Aktuelle Zahlen für Herne zu den Hartz-IV-Sanktionen:
(Zeitraum Oktober 2017 bis September 2018)
Anzahl neu festgestellter Sanktionen 4.925 gegen insgesamt 1.729 erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Bestand an arbeitslosen erwerbsfähige Leistungsberechtigten: 6.327
Bezogen auf den o.e. Zeitraum bedeutet das, dass 27,3% Personen in dieser Gruppe von Sanktionen neu betroffen waren.
Die Vergleichszahlen lauten für Bochum 16,7%, Gelsenkirchen 23,3% und NRW 22,2%.
Neu festgestellte Sanktionen im Monat September 2018:
Herne 549
Bochum 465
Gelsenkirchen 561
In Relation zur Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist die Häufigkeit von Sanktionen im Städtevergleich mit Bochum und Gelsenkirchen in Herne hoch.
Höhe der Leistungskürzungen:
Durchschnittliche Höhe der Kürzungen (bezogen auf alle ELB mit mindestens einer Sanktion)
Herne 113,61 Euro 18,9% Leistungskürzung
Bochum 98,59 Euro 16,4% Leistungskürzung
Gelsenkirchen 86,11 Euro 15,1% Leistungskürzung
NRW 105,51 Euro 18,2% Leistungskürzung
Die Zahlen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 25 Jahre
Herne 148,15 Euro 33,1% Leistungskürzung
Bochum 111,30 Euro 21,9% Leistungskürzung
Gelsenkirchen 112,94 Euro 26,1% Leistungskürzung
NRW 125,57 Euro 27,6% Leistungskürzung
Resümee: Man/frau möchte nicht in den Wirkungsbereich des JobCenters Herne geraten.
zusammengestellt Norbert Kozicki Dipl.Soz.Wiss.
„Arbeitsmarktexperte Stefan Sell, Direktor des Instituts für Sozialpolitik und Arbeitsmarktforschung an der Hochschule Koblenz, hat in seinen Forschungen darüber hinaus große Unterschiede zwischen den Jobcentern festgestellt. Es gibt die strengen, die ihre Klienten mit einem dichten Kontrollnetz überziehen und im Extremfall schon Unpünktlichkeiten ahnden, und solche, die eher nachsichtig sind. Die Gesetze geben dafür den Interpretationsspielraum.“ (Spiegel online, 11.10.2018)
Hartz-IV-Sanktionen auf hohem Niveau
Arbeitslose, die Hartz-IV beziehen, müssen unter bestimmten Umständen damit rechnen, dass ihnen die finanziellen Leistungen des Jobcenters gekürzt oder ganz gestrichen werden. Wie die Infografik von Statista zeigt, kam es im Jahr 2017 zu rund 953.000 neuen Sanktionen (Download Excel-Datei der Bundesagentur für Arbeit, Tab 2) gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Damit liegt die Zahl der Sanktionen im Zehnjahres-Vergleich insgesamt auf einem hohen Niveau.
Die meisten Sanktionen (77,7 Prozent im Jahr 2017) werden vom Jobcenter ausgesprochen, weil so genannte Meldeversäumnisse vorliegen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Termin beim Jobcenter oder Arbeitsamt handeln, der nicht wahrgenommen wurde. Auch angeordnete ärztliche oder psychologische Untersuchungen fallen in diese Kategorie. Außerdem bestraft das Jobcenter u.a. Weigerungen, eine Arbeit, Ausbildung oder Weiterbildungsmaßnahme aufzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.1.2019 darüber, ob diese Sanktionen verfassungswidrig sind.
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