BA gibt indirekt Täuschung der Sanktionsstatistik beim BVerfG und der Öffentlichkeit zu.

aus: Harald Thome´Newsletter 15/2019

BA gibt indirekt Täuschung der Sanktionsstatistik beim BVerfG und der Öffentlichkeit zu


Die BA gibt in ihrer PM v. 10.4.19 (indirekt) zu, dass sie das BVerfG und die Öffentlichkeit zum Ausmaß von Sanktionen getäuscht hat. In der Diskussion um Sanktionen im SGB II hat die BA/Bundesregierung und das IAB bisher folgende Position vertreten: diese seien ja gar nicht so schlimm, es seien ja nur 3,1 % der Hartz IV-BezieherInnen davon betroffen.

„Nach Auskunft der Regierung liegt die Sanktionsquote nur für diesen Bereich bei etwa einem Prozent. Die Gesamtquote liegt bei 3,1 Prozent“, so Lto vom 15.01.2019 http://tinyurl.com/y6t6rfbj

In ihrer o.g. PM (BA-Presseinfo-Nr. 15) versucht die BA die Sanktionsquote schönzureden und erzählt weiter das Märchen von nunmehr 3,2 % Sanktionen, gleichzeitig prägen sie aber den Begriff einer „ jährlichen Sanktionsverlaufsquote von 8,5 %“. https://www.presseportal.de/pm/6776/4241814

Damit gibt die BA indirekt zu, dass sie die Öffentlichkeit und das BVerfG mit unrichtigen Daten versorgt und versucht hat, den Umfang und das Ausmaß der Sanktionen kleinzurechnen. Oder anders gesagt: von Seiten der BA wurde das wahre Ausmaß der Hartz-IV-Sanktionen seit Jahren verschleiert.

Die Folgen von Sanktionen werden in der Tacheles Online-Befragung zu Folgen und Wirkungen von Sanktionen im SGB II deutlich: tinyurl.com/y94sh24y Es ist zu hoffen, dass das BVerfG diese Statistikmanipulation der BA entsprechend honoriert!

teilen mit …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

8 + 2 =