Weihnachtsgeld für Kinder abgelehnt („In der Rüstung sind sie fix, für die Kinder tun sie nix.“)

Weihnachtsgeld für Kinder abgelehnt („In der Rüstung sind sie fix, für die Kinder tun sie nix.“)

Kinderschutzbund muss als Kronzeuge herhalten …

Antrag der Fraktion Die Linke vom 22.11.2017 (!) jetzt im Finanzausschuss am5.12.2018 (!) beraten und mit den Stimmen der CDU/SPD/AFD abgelehnt, Grüne enthalten sich.
Endgültige Ablehnung nächste Woche im Plenum des Deutschen Bundestags

Die Begründung der GROKO:
„…Die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD bezeichneten den vorliegenden Antrag als „Schaufensterantrag“ zur Adventszeit. Das geforderte Kinderweihnachtsgeld würde derzeit 97 Euro pro Kind betragen. Die Regierungskoalition habe gerade erst mit dem Familienentlastungsgesetz eine deutlich stärkere Unterstützung beschlossen: Zunächst 120 Euro mehr Kindergeld pro Jahr, ab 2021 dann 300 Euro. Man gehe also weiter als der
vorliegende Vorschlag. Dessen zusätzliche Kosten würden ca. 1,7 Mrd. Euro betragen.
Diese Angabe und ein Konzept zur Gegenfinanzierung dieser Kosten vermisse man im Antrag der Fraktion DIE LINKE. Für die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD widerspreche die Entkopplung des geforderten Kinderweihnachtsgeldes vom steuerlichen Kinderfreibetrag der steuerlichen Systematik, die eine Freistellung des Existenzminimums erfordere.
Wenn sogar der Kinderschutzbund den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. als keinen großen Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut ansehe, sehe man sich bestätigt, den vorliegenden Antrag abzulehnen…“
(Auszug aus Bericht Finanzausschuss, Drs. 19/6276)
Deutscher Bundestag Drucksache 19/6276 19. Wahlperiode
05.12.2018
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Katja Kipping, Sabine Zimmermann (Zwickau), Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/101 –

Einführung eines Kinderweihnachtsgelds

A. Problem

Weihnachten ist für viele Menschen die wichtigste Familienfeier. Für viele ist es darüber hinaus ein zentraler Bestandteil ihres religiösen Lebens. Der hohe gesellschaftliche Wert drückt sich auch in den gesetzlichen Feiertagen am Ersten und Zweiten Weihnachtstag aus. Die Möglichkeit, Weihnachten zu feiern, gehört elementar zur gesellschaftlichen Teilhabe. Um allen Kindern die Möglichkeit zu verschaffen, gemeinsam mit ihren Eltern ein freudespendendes Weihnachtsfest zu feiern, ist nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. eine eigenständige Leistung geboten.

B. Lösung

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE. sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Kernpunkte enthält:

1. Das Einkommensteuergesetz wird um eine Regelung ergänzt, wonach An-spruchsberechtigte des Kindergelds im Dezember jeden Jahres einen Anspruch auf eine einmalige pauschalierte Leistung haben. Diese Leistung ist bei der Güns-tigerprüfung der kindsbezogenen Freibeträge dem Kindergeld zuzurechnen.

2. Auch Kinder von Geflüchteten und Asylbewerberinnen und -bewerbern haben einen Anspruch auf die Leistung.

3. Die Leistung ist bei Sozialleistungen nach dem Zweiten und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie bei anderen einkommensabhängigen Leistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Sie mindert die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht.

Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Drucksache 19/6276 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode

4. Die Höhe dieses Kinderweihnachtsgelds beträgt 50 Prozent des monatlichen Kindergelds gemäß § 66 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

 

 

teilen mit …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

36 + = 38