Stromsperren: NRW Spitze – Hälfte aller von Stromsperren betroffenen Haushalte sind Bedarfsgemeinschaften SGB II

 

Quelle: Harald Thome – Newsletter

Armut konkret: Zahl der Stromsperren steigt immer weiter / Etwa die Hälfte aller gesperrten Haushalte sind SGB II/SGB XII-Bezieher


Wegen unbezahlter Rechnungen sind im Jahr 2017  fast 344.000 Haushalten in Deutschland der Strom zeitweise abgestellt worden. Das waren etwa 14.000 Stromsperren mehr als 2016, so der Entwurf des neuen Monitoring-Berichts der Bundesnetzagentur zum Strommarkt.

Die meisten Sperren gab es mit rund 98.000 in NRW. Eine Stromsperre angedroht haben die Versorger im Jahr 2017 in gut  4,8 Millionen Fällen. Gut 7 Prozent von ihnen wurde der Strom dann tatsächlich abgestellt.

 

Im Jahr 2016 wurden rund 318.000 Stromsperrungen im Auftrag der Grundversorger durchgeführt. Das geht aus einer Antwort (19/1604) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/1395) der AfD-Fraktion hervor. Darin heißt es weiter, dass der Bundesregierung keine statistischen Daten zur Struktur der Personengruppen vorlägen, die von Stromsperrungen betroffen seien, so dir Antwort der BR – DS 19/1604 vom 11.04.2018. Allerdings verweist die BR auf eine Studie, nach der etwa die Hälfte aller von Stromsperren betroffenen Haushalte Leistungen der Grundsicherung (SGB II oder SGB XII) bezieht.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/016/1901604.pdf

(Bemerkung:  normalerweise würde ich AfD – Anfragen und Antworten nicht veröffentlichen, im vorliegenden Fall ist das Ergebnis aber so relevant, dass hier eine Ausnahme gemacht werden muss.)

Ich möchte hier noch mal an die Entscheidung des BVerfG (23. Juli 2014 – 1 BvL 10/12) erinnern, in dem dieses klargestellt hat, der Gesetzgeber habe fortlaufend zu prüfen, ob das Existenzminimum noch gedeckt ist: „Ergibt sich eine offensichtliche und erhebliche Diskrepanz zwischen der tatsächlichen Preisentwicklung und der bei der Fortschreibung der Regelbedarfsstufen berücksichtigten Entwicklung der Preise für regelbedarfs-relevante Güter, muss der Gesetzgeber zeitnah darauf reagieren.“ (a.a.O. Rz 144) Ausdrücklich werden die Strompreise angesprochen: „So muss die Entwicklung der Preise für Haushaltsstrom berücksichtigt werden.“

Das bedeutet, deutlich höhere Regelleistungen alleine wegen der Entwicklung der Energiepreise und eine Änderungen bei der Verpflichtung der Übernahme von Energieschulden!

(das wäre ja schon mal etwas für Parteien, die Hartz IV hinter sich bringen wollen).

Dazu: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutschland-mehr-haushalten-wegen-unbezahlter-rechnungen-strom-abgestellt-a-1237752.ht

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