Mindestlöhne zwischen 11,32 Euro und 16,38 Euro sichern das Existenzminimum je nach Referenzgröße und Wochenarbeitszeit

Interessante Zahlen von Dr. Steffen für die Diskussion von zeitgemäßen Mindestlöhnen, die das Existenzminimum berücksichtigen.

Löhne, Renten und Existenzminimum

Dr. Johannes Steffen | 17.10.2018 | © www.portal-sozialpolitik.de

Hintergrund-Daten

Löhne, Renten und Existenzminimum

Ein komplexes Geflecht

Rente und Grundsicherung

Die Abkoppelung der Renten von der Lohnentwicklung hat ein sinkendes Rentenniveau zur Folge. Im Zeitverlauf steigt der aktuelle Rentenwert (AR) schwächer als das Durchschnittsentgelt der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Auf der anderen Seite legte auch der durchschnittliche Bruttobedarf der Grundsicherung im Alter seit dem rentenpolitischen Paradigmenwechsel unter Rot-Grün deutlich stärker zu als der Zahlbetrag des AR.

Hat ein sinkendes Rentenniveau also Auswirkungen auf das Risiko, im Alter eine Rente unterhalb der Grundsicherung zu erhalten? In der aktuellen Debatte mehren sich die Stimmen der »Nein-Sager«. Demgegenüber belegen die einschlägigen Daten:

Seit dem Jahr 2003 sind tendenziell immer höhere Anwartschaften erforderlich, um alleine mit dem Zahlbetrag der Rente den bundesdurchschnittlichen Grundsicherungsbedarf im Alter (außerhalb von Einrichtungen) decken zu können.

Existenzsichernde Stundenlöhne

Wie hoch der Stundenlohn von Alleinstehenden sein muss, um bei Vollzeitbeschäftigung mit dem verbleibenden (anrechenbaren) Nettolohn das Existenzminimum zu erreichen, hängt maßgeblich davon ab, welche Referenzgröße für das Existenzminimum herangezogen wird – und davon, welche Wochenarbeitszeit für eine Vollzeitbeschäftigung typisierend unterstellt wird.

In den folgenden Tabellen wird durchgängig auf die (bundes-) durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden zurückgegriffen. Als Referenzgröße für das Existenzminimum dient einmal ein Zwölftel des steuerlichen Grundfreibetrags nach § 32a EStG; ergänzend hierzu wird der durchschnittliche Bedarf Alleinstehender nach SGB II bzw. SGB XII, Kapitel 4 (im Alter außerhalb von Einrichtungen) herangezogen.

Damit steigt c. p. auch der erforderliche Stundenlohn, der für den Erwerb einer bestimmten Zahl an Entgeltpunkten nötig ist.

Zur Jahresmitte sinkt demgegenüber die erforderliche Höhe des Stundenlohns in aller Regel wieder. Infolge der Rentenanpassungen steigt der AR, so dass das referenzierte

Existenzminimum mit einer geringeren Anzahl an Entgeltpunkten erreicht werden kann.

Im Folgenden die Berechnungen von Dr. Steffen:

 

Loehne_Renten_Existenzminimum_PS

 

 

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