Altersarmut in NRW: Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Bündnis90-Die Grünen

Deutscher Bundestag Drucksache 18/13420 18. Wahlperiode

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Kurth, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Corinna Rüffer, Katharina Dröge und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Altersarmut in Nordrhein-Westfalen

Die Arbeitswelt wandelt sich. Das sogenannte Normalarbeitsverhältnis ist zwar noch vorherrschend. Doch gerade im vom Strukturwandel geprägten Nordrhein-Westfalen treten neben geschlossene Erwerbsbiographien zunehmend solche, die erzwungene und manchmal auch freiwillige Brüche aufweisen. Prekäre Beschäftigung ist, insbesondere unter Frauen, alles andere als ein Randphänomen. Neue Formen selbständiger Beschäftigung entstehen, die weder über die Rentenversicherung noch über andere Systeme abgesichert sind. Gleichzeitig verfügen
Frauen oft immer noch nicht über eine ausreichende eigenständige Alterssicherung (vgl. WSI-Datenportale, www.boeckler.de/wsi_51469.htm). Abstiegssorgen und die Angst vor Altersarmut werden somit immer mehr zu ernsten Problemen.

Nicht zuletzt aufgrund der grundsätzlichen Zuständigkeit für das Alterssicherungssystem sowie mit Blick auf § 46a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), nach dem der Bund den Ländern die Kosten für Grundsicherungsleistungen in vollem Umfang erstattet, fällt diese Entwicklung auch in den politischen Verantwortungsbereich der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:

1.
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Alters- sowie Erwerbsminderungsrenten im Jahr des Rentenzugangs in den vergangenen fünf Jahren (bitte Geschlechter getrennt ausweisen)

a)in Nordrhein-Westfalen insgesamt,
b)in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens?

2.
Wie groß war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Empfängerinnen sowie der Empfänger (bitte Geschlechter getrennt ausweisen) von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Alter von mindestens 65 Jahren, und wie groß war jeweils der
Anteil an der Gesamtzahl der Personen in dieser Altersgruppe

a) in Nordrhein-Westfalen insgesamt,
b)in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens? …(siehe weiter Kleine Anfrage…)

Und nun für die Interessierten die komplette Anwort der Bundesregierung mit den Zahlen für die einzelnen Städte und Kreise in NRW.

AltersarmutinNRW

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