2017: „Sächliches Existenzminimum“ Alleinstehender lag 26,5% unter der „Armutsgefährdungsschwelle“

(BIAJ) Unkommentierter tabellarischer Vergleich des „sächlichen Existenzminimums“ Alleinstehender in der Existenzminimumberichten der Bundesregierung mit der „Armutsgefährdungsschwelle“ für Einpersonenhaushalten (Mikrozensus) – seit dem letzten Existenzminimumbericht vor Inkrafttreten des SGB II (Hartz IV) (5. Existenzminimumbericht).

Das von der Bundesregierung festgelegte „sächliche Existenzminimum“ Alleinstehender lag 2005 16,7 Prozent und 2017 26,5 Prozent unter (!) der „Armutsgefährdungsschwelle“ für Einpersonenhaushalte.

(siehe dazu auch die BIAJ-MaterialienAbsolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2017“ vom 24. August 2018: Download_BIAJ20180824)

2018 11 04 existenzminimumberichte armutsgefaehrdungsschwellen 2005 2017


 

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