43 375 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2018 in NRW – in den kreisfreien Städten des Ruhrgebietes sehr unterschiedliche Entwicklungen seit 2013

Gefährdungseinschätzungen im Vergleich der Ruhrgebietsstädte im Zeitraum 2013 bis 2018:

Bochum           Minus      3%

Bottrop            Minus    19,4%

Dortmund          Plus     73,6%

Duisburg            Plus    29,5%

Essen                 Plus      4,6%

Gelsenkirchen    Plus    69%

Herne                 Plus   270,2%

Mülheim             Plus   134,9%

Oberhausen       Plus   11,1%

Recklinghausen Plus   30,7%

 

Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass Gefährdungseinschätzungen zu verschiedenen Konsequenzen führen können, z.B. „Keine Gefährdung und kein Hilfebedarf“. Im Fall der Stadt Herne stieg die Anzahl der betreffenden Gefährdungseinschätzungen mit diesem Ergebnis um 439,8%, von 108 Fällen auf 583 Fällen.

 

43 375 Gefährdungseinschätzungen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2018 in NRW

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres
Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf
Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 9,9 Prozent mehr als im Jahr
2017 (39 478).

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in
Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 43 375 Fällen eine
Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren
9,9 Prozent mehr als im Jahr 2017 (39 478). Wie Information und Technik
Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, wurde in
12,9 Prozent der Fälle (5 607) eine akute Gefährdung des Kindeswohls
festgestellt. In 6 009 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die
Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig
beantwortet, eine Kindeswohlgefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden.
In 14 081 Fällen wurde ein Hilfebedarf festgestellt; in
17 678 Verdachtsfällen ergab sich, dass weder eine Kindeswohlgefährdung
noch ein Hilfebedarf bestand.

37,8 Prozent der Kinder, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung
festgestellt wurde, waren zwischen zehn und 17 Jahren alt. Fast jedes vierte
Kind (24,6 Prozent) war jünger als drei Jahre.

Die Jugendämter in NRW wurden in etwa jedem vierten Fall (11 290) durch
Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche
Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 17,7 Prozent (7 667) der Fälle
machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung
aufmerksam. Das Personal von Schulen so ie Kindertageseinrichtungen und
Tagespflegepersonen war in 13,2 Prozent (5 746) der Fälle Initiator für
eine Gefährdungseinschätzung. (IT.NRW)

(187 / 19) Düsseldorf, den 17. Juli 2019

Weitere Informationen:
Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls in Nordrhein-Westfalen nach dem Ergebnis des Verfahrens und der bekannt machenden Institution oder Person – 2018 (Kreisergebnisse)
https://www.it.nrw/atom/7786/direct

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