Geplantes Auslaufen der NRW Landesförderung für „Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren“ zum 31.12.2020

Thomé Newsletter 04/2019 vom 26.01.2019

Geplantes Auslaufen der NRW Landesförderung für „Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren“ zum 31.12.2020


Die Landesregierung plant das Landes-ESF-Programm „Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren“ nach Auslaufen der aktuellen Bewilligungen Ende 2020 einzustellen. Zurzeit werden durch das Programm 73 Erwerbslosenberatungsstellen und 79 Arbeitslosenzentren in NRW gefördert.

Mit dieser viel zu geringen Förderung wird eine halbwegs behördenunabhängige  Beratungsstruktur in NRW aufrecht erhalten. Diese Finanzierung darf nicht eingestellt, sie muss vielmehr deutlich ausgeweitet werden.
Denn: wenn das Geld nicht stimmt, Leistungen wegen rechtswidrigem Handeln oder unzureichender Behördenberatung nicht stimmen, müssen sich die Menschen an unabhängige Beratungsstellen wenden können. Das ist unabdingbar.

Die Förderung muss aber nicht ESF finanziert sein, sie kann sich auch unmittelbar aus § 17 Abs. 3 SGB I herleiten lassen.

Daher, lasst uns in NRW für eine größere, weniger bürokratische Finanzierung einer unabhängigen Sozialberatung streiten.
Jetzt sollte die Parole heißen, für die Weiterfinanzierung Leistungsträger unabhängiger Sozialberatung!

Hier mal ein altes, aber immer noch in weiten Teilen aktuelles Positionspapier von Tacheles dazu: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1475/

 

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