„Die Beschäftigung muss auf Freiwilligkeit beruhen.“-Stellungnahme der Wohlfahrtspflege zum Gesetzentwurf für den sozialen Arbeitsmarkt

Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz) – Gesetzgebungsprozess gestartet

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum sog. Teilhabechancengesetz (DRS 19/4725) ist am 11.10.18 in erster Lesung im Bundestag beraten worden.

 

In der Bundestagsdebatte haben Politiker aus der Koalition den Gesetzentwurf durchaus mit Leidenschaft präsentiert („Wir organisieren Arbeit mit Würde und Arbeitsvertrag“, so Frau Mast (SPD); „Es geht darum, dass Betroffene die Solidarität der Gesellschaft auch in den Jobcentern erfahren“, so Herr Dr. Rosemann (SPD)); während aus den Oppositionsfraktionen v.a. die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs stark kritisiert wurde („gar nicht effizient“, „Murks“, der „Soziale Arbeitsmarkt darf nicht scheitern“,“fehlende Freiwilligkeit“ u.a.m.). Aus der SPD-Fraktion wurde angekündigt, im Gesetzgebungsverfahren noch einmal auf mögliche Verbesserungen zu schauen. Redner der CDU/CSU-Fraktion nannten jeweils (unterschiedliche) konkrete Änderungsbedarfe. So plädierte etwa Herr Whittaker (CDU) dafür, die Zielgruppe für den neuen § 16 i SGB II noch enger und damit arbeitsmarktferner zu fassen, als ohnehin schon vorgesehen und prioritär die Betreuungsschlüssel im SGB II zu verbessern. Demgegenüber sah Herr Stracke (CSU) die Zielgruppe im Gesetzentwurf richtig gefasst. Herr Prof. Zimmermann (CDU) kann sich persönlich gut vorstellen, die Förderung freiwillig auszugestalten und will einen Schwerpunkt bei der ganzheitlichen, rechskreisübergreifenden Förderung von Familien legen.

Der beiliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält auch die Stellungnahme des Bundesrats und Gegenäußerung der Bundesregierung.
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Vorschläge der Länder insgesamt ab, so etwa das Anliegen, über eine Öffnungsklausel Modellprojekte in den Ländern und Kommunen zur Umsetzung des Sozialen Arbeitsmarkts zu ermöglichen.

Teilhabechancengesetzentwurf

Die in der BAGFW zusammen arbeitenden Wohlfahrtsverbände haben nunmehr eine aktualisierte, gemeinsame Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vorgelegt (Anlage). Das Anliegen, einen Sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen, entspricht einer langjährigen Forderung der Verbände. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Verbände die vorgesehene, neue Förderung zur Teilhabe am Arbeitsmarkt gem. § 16 i SGB II im Grundsatz ausdrücklich. In der konkreten Ausgestaltung sind allerdings noch Modifikationen erforderlich, so das Votum aus der Wohlfahrt.

Teilhabechancengesetz

„Die Beschäftigung muss auf Freiwilligkeit beruhen.
Eine Förderung zum Zweck der sozialen Teilhabe gegen den Willen der Betroffenen ist nach Auffassung der Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege nicht zielführend. Auch Arbeitgeber werden im Sozialen Arbeitsmarkt nur motivierte Personen beschäftigen.“

teilen mit …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

2 + 8 =