Spitzensteuersatz: Der Staat schont die Reichen

Spitzensteuersatz: Der Staat schont die Reichen

Eine Kolumne von Mark Schieritz

Heute zahlt schon die Mittelschicht den Spitzensteuersatz, heißt es. Doch das Argument führt in die Irre.

20. Februar 2019, 7:34 Uhr zeit online

Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast, soll Winston Churchill einst gesagt haben. Man muss eine Statistik aber nicht einmal fälschen, um ihre eigentliche Aussage ins Unkenntliche zu verzerren. Es reicht, wenn man sie selektiv liest. So wie es in diesen Tagen in der Diskussion um den Spitzensteuersatz geschieht.

Der Spitzensteuersatz ist der höchste reguläre Steuersatz. In Deutschland liegt er derzeit bei 42 Prozent (ohne Solidaritätszuschlag und Reichensteuer). Wenn etwa Bundesfinanzminister Olaf Scholz fordert, die Reichen stärker zu belasten, wird von den Gegnern oft folgende Rechnung aufgemacht: Der Spitzensteuersatz mag zwar früher höher gewesen sein, dafür habe er damals erst bei einem viel höheren Einkommen gegriffen.

Konkret: Heute treffe er Steuerpflichtige, die das 1,9-Fache des durchschnittlichen Bruttogehalts aller Arbeitnehmer in Deutschland erhalten. Im Jahr 1980 habe ihn aber nur bezahlen müssen, wer mindestens fünfmal so viel verdiente wie der Durchschnitt. Schlussfolgerung: In Wahrheit hätten Gutverdiener damals weniger Steuern bezahlt als heute, weshalb die Bürger dringend entlastet werden müssten.

Zahlen wir heute wirklich höhere Steuern als vor 60 Jahren?

Diese Rechnung ist nicht ganz falsch, aber eben auch nicht ganz richtig. Die Zahlen stammen von einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft im Auftrag der umverteilungskritischen Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft. Die Studie wird in den meisten Berichten dazu auch korrekt zitiert. Das Problem aber ist: Es werden Äpfel und Birnen miteinander verglichen. Denn der Spitzensteuersatz lag damals bei 56 Prozent. Die entscheidende Frage für einen echten Vergleich wäre, ab welchen Einkommen damals der heutige Spitzensteuersatz von 42 Prozent bezahlt werden musste.

Gutverdiener zahlen heute weniger

Interessanterweise gibt die gleiche Studie – das Institut der deutschen Wirtschaft hat seriös gerechnet – auch auf diese Frage eine Antwort. Dazu wurden die Gehälter um den Kaufkraftverlust durch die Inflation bereinigt, um die Belastungen damals und heute vergleichen zu können. Ergebnis: In der Vergangenheit wurden Gutverdiener teilweise deutlich höher besteuert als heute. Ein Beispiel: Wer als Alleinstehender 75.000 Euro im Jahr verdient, dessen höchster zu bezahlender Steuersatz beträgt derzeit 42 Prozent. Im Jahr 1986 beispielsweise waren es aber 51,8 Prozent, im Jahr 1975 immer noch 48 Prozent.

Das Bild ändert sich auch nicht, wenn man nicht nur den Spitzensteuersatz, sondern die gesamte Steuerbelastung betrachtet. Ein Single mit dem Doppelten des Durchschnittseinkommens – das sind etwa 70.000 Euro brutto – muss heute 22,8 Prozent seines Verdienstes an den Staat abgeben, 1975 waren es 24 Prozent, 1986 27,8 Prozent und 1996 immer noch 26,5 Prozent. Gutverdiener wurden also entlastet.

Wie problematisch es ist, den heutigen (niedrigeren) Spitzensteuersatz mit dem damaligen zu vergleichen, zeigt ein Gedankenexperiment: Stellen wir uns ein Land vor, das sein Steuersystem radikal umbaut. Statt vieler unterschiedlicher Tarife gibt es nur noch drei: 15 Prozent, 20 Prozent und 25 Prozent. Die letzte Stufe beginnt bei einem Einkommen von 20.000 Euro. So etwas hatte der konservative ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof einmal vorgeschlagen. Man kann sich ausmalen, was passiert: Ein großer Teil der Bevölkerung würde dank dieser Vereinfachung den neuen Spitzensteuersatz  bezahlen.

Würden also die Bürger stärker belastet? Natürlich nicht. Sie bezahlen weniger Steuern, weil der neue Spitzensteuersatz zumeist unter dem Satz liegen dürfte, den sie vorher bezahlt haben (auch wenn das vorher vielleicht nicht der höchste Steuersatz war). Was das zeigt: Aussagen über den Anteil der Spitzensteuersatzzahler an der Gesamtbevölkerung haben keinen Informationsgehalt, wenn der Spitzensteuersatz verändert wird.

Keine Frage: Es gibt Argumente für eine Reform des Spitzensteuersatzes. Man könnte ihn anheben und gleichzeitig ab einem späteren Einkommen beginnen lassen, wenn man der Meinung ist, dass die Belastung von Menschen, die gut verdienen, aber nicht zu den Superreichen gehören, zu hoch ist. Aber das rechtfertigt es noch nicht, mit fragwürdigen Vergleichen Stimmung zu machen. Sonst kommt tatsächlich noch jemand auf die Idee, die Steuern auf das Niveau anzuheben, das sie unter Helmut Kohl erreicht hatten.

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