Erhebliche Reduzierung der geförderten Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Jahr 2019

„Teilhabe am Arbeitsmarkt“ im Vorjahresvergleich: Geförderte Beschäftigungsverhältnisse und Ausgaben bis Mai 2019

(BIAJ) Im Mai 2019, vierzehn Monate nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018, wurden von allen 406 Jobcentern zusammen insgesamt 14.267 Beschäftigungsverhältnisse gemäß § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) gefördert. Dies waren noch immer 1.523 (9,6 Prozent) weniger als die ein Jahr zuvor (im Mai 2018) im Rahmen des BundesprogrammsSoziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ von 195 Jobcentern geförderten 15.790 Beschäftigungsverhältnisse.

Für dieTeilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) gaben die Jobcenter gE* in den ersten fünf Monaten 2019 insgesamt 39,407 Millionen Euro aus, davon 28,687 Millionen Euro aus den Haushaltsmitteln der Jobcenter gE für „SGB-II-Eingliederungsleistungen“ und 10,720 Millionen Euro aus dem sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer. Zum Vergleich: In den ersten fünf Monaten des Vorjahres (2018) wurde von den Jobcentern gE doppelt so viel für das BundesprogrammSoziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ ausgegeben, insgesamt 58,003 Millionen Euro.

Zu weiteren Informationen über die geförderten Beschäftigungsverhältnisse (Jobcenter insgesamt) und Ausgaben für Maßnahmen nach dem § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt„) in den Ländern (Ausgaben nur Jobcenter gE) im Vergleich mit dem Vorjahr (Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“) siehe die BIAJ-Materialien vom 06. Juni 2019: Download_BIAJ20190606 (PDF: drei Seiten)

* „gemeinsame Einrichtungen“ von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (Agenturen für Arbeit); entsprechende Daten für die 104 Jobcenter zkT („zugelassene kommnale Träger“) sind dem BIAJ bisher nicht bekannt.

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