Hartz IV: Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen – Signifikant mehr Widersprüche und Klagen im Bereich des JobCenters Herne im Städtevergleich

Hartz IV: Hohe Erfolgsquoten bei Widersprüchen und Klagen

Signifikant mehr Widersprüche und Klagen im Bereich des JobCenters Herne im Städtevergleich

 

Seit 2013 insgesamt 3.004 Widersprüche gegen Entscheidungen des JobCenters Herne:

Anstieg in den vergangenen 5 Jahren um 52,8% !

Im gleichen Zeitraum hat die Anzahl der Widersprüche auf der Bundesebene um 10,7% abgenommen.

Von 593 Widersprüchen (Stand Monat Dezember 2018) sind 274 Widersprüche erledigt worden, und zwar 80 Widersprüchen wurde stattgegeben. D.h. 29,2 Prozent – fast jeder dritte Widerspruch, der bearbeitet wurde – ist erfolgreich.

Im Monat Dezember 2018 lagen beim JobCenter Herne 702 Klagen vor.

 

Städtvergleich von Herne mit Bochum und Gelsenkirchen zur Anzahl von Widersprüchen und Klagen:

Widersprüche

Herne                597           Relation zur Anzahl der BG  5,2%          BG  11.565

Bochum          1.068           Relation zur Anzahl der BG  4,7%          BG   22.663

Gelsenkirchen    765          Relation zur Anzahl der BG  3,2%          BG   23.773

 

Klagen

Herne              702             Relation zur Anzahl der BG  6,1%

Bochum           763             Relation zur Anzahl der BG  3,4%

Gelsenkirchen 580             Relation zur Anzahl der BG  2,4%

 

Diese statistischen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit verdeutlichen, dass im Bereich des JobCenters Herne – relativ gesehen – erheblich mehr Widersprüche und Klagen gegen Entscheidungen anfallen. Besonders krass ist der Vergleich mit der Stadt Gelsenkirchen. Dort werden mehr als doppelt soviele Bedarfsgemeinschaften versorgt und die anteiligen Klagen liegen erheblich unter der Quote des JobCenters Herne, ebenso bei der Anzahl der Widersprüche. Dieselbe Beurteilung trifft auch den Vergleich mit Bochum.

Norbert Kozicki  Dipl.Soz.Wiss.

 

 

Widersprüche von Hartz-IV-Beziehern haben hohe Erfolgsaussichten. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, wurden im Jahr 2018 über einem Drittel aller Widersprüche (teilweise) stattgegeben. Dazu waren 40 Prozent der Klagen von Hartz-IV-Beziehern (teilweise) erfolgreich, darunter 8,5 Prozent mittels eines Gerichtsurteils oder eines Beschlusses.

Grundsätzlich haben Hartz-IV-Bezieher die Möglichkeit, gegen Entscheidungen ihres zuständigen Jobcenters Widerspruch einzulegen oder zu klagen. Im Jahr 2018 wurden insgesamt knapp 612.000 Widersprüche und rund 110.000 Klagen im Bereich der Hartz-IV-Grundsicherung von den Jobcentern beziehungsweise Sozialgerichten abschließend bearbeitet. Rund 35 Prozent der Widersprüche und 40 Prozent der Klagen wurde teilweise oder völlig stattgegeben.

Geringere Erfolgsaussichten bei Klagen?

Je nach Informationsquelle sind die Erfolgsaussichten für Klagen im Hartz-IV-System deutlich geringer oder sogar höher im Vergleich zu Widersprüchen. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Bundestag vom 2. Mai 2017 werden beispielsweise für das Jahr 2016 rund 9.000 (teilweise) stattgegebene Klagen von Hartz-IV-Empfängern ausgewiesen (O-Ton berichtete). Nach dieser Zählweise hätte die Erfolgsquote aus Sicht der Kläger im Jahr 2018 bei 8,5 Prozent gelegen. Diese Angabe bezieht sich allerdings nur auf die Verfahren, in denen die Entscheidung mit einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss herbeigewirkt wurde.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurden allerdings weitere rund 35.000 Klagen im Jahr 2018 außergerichtlich (teilweise) im Sinne des Klägers entschieden. Bei Berücksichtigung der außergerichtlichen Einigungen lag die Erfolgsquote aus Sicht der Hartz-IV-Leistungsempfänger im Jahr 2018 bei über 40 Prozent und damit sogar über der Erfolgsquote für Widersprüche.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit und eigene Berechnungen, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Weniger Widersprüche und Klagen

Im Vergleich zu 2013 ist die Zahl von knapp 689.000 Widersprüchen und nahezu 135.000 Klagen deutlich um jeweils 13 beziehungsweise 22 Prozent gesunken. Dass weniger Klagen und Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter eingereicht werden, hängt sehr wahrscheinlich auch mit einem Rückgang des Hartz-IV-Bezugs in den letzten Jahren zusammen.

Außerdem hat sich die Zusammensetzung in der Gruppe der Hartz-IV-Empfänger bedingt durch die Fluchtmigration verändert, was sich ebenfalls auf die Fallzahlen auswirken könnte. Personen, die mit den gesetzlichen Vorschriften (noch) nicht vertraut sind, haben womöglich größere Probleme, ein Bewusstsein für ihre Rechte und Ansprüche zu entwickeln und diese gegenüber dem Jobcenter geltend zu machen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Darstellung O-Ton Arbeitsmarkt.

Statistik mit eingeschränkter Aussagekraft

Die Zahlen aus der BA-Statistik beziehen sich ausschließlich auf die 302 Jobcenter, die sich in gemeinsamer Trägerschaft (gE) der jeweiligen Kommune und der zuständigen Bundesagentur für Arbeit befinden. Für die 105 Jobcenter in rein kommunaler Trägerschaft (zkT) liegen keine Daten zu Widersprüchen und Klagen vor.

von Lena Becher

Zum Weiterlesen:

Klagen und Widersprüche, Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Bundesagentur für Arbeit, Bundesagentur für Arbeit, Widersprüche und Klagen SGB II – Deutschland, West/Ost, Länder und Jobcenter, Januar 2016 – Dezember 2018.

O-Ton Arbeitsmarkt, Falsche Zahlen zu fehlerhaften Hartz-IV-„Bescheiden“,12.01.2018.

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