9,6 % aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Hartz IV-Bereich in 2017 erstmals sanktioniert – Politik hantiert mit einer falschen Zahl
Hartz-IV-Sanktionen: Statistik der BA widerspricht den FDP-Politikern Lindner und Vogel
(BIAJ) In einem Gastkommentar in der Zeit (Online) (1) behaupteten Christian Lindner, FDP-Vorsitzender, Johannes Vogel, FDP-Generalsekretär in Nordrhein-Westfalen und Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für Arbeitsmarkt- und Rentenpolitik, über Sanktionen in der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV): „Die Wahrheit ist: Rund 97 Prozent der Menschen in der Grundsicherung kommen mit Sanktionen überhaupt nie in Kontakt …“
„Rund 97 Prozent … nie in Kontakt“? Dem widerspricht die Monat für Monat veröffentliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Für das Berichtsjahr 2017 (zum Beispiel) nennt die Statistik der BA insgesamt 952.839 neu festgestellte Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) und insgesamt 419.502 in 2017 „neu sanktionierte ELB“. Zur Erläuterung der Anzahl „neu sanktionierter ELB“ weist die Statistik der BA darauf hin: „Jeder ELB wird im jeweiligen Berichtszeitraum nur einmal gezählt, d.h. in Jahressummen kann ein ELB höchstens einmal als neu sanktionierter ELB erfasst werden.“ (2)
Vor dem Hintergrund der von der Statistik der BA (seit Mitte 2014) Monat für Monat veröffentlichen (aber wenig beachteten) Anzahl „neu sanktionierter ELB“ im Verlauf von 12 Monaten zu behaupten, „Rund 97 Prozent der Menschen in der Grundsicherung kommen mit Sanktionen überhaupt nie in Kontakt“, ist zumindest gemäß der amtlichen Statistik nicht „Die Wahrheit“ (Lindner/Vogel, FDP) sondern doch eher die Unwahrheit. Denn die zum Beispiel 419.502 in 2017 neu sanktionierten ELB (ohne die weiteren von den Sanktionen indirekt betroffenen Menschen in der „Grundsicherung für Arbeitsuchende“) ergäben nur dann einen Anteil von „rund drei Prozent“ (100 minus „rund 97 Prozent“) wenn die Statistik der BA in 2017 eine „Grundgesamtheit“ (100 Prozent) von nahezu 14 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (!) gezählt hätte. (3) Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall. Es sei denn, auch da vermuten die FDP-Politiker Lindner und Vogel eine „alternative Wahrheit“. (BIAJ, 03.12.2018)
(1) https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-11/hartz-iv-fdp-christian-lindner-johannes-vogel
(2) Bisher findet sich der Hinweis leider nur in der Veröffentlichung „Sanktionen (Zeitreihe – Monats- und Jahreszahlen ab 2007)“ (Tabelle 2, Spalte 10) und nicht in der Veröffentlichung „Sanktionen (Monatszahlen)“ (Tabelle 2.1, Spalte 11)
(3) Wegen des „nie“ in „nie in Kontakt“ (Lindner/Vogel): Wie sich dies bei Betrachtung von längeren Zeiträumen (länger als 12 Monate) darstellt, wird von der Statistik BA nicht ausgewertet bzw. in den Standard-Veröffentlichungen nicht veröffentlicht.
Weitere BIAJ-Informationen zum Thema „Sanktionen„ hier: http://biaj.de/erweiterte-suche.html?searchword=Sanktion
Hartz-IV-Sanktionen: Zur falschen Erläuterung der Berechnung der sogenannten „Sanktionsquote“
(BIAJ) Am 11./12./13. April 2018 war in diversen Medien die folgende Erläuterung der berichteten „Sanktionsquote“ von 3,1 Prozent in 2017 zu lesen: „Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 952.840 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (sog. „Hartz IV-Empfänger“) aussprechen. … Die Sanktionsquote – also das Verhältnis von verhängten Sanktionen zu allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten – lag im letzten Jahr unverändert bei 3,1 Prozent.“ (Quelle: BA-Presseinformation Nr. 11/2018; Hervorhebung durch BIAJ) Die naheliegende Frage: Wie hoch war die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB), wenn 3,1 Prozent einer absoluten Zahl von 952.840 entsprechen? Richtig: Etwa 30,7 Millionen. Das Verhältnis von 952.840 zu 30,7 Millionen ergäbe 3,1 Prozent. Der durchschnittliche Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in 2017: 4,362 Millionen, nicht 30,7 Millionen. Die relativ kleine, von der Statistik der BA ermittelte „Sanktionsquote“ wird vollkommen anders berechnet.
Es wird weder die Zahl der im Berichtsjahr neu festgestellten Sanktionen (952.839 in 2017) noch die in den Presseinformationen und Presseberichten ungenannt bleibende Anzahl der ELB, die im Berichtsjahr von (mindestens) einer neu festgestellten Sanktion betroffen waren (419.502 in 2017) ins Verhältnis zum jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand (4,362 Millionen in 2017) gesetzt. Sondern es wird der jahresdurchschnittliche ELB-Bestand mit (mindestens) einer im Berichtsjahr oder schon zuvor festgestellten, wirksamen Sanktion (136.799 in 2017) im Verhältnis zum jahresdurchschnittlichen ELB-Bestand (4,362 Millionen in 2017) betrachtet. Siehe dazu und zur Entwicklung in den Berichtsjahren 2007 bis 2017 die zwei BIAJ-Abbildungen unten. (Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Hartz-IV-Sanktionen, u.a. auch auf Jobcenterebene: hier)