Starke Familiengesetz jetzt im BGBl. veröffentlicht und zum 01.07. und 01.08. wirksam

Starke Familiengesetz jetzt im BGBl. veröffentlicht und zum 01.07. und 01.08. wirksam


 

(Quelle: Thome Newsletter vom 5. Mai 2019)

Zum 1. Aug. werden die Änderungen zum „Starke Familiengesetz“ wirksam. Es sind durchaus eine Reihe konkreter Veränderungen darin enthalten.
Dann gibt es eine Reihe durchaus positiver Änderungen beim Bildungs- und Teilhabepaket.
Die wesentlichsten:

– Keine gesonderte Beantragung der BuT – Leistungen (bis auf Nachhilfe)

– Erhöhung des Schulstarterpakets von 100€ auf 150€

– Kostenloses Mittagessen ohne Eigenanteil

– Lernförderung auch dann, wenn Versetzung nicht gefährdet ist

– Schulfahrtkosten ohne Eigenanteil

– Erhöhung der Teilhabeleistungen auf pauschal 15 € oder im Einzelfall höhere Kosten

Das sind durchaus einige konkrete Neuerungen, den Gesetzestext nach Gesetzesblatt gibt es hier zum Download: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/StaFamG.pdf

Ich habe die Änderungen auch in meine Folien eingearbeitet:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/folien-zum-sgb-ii/    (ab Folie 35)

Die Änderungen zum Kinderzuschlag, ab dem 01.07.2019 hat der Kollege Bernd Eckardt ausgeführt: sozialrecht-justament.de/data/documents/4-2019_Sozialrecht_Justament.pdf

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