Kann man ein Existenzminimum kürzen? – Eine Einschätzung zum Sanktionsverfahren in Karlsruhe

Kann man ein Existenzminimum kürzen? – Eine Einschätzung zum Sanktionsverfahren in Karlsruhe


(Quelle: Thome Newsletter vom 27. Mai 2019)

Am 15. Januar diesen Jahres war die Verhandlung zu den Sanktionen im SGB II. Seitdem war aus Karlsruhe nichts mehr zu hören. Der nachfolgende Artikel beschreibt zutreffend das Dilemma des BVerfG, sie haben in zwei Urteilen die Regelbedarfe als „unverfügbares“ Recht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums herausgearbeitet, im Sanktionsbereich sind die Regelbedarfe allerdings sehr verfügbar.
Dazu mehr hier: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/70-jahre-gg-menschenwuerde-art-1-abs-1-hartz-iv-kuerzungen-verfassungsgemaess-bverfg/

Ich bin echt gespannt, wie das BVerfG das lösen will. Die Bundesregierung und die Sanktionsbefürwortenden haben in Karlsruhe auf jeden Fall den schlechtmöglichsten Auftritt hingelegt und wir, die Sanktionen kritisieren und ablehnen, den (fast) bestmöglichsten.

Bis zur Entscheidung des BVerfG sollten noch möglichst viele Widersprüche und Überprüfungsanträge gegen Sanktionen eingelegt werden, Infos dazu hier:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2483/

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