Abschied von Hartz IV ? Eine Positionierung von Christoph Butterwegge

„…Ziel ist eine soziale Grundsicherung, die den Namen im Unterschied zu Hartz IV wirklich verdient, weil sie armutsfest, bedarfsdeckend und repressionsfrei ist. Armutsfest wäre die Grundsicherung unter der Voraussetzung, dass ihr Zahlbetrag zusammen mit den Miet- und Heizkosten, die nicht pauschaliert werden dürfen, zumindest im Bundesdurchschnitt über der Armuts(risiko)schwelle der Europäischen Union liegt: Das sind für einen Alleinstehenden 1.000 Euro…“ (Christoph Butterwegge)
Debatte um Hartz IV | 26.11.2018

Abschied von Hartz IV?

(Quelle: makronom)

Sowohl die SPD Vorsitzende Andrea Nahles als auch der Vorsitzende der Bundesgrünen verkünden, Hartz IV „hinter sich lassen“ zu wollen. Sind ihre Vorschläge als ein Bruch mit der Logik der Agenda-Politik zu interpretieren?

Seit den Diskussionen über die Entscheidung der Essener Lebensmitteltafel, ab Januar 2018 vorübergehend keine Berechtigungskarten mehr für ausländische „Neukunden“ auszustellen, der anschließenden Interviewäußerung des neuen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), wonach der Bezug von Arbeitslosengeld II keine Armut bedeutet, sondern „die Antwort unserer Solidargemeinschaft“ darauf sei, der Feststellung von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD), dass Hartz IV keine Akzeptanz in der Bevölkerung gefunden habe und am besten durch ein „Solidarisches Grundeinkommen“ ergänzt würde, sowie der Ankündigung von Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD), mit Lohnkostenzuschüssen mehr Langzeiterwerbslose in Arbeit zu bringen, ist Hartz IV aus einem Tabuthema wieder zu einem Topthema der (Medien-)Öffentlichkeit geworden.

Robert Habeck, Andrea Nahles und die Position ihrer Parteien zu Hartz IV

Nach drastischen Stimmeneinbußen der SPD bei der bayerischen und der hessischen Landtagswahl im Oktober 2018 verkündete die Parteivorsitzende Andrea Nahles, Hartz IV mittels eines Bürgergeldes „hinter sich lassen“ zu wollen. Dieselbe Formulierung benutzte Robert Habeck, Vorsitzender der Bündnisgrünen, als er forderte, Hartz IV durch eine Garantiesicherung zu ersetzen.

In einem am 14. November 2018 unter dem Titel „Anreiz statt Sanktionen, bedarfsgerecht und bedingungslos“ veröffentlichten Debattenbeitrag zum neuen Grundsatzprogramm von Bündnis 90/Die Grünen entwarf Habeck ein soziales Garantiesystem, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, den Menschen ihre Abstiegsängste nehmen und ihnen Mut, Wagemut und Kreativität ermöglichen soll:

„Nur die Kombination aus einer guten öffentlichen Infrastruktur, guter und fair bezahlter Arbeit und einer funktionierenden Einkommenssicherung schafft die nötige Sicherheit.“

Als zentrale Elemente seines Garantiesystems nennt Habeck „Anreize statt Bestrafung“, die existenzsichernde Höhe der Sicherungsleistung, attraktivere Zuverdienstmöglichkeiten, eine deutliche Anhebung des Schonvermögens, eine bedingungslose, aber bedarfsgeprüfte Leistungsvergabe und die Bündelung aller existenzsichernden Transferleistungen.

Das Antragsverfahren soll entschlackt, das heißt weniger abschreckend, kompliziert und bürokratisch gestaltet werden. Habeck will die Sanktionen völlig streichen und die Garantiesicherung bedingungslos machen:

„Die Menschen sollen nicht gezwungen werden, Termine mit dem Jobcenter zu machen oder Arbeit zu suchen. Stattdessen soll die Beratung und Weiterbildung freiwillig sein. Mit Arbeitslosen sollen die Jobcenter auch weiterhin Eingliederungsvereinbarungen schließen können, aber diese sollten belohnt und angereizt werden.“

Dafür bekämen die Jobcenter einen gesonderten Etat und mehrere Förderungsinstrumente wie monetäre Leistungsprämien.

Zweifellos hat die unsägliche Rohrstock-Pädagogik vergangener Zeiten in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik des 21. Jahrhunderts nichts mehr zu suchen. Mit alttestamentarischer Strenge bewirkt man keine Verhaltensänderung im positiven Sinne, sondern oft genug das Gegenteil. Sanktionen sind nicht bloß inhuman und verfassungswidrig, sondern auch kontraproduktiv. Sie müssen so schnell wie möglich beseitigt, zumindest durch ein Sanktionsmoratorium vorerst ausgesetzt werden. Bedingungslosigkeit und Bedarfsgerechtigkeit schließen sich jedoch aus. Der bisherige, sanktionsbewehrte Zwang zur Erwerbtätigkeit für alle Bewohner sollte entfallen, aber durch eine moralische Pflicht zur Erwerbstätigkeit für jene Menschen ersetzt werden, die dazu aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation, gesundheitlichen Verfassung und psychischen Konstitution fähig sind. Sanktionen sind entbehrlich, weil die Menschen unter den genannten Voraussetzungen arbeiten, um sich selbst zu verwirklichen, sich nützlich zu machen und/oder der Gesellschaft etwas zurückzugeben.

Damit sogenannte Aufstocker von ihrer Arbeit und Leistungsbezieher von einer Arbeitsaufnahme wirklich profitieren, schlägt Habeck vor, ihnen im ersten Schritt mindestens 30 Prozent ihres Lohns beziehungsweise Gehalts zu belassen – und später noch mehr. Hierbei ignoriert der Grünen-Vorsitzende jedoch die „Kombilohn“-Problematik, also die Tatsache, dass gezieltes Lohndumping den Unternehmen umso leichter fällt, je niedriger der Lohnanteil ist, welcher auf die Transferleistung angerechnet wird. Dies ist übrigens auch ein wesentlicher Einwand gegen das bedingungslose Grundeinkommen, bei dem sogar unbegrenzt hinzuverdient werden kann, weshalb Neoliberale es der Wirtschaft als probates Mittel empfehlen, um massenhaft billige und willige Arbeitskräfte zu rekrutieren.

Auch die Vermögensanrechnung im Transferleistungsbezug möchte Habeck großzügiger gestalten. Deshalb schlägt er vor, dass 100.000 Euro, der Altersvorsorge dienende und staatlicherseits geförderte Versicherungsansprüche sowie selbstgenutztes Wohneigentum anrechnungsfrei bleiben. Aufgrund der bürgerlichen Wählerklientel von Bündnis 90/Die Grünen ist Habeck an dieser Stelle äußerst großzügig und schießt bei der Anhebung des Schonvermögens über das Ziel eines auch die Mittelschicht vor Standardlebensrisiken schützenden Sozialstaates hinaus.

Geht es nach Habeck, wird die Garantiesicherung höher ausfallen als die bisherige Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV), weil „ein klares, verständliches und einfaches Verfahren“ zur Berechnung des soziokulturellen Existenzminimums verwendet wird, aber nicht davon abhängen, in welcher Haushaltskonstellation jemand lebt. Sofort will Habeck jungen Erwachsenen das Recht einräumen, ihren eigenen Haushalt zu gründen, und ihnen den vollen Regelbedarf gewähren. Langfristig streben die Bündnisgrünen eine Individualisierung der Garantiesicherungen an, womit familiäre Unterhaltsverpflichtungen entfallen würden, die wegen des Subsidiaritätsprinzips seit jeher im Bismarck’schen Sozialstaat gelten. Auch an dieser Stelle sind inhaltliche Parallelen zum bedingungslosen Grundeinkommen unübersehbar.

Habeck spricht mit Blick auf die Garantiesicherung von „Hilfen aus einer Hand“, weil Sozialleistungen, die das Existenzminimum gewährleisten sollen, in einer transparenten, einfachen und verlässlichen Leistung zusammengefasst würden. Dasselbe wurde bei der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Rahmen des SGB II versprochen, aber nie realisiert. Diskutiert wird bei den Bündnisgrünen, ob die Garantiesicherung mit der Einkommensteuer in ein einheitliches Steuer- und Transfersystem überführt werden soll. Offenbar gibt es Sympathien für die negative Einkommensteuer, die auf Milton Friedman zurückgeht, den führenden US-amerikanischen Neoliberalen.

Nahles sprach sich in der FAZ (v. 17.11.2018) für eine „große Sozialstaatsreform“ aus, die sich aber auf die Schaffung eines Sozialen Arbeitsmarktes, einer eigenständigen Kindergrundsicherung und eines Rechtsanspruchs auf berufliche Weiterbildung, auf großzügigere Regelungen beim Schonvermögen, auf die Wiedereinführung von Beihilfen für einmalige Anschaffungen sowie auf die Abschaffung von Sanktionen beschränken würde, die das Existenzminimum in Frage stellen.

Habecks Konzept wirkt sehr viel ambitionierter und reicht einerseits so weit, dass die Grenzen zum bedingungslosen Grundeinkommen fast verschwimmen; andererseits wird der materielle Kern von Hartz IV – die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe – ebenso wenig problematisiert wie von Nahles. Gleichwohl enthalten die arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Konzepte der beiden Parteien wichtige Verbesserungen. Begründet wird deren Notwendigkeit damit, dass Hartz IV nicht mehr zeitgemäß sei und sich die Rahmenbedingungen seit dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2005 (etwa durch die gesunkene Arbeitslosenzahl und den Fachkräftemangel) wesentlich geändert hätten.

Selbstkritik sieht jedoch anders aus: Wer sich glaubwürdig von den sogenannten Hartz-Gesetzen und Gerhard Schröders „Agenda 2010“ distanziert, muss sie als gravierenden Fehler benennen und bekennen, dass diese Politik schon damals falsch war.

Was geändert werden muss, will man Hartz IV tatsächlich hinter sich lassen

Wieder zu einer linken Volkspartei werden und Millionen frühere Stammwähler zurückgewinnen kann die SPD nur, wenn sie unübersehbar mit ihrer „Agenda“-Politik bricht. Nötig dafür sind eine Konzentration auf das Kernthema der sozialen Gerechtigkeit, Glaubwürdigkeit und Gradlinigkeit. Halbherzige Flickschusterei und kosmetische Reparaturen am Hartz-IV-System helfen der Partei nicht weiter. Der erforderliche Neuanfang beginnt mit überzeugender Selbstkritik und grundlegenden Kurskorrekturen. Ohne den endgültigen Abschied von Hartz IV wird es keine „Wiederauferstehung“ der SPD geben.

Will man „nicht hinter Hartz IV zurück“, also keine Lohnersatzleistung wie die Arbeitslosenhilfe einführen, muss der Lebensstandard von Langzeitarbeitslosen durch ein im Extremfall bis zur Rente gezahltes Arbeitslosengeld (I) gesichert werden, dessen Höhe sich gleichfalls nach dem letzten Nettoentgelt richtet. Wie bei der Anschluss-Arbeitslosenhilfe im Prinzip unbefristet anspruchsberechtigt müsste sein, wer nicht ein höheres Lebensalter, sondern eine bestimmte Mindestversicherungsdauer aufweist. Berufs- und Qualifikationsschutz müssten wiederhergestellt, die rigiden Zumutbarkeitsregelungen von Hartz IV entschärft werden. Niemand darf mehr genötigt werden, schlechtere Arbeitsbedingungen und einen niedrigeren Lohn zu akzeptieren.

Das dem Fürsorgerecht entlehnte Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft muss rückabgewickelt werden, weil es fälschlicherweise die Einkommen nach dem BGB nicht zum Unterhalt verpflichteter Mitbewohner berücksichtigt und Jobcenter zur Schnüffelei im Hinblick auf die intimsten Beziehungen verführt. Für kinderreiche Familien war besonders misslich, dass durch Hartz IV die wiederkehrenden einmaligen Leistungen, etwa für die Reparatur einer Waschmaschine und die Anschaffung eines Fahrrades oder eines neuen Wintermantels für schnell gewachsene Kinder wegfielen. Statt einer Pauschalierung sämtlicher Leistungen wären solche Beihilfen geeignet, bedürftigen Kindern und Familien zu helfen.

Die rigide Sanktionspraxis der Jobcenter hat sich ebenso wenig bewährt wie die den Leistungsberechtigten oktroyierte Eingliederungsvereinbarung. Niemand, erst recht kein Unter-25-Jähriger, der auf anderen Rechtsgebieten (Strafrecht) eher großzügiger als Erwachsene behandelt wird, darf mehr sanktioniert werden, nur weil er kein Bewerbungstraining absolvieren will und ein seiner Ausbildung nicht entsprechendes Jobangebot ablehnt. Sanktionen müssen durch positive Anreize (zum Beispiel attraktive Qualifikationsmöglichkeiten und hochwertige Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung) ersetzt werden.

Ziel ist eine soziale Grundsicherung, die den Namen im Unterschied zu Hartz IV wirklich verdient, weil sie armutsfest, bedarfsdeckend und repressionsfrei ist. Armutsfest wäre die Grundsicherung unter der Voraussetzung, dass ihr Zahlbetrag zusammen mit den Miet- und Heizkosten, die nicht pauschaliert werden dürfen, zumindest im Bundesdurchschnitt über der Armuts(risiko)schwelle der Europäischen Union liegt: Das sind für einen Alleinstehenden 1.000 Euro. Bedarfsdeckend zu sein, heißt bei der sozialen Grundsicherung, dass Sonderbedarfe, etwa im Fall einer schweren Behinderung, geltend gemacht werden können. Schließlich muss die soziale Grundsicherung ohne Sanktionen auskommen, wenngleich die moralische Verpflichtung fortbesteht, dass seinen Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit selbst sicherstellen muss, wer dazu gesundheitlich, psychisch und aufgrund seiner beruflichen Qualifikation in der Lage ist.

Grundsicherung versus Grundeinkommen

Problematisch wäre die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens durch die Hintertür, weil keine Sozialpolitik nach dem Gießkannenprinzip erfolgen darf. Denn wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn das Mitglied einer Landkommune in der Niederlausitz ohne nennenswerte Wohnkosten denselben Geldbetrag erhält wie ein Single, der im boomenden Berlin keine bezahlbare Mietwohnung findet? Und was ist mit einem Menschen, der darüber hinaus schwerstbehindert, also etwa blind ist? Ist es gerecht, dass es bei der Gewährung des Grundeinkommens überhaupt keine Rolle spielt, wie sehr sich ein Anspruchsberechtigter angestrengt und was er im Laufe seines Lebens geleistet hat? Und was ändert sich durch das Grundeinkommen an der Ungerechtigkeit einer seit Jahrzehnten bestehenden Verteilungsschieflage beim Vermögen, wenn Müllwerker und völlig Mittellose keinen Cent mehr als Millionäre und Milliardäre erhalten? Man kann es auch so ausdrücken: Während die Reichen das Grundeinkommen nicht brauchen, reicht es für die Armen nicht.

Da sich ein wohlhabendes Land seiner Fürsorgepflicht jedem Einzelnen gegenüber nicht durch die Zahlung eines vermutlich sehr niedrigen, in der Summe die staatliche Finanzkraft aber überstrapazierenden Pauschalbetrages entledigen darf, taugt das Grundeinkommen weder als Ersatz noch als Ergänzung des bestehenden Sozialstaates. Vielmehr laufen gerade die einflussreichen BGE-Modelle auf eine Zerschlagung des bestehenden Sozialstaates hinaus, der zumindest seinem Anspruch nach den Lebensstandard von Erwerbslosen sichernde Lohnersatzleistungen gewährt und die Lebensleistung von Ruheständlern durch Zahlung einer Rente oder Pension anerkennt. Dagegen sieht das Grundeinkommen von den konkreten Arbeits-, Lebens-, Einkommens- und Vermögensverhältnissen seiner Bezieher/innen ab. Alle werden über einen Leisten geschlagen, was differenzierte Lösungen für soziale Probleme ausschließt und weder gerecht noch realistisch ist.


Literatur

Butterwegge, Christoph: Hartz IV und die Folgen. Auf dem Weg in eine andere Republik?, 3. Aufl. Weinheim/Basel 2018
Butterwegge, Christoph: Krise und Zukunft des Sozialstaates, 6. Aufl. Wiesbaden 2018
Butterwegge, Christoph/Rinke, Kuno (Hg.): Grundeinkommen kontrovers. Plädoyers für und gegen ein neues Sozialmodell, Weinheim/Basel 2018

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