Armutsgefährdungsquoten für junge Menschen unter 18 Jahren im Ländervergleich: NRW verzeichnet Zunahme von 2007 bis 2017 um 28,5%

BIAJ-Materialien

Kinder und Jugendliche: Armutsgefährdungs- und SGB-II-Quoten – Ländervergleich 2007 bis 2017

(BIAJ) Wie hat sich die sogenannte Armutsgefährdungsquote1 bei den Kindern und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in den Jahren 2007 bis 2017 in der Bundesrepublik Deutschland, in West- und Ostdeutschland und in den Ländern entwickelt?

(Tabelle 1 auf Seite 2) Wie hat sich der Anteil der Kinder
und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren, die in sogenannten SGB II Bedarfsgemeinschaften lebten, an der altersgleichen Bevölkerung in den Jahren von 2007 bis 2017 entwickelt? (Tabelle 2, Seite 2)

Wie hat sich die absolute Zahl der armen bzw. armutsgefährdeten Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren in den Jahren 2007 bis 2017 entwickelt und wie die Zahl der Kinder und Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren, die in SGB II Bedarfsgemeinschaften lebten? (Tabellen 3 und 4, Seite 3).

In Tabelle 5 (Seite 4) ist dargestellt, wie sich die Differenz zwischen der i.d.R. höheren Armutsgefährdungsquote (Tabelle 1) zur i.d.R. niedrigeren SGB II-Quote (Tabelle 2) in der Altersgruppe der unter 18-Jährigen von 2007 bis 2017 entwickelt hat. Und in Tabelle 6 (Seite 4) ist die Entwicklung der rechnerischen Differenz zwischen der absoluten Zahl der armutsgefährdeten Personen im Alter von unter 18 Jahren (Tabelle 3) und der absoluten Zahl der Personen im Alter von unter 18 Jahren in SGB IIBedarfsgemeinschaften
(Tabelle 4) in den Jahren 2007 bis 2017 dargestellt.

Die Entwicklung der Bevölkerung im Alter von unter 18 Jahren insgesamt in der Bundesrepublik Deutschland, in West- und Ostdeutschland und in den Ländern in den Jahren 2007 bis 2017 ist in Tabelle 7 (Seite 5) dargestellt.

Kurze Lesehilfen2: Die Armutsgefährdungsquote bei den Kindern und Jugendlichen (hier immer im Alter von unter 18 Jahren) stieg in 2017 auf 20,4 Prozent, der Höchstwert im Beobachtungszeitraum (2007 bis 2017), 2,2 Prozentpunkte höher als die 18,2 Prozent in 2010, der niedrigste Wert im Beobachtungszeitraum.

(Tabelle 1, Seite 2) In Westdeutschland stieg sie 2017 auf 19,7 Prozent, den Höchstwert im Beobachtungszeitraum, in Ostdeutschland sank sie 2017 auf 23,5 Prozent, den niedrigsten Wert im Beobachtungszeitraum. In den Ländern reichte die Armutsgefährdungsquote bei den Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017 von 13,2 Prozent in Bayern (BY) bis 35,5 Prozent im Land Bremen (HB).

15,2 Prozent der Kinder und Jugendlichen lebte 2017 in Familien (oder allein), die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten, in Westdeutschland 14,0 Prozent und in Ostdeutschland 20,3 Prozent. (Tabelle 2, Seite 2) In den Ländern reichte diese SGB II-Quote in 2017 von 7,3 Prozent in Bayern (BY) bis 32,2 Prozent im Land Bremen (HB). Das Land Bremen belegt damit 2017 im Ländervergleich erstmals Rang 1 im Negativ-Ranking der SGB II-Quoten unter den Kindern und
Jugendlichen im Alter von unter 18 Jahren. In den Jahren zuvor belegte in diesem Negativ-Ranking immer Berlin (BE) Rang 1.

Aus der Zahl der Kinder und Jugendlichen insgesamt (Tabelle 7, Seite 5) und den in Tabelle 1 genannten Armutsgefährdungsquoten ergibt sich rechnerisch die in Tabelle 3 (Seite 3) genannte Zahl der armen bzw. armutsgefährdeten Kinder und Jugendlichen. In 2017 waren dies 2,755 Millionen Kinder und Jugendliche, nach 2,706 Millionen in 2016.
Durchschnittlich 2,051 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren lebten 2017 in Familien (oder allein), die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten, nach 1,967 Millionen in 2016. (Tabelle 4, Seite 3) Fortsetzung auf Seite 5 (siehe Anhang unten)

„Die Armutsgefährdungsquote ist ein Indikator zur Messung relativer Einkommensarmut und wird – entsprechend dem EU Standard – definiert als der Anteil der Personen, deren Äquivalenzeinkommen weniger als 60 % des Medians* der Äquivalenzeinkommen
der Bevölkerung (in Privathaushalten) beträgt. Das Äquivalenzeinkommen ist ein auf der Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnetes bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied.“ (Amtliche Sozialberichterstattung)

Grundlage der hier genannten Armutsgefährdungsquoten ist die Armutsgefährdungsschwelle des Bundes. (weitere Informationen dazu: http://www.amtliche-sozialberichterstattung.de) * Median: 50 Prozent der Bevölkerung
(in Privathaushalten) haben ein höheres, 50 Prozent ein geringeres bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen.

Es handelt sich hier immer um Armutsgefährdungsquoten nach Sozialleistungen. Das heißt, trotz der erhaltenen
Sozialleistungen galten im Jahr 2017 20,4 Prozent der Kinder und Jugendlichen als armutsgefährdet. Das zeigt auch: Die
Höhe der gegenwärtigen Sozialleistungen sind i.d.R. vollkommen unzureichend.

2018-09-25_armutsgefaehrdungs-und-sgb2-quoten-kinder-jugendliche-u18-bund-laender-2007-2017

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