Nach Rüge vom Rechnungshof sollen Jobcenter Erwerbslose neu zählen. Auch die tatsächliche Sanktionsquote wurde erstmals ausgewiesen: 8,5 % !

Die Schummelagentur

Nach Rüge vom Rechnungshof sollen Jobcenter Erwerbslose neu zählen. Auch die tatsächliche Sanktionsquote wurde erstmals ausgewiesen.
Von Susan Bonath

Geschichten über Vollbeschäftigung oder »faule« Erwerbslose, die einen Tritt in den Hintern bräuchten, verkaufen sich besser mit der passenden Statistik. »Die Arbeitslosenzahl sinkt auf 2,3 Millionen«, jubelte die Bundesagentur für Arbeit (BA) zuletzt Ende März. Dass nicht alle Erwerbsfähigen ohne auskömmlichen Job in dieser Statistik auftauchen, ist kein Geheimnis mehr. Die BA begründete dies immer mit politischen Vorgaben. Doch ihre Schönfärberei wurde nun auch dem Bundesrechnungshof zuviel. Rund 290.000 Klienten erfasste die BA demnach statistisch falsch, etwa 115.000 Erwerbslose seien so nicht als solche deklariert worden, schrieben die Prüfer in einem Bericht. Sie stützten ihre Hochrechnung auf Stichproben in 770 Fällen in 219 Jobcentern. Nun hat die BA reagiert – mit einer Weisung an die Jobcenter.

Das Papier mit dem Titel »Aktualisierung von Bewerberdatensätzen« trat bereits am 9. April in Kraft. Es verpflichtet die Jobcenter dazu, regelmäßig die automatischen Prüfsysteme zu nutzen, wie eine BA-Sprecherin am Montag unter anderem gegenüber der Nachrichtenagentur dpa erläuterte. Ziel sei es, »unstimmig erscheinende Fälle« zu finden. Die Weisung habe die BA mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), den kommunalen Spitzenverbänden und den Bundesländern abgestimmt.

Bereits Mitte März hatte die BA in einer Pressemitteilung eine bewusste Manipulation vehement bestritten. Sie schob die Unregelmäßigkeiten auf vergessliche Sachbearbeiter und die Software. Außerdem versprach die BA, künftig »zusätzliche Prüfprogramme, die Hinweise auf Unstimmigkeiten im Status geben können, noch zuverlässiger und verbindlich einzusetzen«. Laut Weisung soll dies nun für alle Hartz-IV-Bezieher – von denen übrigens nur 1,4 Millionen als erwerbslos gelten – einmal monatlich erfolgen.

Mit dem Versuch, sich den realen Erwerbslosenzahlen zu nähern, beschäftigten sich derweil andere. So wertete das Onlineportal O-Ton Arbeitsmarkt die offiziellen BA-Zahlen zu diesem Thema zuletzt Ende März aus. Ohne die vom Rechnungshof gerügten Fehler einzubeziehen, stießen die Autoren auf fast 930.000 »De-facto-Arbeitslose«, die bei der Agentur nicht als solche auftauchen. Darunter waren 670.000 Menschen in »arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen«, 85.000 kurzfristig Krankgeschriebene und rund 170.000 über 58jährige, die aus dem Vermittlungsstatus herausgefallen waren.

Die 930.000 nicht erfassten Erwerbslosen, so die Autoren, seien in der Statistik für »Unterbeschäftigung« gelandet. Für März 2019 weist diese 3,2 Millionen Menschen aus. Darin unterscheidet die BA zudem in »Arbeitslose« und »Arbeitslose im weiteren Sinne«. In der ersten Rubrik finden sich für März 2,3 Millionen, in der zweiten jedoch knapp 2,7 Millionen Menschen. Die Autoren von O-Ton Arbeitsmarkt resümierten: »Die Zahl der inoffiziellen Arbeitslosen hat gegenüber dem Vormonat um 12.000 Personen zugenommen.«

Erfindungsreich ist die BA auch bei den Hartz-IV-Sanktionen. Seit langem verteidigt die Politik die Kürzungen des Existenzminimums mit einer angeblich niedrigen Zahl von Betroffenen. Herhalten musste die von der Behörde ausgewiesene Sanktionsquote von rund drei, zuletzt 3,2 Prozent. Medien deklarierten diese immer wieder als Jahreszahl. Tatsächlich handelte es sich um die Sanktionierten an einem Stichtag pro Monat im Verhältnis zu den gerade im System erfassten erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern. Zuletzt waren demnach zwischen 130.000 und 140.000 Menschen betroffen – etwa 3,2 Prozent. Dass diese Quote nicht den insgesamt pro Jahr Sanktionierten entspricht, hatte auch die BA selbst nicht erwähnt. Offenbar setzte sie auf mangelndes Verständnis in der Medienwelt.

Das hat sich nun ebenfalls geändert. Grund war eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Daraufhin musste die Bundesregierung im Februar einräumen, dass 2017 etwa eine halbe Million Menschen mit knapp einer Million Strafen belegt war. Im Verhältnis zu den in dieser Zeit mindestens kurzzeitig von Hartz IV Betroffenen ergab sich eine Quote von 8,3 Prozent.

In ihrer jüngsten Mitteilung vom 10. April wies die BA nun diese neue Prozentzahl zusätzlich als »Sanktionsverlaufsquote« aus. Demnach waren 2018 sogar 8,5 Prozent der 15- bis 65jährigen Hartz-IV-Bezieher von Strafkürzungen betroffen.

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