Keine Sozialstaatsreform ohne Abschaffung des Niedriglohnsektors

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NIEDRIGLOHNSEKTOR:

14/11/2018:

Niedriglohnbeschäftigung 2016 auf kaum verändert hohem Niveau

(von Markus Krüsemann)

 

Ob Jobboom, Lohnsteigerungen gerade auch bei den Geringverdienenden oder Einführung eines Mindestlohns: Der Niedriglohnsektor zeigt sich davon unberührt. Auch 2016 galt, dass mehr als jede/r fünfte abhängig Beschäftigte/r zu Löhnen unterhalb der Niedriglohnschwelle gearbeitet hat.

Für die ArbeitnehmerInnen war das Jahr 2016 finanziell betrachtet einigermaßen auskömmlich. Ihre Entgelte waren im Durchschnitt um 2,3 Prozent gestiegen, wobei die Löhne und Gehälter der in der Regel besser gestellten Tarifbeschäftigten mit einem Plus von 2,5 Prozent diesmal nur minimal stärker zugelegt hatten. Das war zwar nicht gerade üppig, doch dank einer damals noch sehr niedrigen Inflationsrate hatten die ArbeitnehmerInnen real 1,8 bzw. 2,0 Prozent mehr verdient als im Vorjahr.

Etwas besser lief es für die Beschäftigtengruppe der Ungelernten. Deren monatlichen Bruttoverdienste stiegen mit 3,2 Prozent auch 2016 wieder überdurchschnittlich stark. Hier dürfte der Anfang 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn fortwirken, der bei den von Niedriglöhnen besonders stark betroffenen Beschäftigtengruppen vor allem im Jahr seiner Einführung nachweislich überdurchschnittliche Einkommenssteigerungen ausgelöst hatte. Für die erwähnten ungelernten Arbeitskräfte etwa beliefen sich die Lohnsteigerungen im Jahr 2015 laut einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler Stiftung auf 9,1 Prozent in Ostdeutschland und 6,7 Prozent in Westdeutschland. Eins aber hat sich trotz der kräftigen Lohnanhebungen am unteren Ende der Lohnskala nicht verändert: der Niedriglohnsektor.

Die bisher nur für Vollzeitkräfte verfügbaren Daten aus der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hatten für 2016 noch ein leichtes Schrumpfen ausgewiesen. Der Statistik zufolge war der Anteil der Niedriglöhner unter allen Vollzeitkräften der sog. Kerngruppe (sie umfasst 98 Prozent aller Vollzeitbeschäftigten) von 20,2 zum Jahresende 2015 auf 20,1 Prozent Ende 2016 zurückgegangen (siehe 25.07.2017). Weil hier mit den Teilzeitkräften und den geringfügig Beschäftigten aber zwei wichtige Gruppen unberücksichtigt bleiben, die noch dazu überproportional häufig von niedrigen Stundenlöhnen betroffen sind, bilden die Zahlen der BA Ausmaß und Umfang der Niedriglohnbeschäftigung nur unvollständig ab.

Weiterhin arbeitet mehr als jede/r Fünfte zu Niedriglöhnen

Mit der jetzt veröffentlichen Auswertung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen können endlich Aussagen für alle abhängig Beschäftigten ab 18 Jahre (sozialversicherungspflichtige Voll- und Teilzeitarbeit sowie Minijobs) getroffen werden. Wie sich zeigt, kann von einem Schrumpfen keine Rede sein. Stattdessen ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten an allen abhängig Beschäftigten 2016 wieder auf 22,7 Prozent gestiegen. Seit 2012 (ebenfalls 22,7 %) verharrt ihr Anteil damit auf kaum verändert hohem Niveau.

Anteil der Niedriglohnbeschäftigten an allen abhäng. Beschäftigten ab 18 J. (in Prozent)

Anteil der Niedriglohnbeschäftigung von 2000 bis 2016
Quelle: IAQ-Report Nr. 06/2018
Von Niedriglöhnen wird gemäß einer weithin verwendeten OECD-Definition dann gesprochen, wenn die Bruttostundenentgelte weniger als zwei Drittel des mittleren Lohns (Medianlohn) aller Beschäftigten betragen. Dieser auch als Niedriglohnschwelle bezeichnete Wert lag nach Berechnungen des AutorInnenteams im Jahr 2016 bei 10,44 Euro – und damit ist klar, dass der Mindestlohn mit seinen mickrigen 8,50 Euro/Stunde weit davon entfernt war, den Niedriglohnsektor einzudämmen. Eine indirekte Wirkung hätte er allenfalls über Spillover-Effekte entfalten können, die eintreten, wenn Unternehmen zwecks Wahrung des Lohnabstands zwischen den Gehaltsgruppen auch die oberhalb des Mindestlohns angesiedelten Entgeltniveaus anheben (Verschiebung der Lohnstruktur nach oben). Dass er diese Effekte hat auslösen können, ist sehr wahrscheinlich, allerdings ist noch nicht ausreichend geklärt, in welchem Ausmaß dies geschehen ist.

Niedriglöhne rücken näher an die Niedriglohnschwelle, die doch unerreichbar bleibt

Klar hingegen ist, dass die Schwelle zu Niedriglöhnen in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. So lag der für das gesamte Bundesgebiet ermittelte Schwellenwert 2014 noch bei 9,97 Euro, um in 2015 auf 10,22 Euro zu steigen und 2016 dann 10,44 Euro zu erreichen. Im Vergleich zu 2013 ergab sich immerhin eine Steigerung um 8,8 Prozent. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass die parallel beobachteten überdurchschnittlichen Lohnzuwächse im unteren Segment der Lohnverteilung nicht ausgereicht haben, um das Einkommen eines größeren Anteils von Beschäftigten über die Niedriglohnschwelle zu hieven.

Wenn der Mindestlohn daher den Umfang der Niedriglohnbeschäftigung nicht hat verringern können, so hat er doch zumindest eine „Kompression der Lohnstruktur unterhalb der Niedriglohnschwelle“ bewirkt, so die AutorInnen der Studie. Mit anderen Worten, die Niedriglohnbeschäftigten sind mit ihren Stundenlöhnen seit Einführung des Mindestlohns näher an die Niedriglohnschwelle herangerückt. Und mehr, so darf man heute schon hinzufügen, wird auch in den Folgejahren nicht passieren. Mit den geringen Mindestlohnsteigerungen auf 8,84 Euro Anfang 2017 und 9,19 Euro Anfang 2019 werden die Niedriglohnbeschäftigten wohl weiterhin unterhalb der Niedriglohnschwelle zusammenrücken, die gleichzeitig doch stets in unerreichbarer Ferne bleibt.

Minijobs sind eine echte Niedriglohnfalle

Auch diesmal hat das IAQ-Forschungsteam untersucht, welche ArbeitnehmerInnen von Niedriglöhnen besonders betroffen sind. Wie gehabt ist das Niedriglohnrisiko für geringfügig Beschäftigte am größten. Im Vergleich zum Vorjahr (vgl. 10.08.2017) ist der Anteil der Niedriglöhner unter allen Minijobbenden 2016 sogar noch weiter gestiegen, von 77,4 auf 83,6 Prozent. Dies ist insofern nicht banal, als immerhin 36 Prozent aller Niedriglohnbeschäftigten in einem Minijob gearbeitet haben.

Anteile abhäng. Beschäftigter mit Niedriglohn nach Beschäftigungsverhältnis (in Prozent)

Anteile Niedriglohnbeschäftigter nach Arbeitsverhältnis
Quelle: IAQ-Report Nr. 06/2018

Als Ursache für diese ihrer Ansicht nach überraschende Entwicklung ziehen die ForscherInnen in Betracht, dass das allgemein übliche Lohnniveau für geringfügig Beschäftigte unter der Niedriglohnschwelle angesiedelt ist, dass also die für Minijobs marktüblichen Löhne eher selten mal den Wert von 10,44 Euro pro Stunde überschreiten. Ergänzend steht zu vermuten, dass auch die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im Zuge der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beobachtete Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Teilzeitarbeit ihren Teil beigetragen hat. So könnten vor allem die vergleichsweise gut entlohnten Minijobs auf Grund der mindestlohninduzierten Deckelung des monatlichen Arbeitsvolumens in Midijobs überführt worden sein. Entsprechend wären vor allem die ganz billigen Minijobs erhalten geblieben, womit deren Anteil an allen (verbliebenen) geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen gestiegen ist.

Von Niedriglöhnen besonders betroffen sind zudem junge Beschäftigte unter 25 Jahre. Ihr Niedriglohnrisiko ist 2016 auf 58,6 Prozent gestiegen. Überdurchschnittlich groß ist dieses Risiko weiterhin auch bei den befristet Beschäftigten. 38,7 Prozent von ihnen waren 2016 zu Niedriglöhnen beschäftigt, das sind 0,9 Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Leichte Rückgänge gab es hingegen in den Gruppen der Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten.

Kaum Hoffnung auf Besserung für 2017

Für das Jahr 2017 liegen bislang nur Zahlen zur Entwicklung des Niedriglohnsektors bei den Vollzeitbeschäftigten vor. Ihnen zufolge ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten noch einmal leicht von 20,1 auf 19,8 Prozent gesunken (siehe 15.08.2018). Angesichts der auch 2017 anhaltenden konjunkturellen Hochphase ist das ernüchternd, denn von den neu entstandenen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitstellen sind noch immer viel zu viele auf bzw. unter dem Niedriglohnniveau angesiedelt.

Was sich hier bereits andeutet, werden die kommenden Zahlen zum Niedriglohnrisiko von Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten sicher wieder mehr als bestätigen: Die Spaltung des Arbeitsmarktes in einen Kernbereich mit guter, abgesicherter Beschäftigung und einen stabilen Randbereich mit schlecht entlohnen und oft prekären Beschäftigungsbedingungen hat sich strukturell verfestigt. Kein noch so schöner Jobboom, der gern auch zum Jobwunder überhöht wird, kann aus sich heraus daran was ändern.

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Quellen:

Kalina, T./ Weinkopf, C. (2018): Niedriglohnbeschäftigung 2016 – beachtliche Lohnzuwächse im unteren Lohnsegment, aber weiterhin hoher Anteil von Beschäftigten mit Niedriglöhnen. IAQ-Report, Nr. 06/2018, Duisburg.

Pusch, T. (2018): Bilanz des Mindestlohns: Deutliche Lohnerhöhungen, verringerte Armut, aber auch viele Umgehungen. WSI Policy Brief, Nr. 19, Düsseldorf.

Burauel, P./ Caliendo, M. u.a. (2017): Mindestlohn noch längst nicht für alle – Zur Entlohnung anspruchsberechtigter Erwerbstätiger vor und nach der Mindestlohnreform aus der Perspektive Beschäftigter. DIW Wochenbericht Nr. 49, S. 1109-1123.

Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2017): Beschäftigungsstatistik, Sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelte (Jahreszahlen), Stichtag 31. Dez. 2016, Nürnberg.

Weiterlesen:

„Der Mindestlohn ist keine Garantie gegen Armut“, Handelsblatt online vom 14.11.2018.

Bundesregierung (2018): Erwerbstätige Arme in Deutschland. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Beate Müller-Gemmeke, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT-Drs 19/2804 (Juni 2018).

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Markus Krüsemann ist Soziologe und Mitarbeiter am Institut für Regionalforschung in Göttingen.

 

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Ein Kommentar

  • Sib

    Freibetrage: Pro Lebensjahr 150 € und zusatzlich 750 € pro Lebensjahr fur Gelder aus der Altersvorsorge, die erst nach Rentenantritt ausgezahlt werden. Au?erdem 750 € pro Person fur wichtige Anschaffungen. Werden diese Grenzwerte uberschritten, erfolgt keine Auszahlung des Alg II, bis das Privatvermogen abzuglich der Freibetrage verbraucht ist.

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