei

Klagen im Wohngeld nun kostenfrei


Dann will auf eine weitere Sache hinweisen: das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23.04.2019 – BVerwG 5 C 2.18 klargestellt, dass bei Klagen im Streit um Wohngeld künftig keine Gerichtskosten mehr erhoben werden dürfen. Das BVerwG hat damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben.

Das BVerfG sagt jetzt:  „Das Wohngeld hat sich jedenfalls im Zuge dieser Rechtsentwicklung zu einer individuellen Sozialleistung gewandelt (VG Hannover, Beschluss vom 30. November 2005 – 3 A 8488/05 – juris Rn. 20), deren primär fürsorgerechtlicher Charakter es gebietet, Wohngeldsachen den Angelegenheiten der Fürsorge im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO zuzuordnen, für deren Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten keine Gerichtskosten zu erheben sind (§ 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO).“

Dazu https://www.vdk.de/deutschland/pages/wohnen/77501/keine_gerichtskosten_mehr_fuer_wohngeld-klagen (mit falschem Urteilsdatum) und hier das Urteil: https://www.bverwg.de/230419U5C2.18.0

Quelle: Harald Thome Newsletter

Weitere Schulkosten sind übernahmefähig

Weitere Schulkosten sind übernahmefähig


Jetzt wird es komplizierter: im Schulbedarfspaket mit jetzt 150 € sind folgende Lernmittel enthalten: „Gegenstände zur persönlichen Ausstattung für die Schule (z.B. Schulranzen, Schulrucksack, Turnzeug, Turnbeutel, Blockflöte) und für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller einschließlich Tintenpatronen, Kugelschreiber, Bleistifte, Malstifte, Malkasten, Hefte, Blöcke, Papier, Lineale, Buchhüllen, Zirkel, Taschenrechner, Geodreieck) ( Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/3404, S. 105; zur Vorgängerregelung in § 24a SGB II in der bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Fassung: BT-Drs. 16/10809, S. 16).

Alle anderen Schulbedarfe, die nicht den genannten Kategorien entsprechen, können nachfolgend beantragt werden. Im Wesentlichen beinhaltet das:
Eigenanteilen zu den Schulbuchkosten und von der Schule verlangte Kosten für z.B.  den Atlas, ergänzende Literatur, Kopierkosten, Klassenkasse, Computer.

Hier empfehle ich, Anträge zu stellen, schulische Notwendigkeitsbescheinigungen zu besorgen und beizulegen und natürlich Quittungen (bitte Kopie von den Unterlagen anfertigen) und im Ablehnungsfall in den Streit zu treten.

Einen Musterantrag auf Schulbücher und weitere Dinge ist hier zu finden: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2542/

Quelle: Harald Thome  Tacheles

NRW-Sozialministerium gibt Erlass zur Übernahme des Eigenanteils an den Schulbuchkosten für die kommunalen Jobcenter heraus !

Jobcenter Herne spielt bis jetzt toter Mann ! Keine Informationen an die Betroffenen !

Schulbuchkosten: Es bewegt sich Einiges – Jobcenter Oldenburg schießt den Vogel ab


Nach Beginn der Kampagne zur Übernahme der Schulbuchkosten, wurde vom Arbeits- und Sozialministerium (MAGS) einen Erlass herausgegeben, in dem die 18 kommunalen Jobcenter über die Rechtsauffassung des MAGS, dass die Schulbuchkosten, die im Rahmen des Eigenanteils der Lernmittelfreiheit in NRW anfallen, auf der Grundlage der Härtefallklausel nach § 21 Abs. 6 SGB II zu übernehmen sind, informiert wurden. Den Erlass habe ich noch nicht, aber hier eine Veröffentlichung des MAGS dazu: https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/minister-laumann-kommunale-jobcenter-uebernehmen-kuenftig-die-kosten-fuer

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Landesarbeitsgericht: Stadt Bielefeld muss deutlich mehr zahlen Putzfrauen gewinnen Klage. Eingruppierung in Entgeltgruppe 2 !

Mi., 04.09.2019 Westfalen Blatt

Landesarbeitsgericht: Stadt Bielefeld muss deutlich mehr zahlen Putzfrauen gewinnen Klage

Die Reinigungskräfte Kamilla Bielecka (kleines Foto oben) und Elisabeth Krökel haben vor dem Landesarbeitsgericht Hamm für mehrere hundert Kolleginnen deutlich mehr Geld erstritten.

Die Reinigungskräfte Kamilla Bielecka (kleines Foto oben) und Elisabeth Krökel haben vor dem Landesarbeitsgericht Hamm für mehrere hundert Kolleginnen deutlich mehr Geld erstritten. Foto: dpa

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Sozialgericht Berlin verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Brillenkosten als Voraussetzung zur Integration in den Arbeitsmarkt

Sozialgericht Berlin verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Brillenkosten als Voraussetzung zur Integration in den Arbeitsmarkt

Im Vorliegen taufrischen Urteil hat das SG Berlin zur Übernahme der Kosten zur Anschaffung einer Brille in Höhe von 602 EUR verurteilt. Als Anspruchsgrundlage wuerde das Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 SGB III genannt. Da nur mit ausreichender Sehhilfenversorgung eine ausreichende Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann.

Also eine klare und richtige Ansage, sinngemäß: wer nicht gucken kann, kann auch nicht Arbeiten.

Info: Harald Thome

Urteil und Begründung folgt hier:

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„Geradezu abenteuerlich werden die Berechnungen der Bundesregierung, wenn es um den Bedarf von Kindern geht.“ (Andreas Aust) Ein Kommentar zur Verletzung eines Grundrechts in Deutschland

Staatliche Grundsicherung

Wieviel ein Mensch zum Leben braucht

Ein Einwurf von Andreas Aust  (Paritätischer Wohlfahrtsverband)

"Armut!" steht am 11.01.2016 in Berlin am Potsdamer Platz an einer Wand. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
Schriftzug „Armut!“ in Berlin: Andreas Aust fordert eine transparente Ermittlung des menschenwürdigen Existenzminimums. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)

Millionen Menschen leben von der Grundsicherung: Sie soll ihnen eine würdige Existenz garantieren. Doch dieses Grundrecht werde verletzt, kritisiert der Politologe Andreas Aust. Die Bundesregierung arbeite mit Tricks, um den Bedarf kleinzurechnen.

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„Die Beschäftigten dürfen im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein.“ Forderung des DGB 10,62 Euro – Bundesregierung sieht 12,80 Euro als Voraussetzung bei 45 Jahren Beschäftigung ! !

Tarifforderung für die Leiharbeit vorgelegt

8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten in der Leiharbeit und Verbesserungen in den Manteltarifverträgen, etwa beim Urlaub und Jahressonderzahlungen – diese Forderungen hat die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit heute an die Arbeitgeber übermittelt. Die Tarifverhandlungen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) starten am 17. September dieses Jahres.

Die Forderungen auf einen Blick:

– Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent

– Höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld

– mehr Urlaubstage

– Verbesserung der Zuschlagsregelungen

Durch die überdurchschnittliche Entgelterhöhung soll ein deutlicher Abstand der unteren Tarifentgelte zum gesetzlichen Mindestlohn erreicht werden. Die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit liegt derzeit bei 9,79 Euro (West) und 9,49 Euro (Ost). Um perspektivisch eine eigenständige Alterssicherung der Beschäftigten zu erreichen, muss die Lohnentwicklung in dieser Entgeltgruppe spürbar angehoben werden. Die Beschäftigten dürfen im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein.

Neben der Entgelterhöhung fordert die Tarifgemeinschaft Verbesserungen der sogenannten Manteltarifverträge. Hier geht es um höhere Jahressonderzahlungen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld – , nämlich in Höhe von insgesamt einem Monatsgehalt. Ein Teil soll exklusiv für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften vorbehalten sein. Gefordert wird von der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit weiter, die Anzahl der Urlaubstage zu erhöhen. Schließlich sollen die Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, in Zukunft mindestens denen der Entleihbetriebe entsprechen.

Hintergrund:
Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) sind fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt worden. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der rund 900.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.

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