Armutsrisiko von Alleinerziehenden stagniert auf hohem Niveau: Ein Drittel aller Alleinerziehenden sind von Armut bedroht.

Armutsrisiko von Alleinerziehenden stagniert auf hohem Niveau

Nachricht von Katrin Werner,

Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden stagniert seit Jahren auf sehr hohem Niveau. Ein Drittel der Alleinerziehenden war 2016 von Armut bedroht, weil sie weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung hatten. Das ist Ergebnis einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zur sozialen Situation von Alleinerziehenden (PDF).

Armut hat ganz konkrete Auswirkungen auf das Leben von Familien und die Entwicklung von Kindern. Gesunde Ernährung, gute Bildung und Freizeitaktivitäten all das ist in Familien, die in Armut leben, häufig nicht möglich. Alle Familien müssen endlich durch eine Kindergrundsicherung wirksam vor Armut geschützt werden. Als ersten Schritt dahin müssen wir das Kindergeld auf 328 Euro anheben. Und zwar für alle Kinder, auch für die, die in Hartz-IV leben.

Die Erhöhung des Kindergelds kommt bei Alleinerziehenden, die keinen Unterhalt vom unterhaltspflichtigen Elternteil erhalten und Unterhaltsvorschuss beziehen, nicht an. Das Kindergeld wird vollständig auf die Leistung angerechnet. Anders ist es, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil Unterhalt zahlt. Hier wird lediglich die Hälfte des Kindergelds auf die Unterhaltszahlungen angerechnet.

Die Erhöhung des Kindergelds, die die Bundesregierung kürzlich mit dem sogenannten Familienentlastungsgesetz vorgenommen hat, kommt somit bei vielen Alleinerziehenden nicht an. Viele nehmen dies als Diskriminierung wahr.

Die Bundesregierung kann darin jedoch keine Diskriminierung oder Ungleichbehandlung erkennen, antwortet sie auf unsere Nachfrage. Wir finden die Kindergelderhöhung muss bei allen Kindern ankommen. Insbesondere Alleinerziehende, die häufig in Armut leben, müssen hier gestärkt werden. Wir wollen deshalb diese Ungerechtigkeit abschaffen und das Kindergeld lediglich zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss anrechnen, so wie es im Unterhaltsrecht üblich ist.

Hier können Sie die Auswertung der Antworten der Bundesregierung im Detail als PDF herunterladen. 

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