Herne zweithöchster Anteil bei atypisch Beschäftigten in NRW (2017) Herne 16.000 atypisch Beschäftigte (29,5% aller abhängig Beschäftigten)

Herne zweithöchster Anteil bei atypisch Beschäftigten in NRW (2017)

Herne 16.000 atypisch Beschäftigte (29,5% aller abhängig Beschäftigten)

6,7% Zunahme von 2016 auf 2017

Jede(r) vierte abhängig Beschäftigte in NRW stand 2017 in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis

Im Jahr 2017 standen in Nordrhein-Westfalen 1,75 Millionen Kernerwerbstätige in ihrer Haupttätigkeit in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2017 standen in Nordrhein-Westfalen 1,75 Millionen Kernerwerbstätige in ihrer Haupttätigkeit in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes anhand von Ergebnissen des Mikrozensus 2017 mitteilt, waren das 25,0 Prozent der insgesamt 6,97 Millionen abhängig Beschäftigten in NRW. Der Anteil der atypischen Beschäftigten lag damit auf Vorjahresniveau (2016: 25,1 Prozent).

Zu den atypisch Beschäftigten zählen Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Arbeitsstunden je Woche, befristet oder geringfügig Beschäftigte sowie Angestellte bei Zeitarbeitsfirmen. 1,14 Millionen der atypisch Beschäftigten übten eine Teilzeittätigkeit aus. Jeweils 560 000 waren befristet angestellt oder geringfügig beschäftigt und 190 000 waren bei Zeitarbeitsfirmen angestellt. Hierbei ist zu beachten, dass mehrere dieser Merkmale auf eine Person zutreffen können: Man kann z. B. sowohl befristet als auch teilzeitbeschäftigt sein.

Mit 1,22 Millionen waren mehr als doppelt so viele Frauen wie Männer (520 000) atypisch beschäftigt. Damit gingen 36,7 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen und 14,3 Prozent der abhängig beschäftigten Männer einer atypischen Beschäftigung nach. Hauptgrund hierfür ist, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten oder öfter geringfügig beschäftigt sind als Männer.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass hier nur sog. Kernerwerbstätige betrachtet werden. Hierunter werden Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren verstanden, die sich nicht in schulischer oder beruflicher (Aus-) Bildung oder in einem Freiwilligendienst befinden. Neben den abhängig Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen bzw. in atypischer Beschäftigung zählen hierzu auch Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. Seit dem Jahr 2017 werden im Mikrozensus Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei den Ergebnissen zur Erwerbstätigkeit nicht mehr berücksichtigt. (IT.NRW)

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