Mindestlohn im Niedriglohn-»Paradies«: 7,9 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor

18. Juli 2019 Joachim Bischoff/Bernhard Müller Sozialismus Hamburg

Mindestlohn im Niedriglohn-»Paradies«

Lange hatten eine politisch-gesellschaftliche Mehrheit und die etablierte Ökonomie vor einem gesetzlichen Mindestlohn gewarnt. Eine mächtige gesellschaftliche Koalition wehrte sich lange Jahre gegen die Konzeption einer gesetzlichen Untergrenze für Lohneinkommen, weil damit vermeintlich Arbeitsplätze gefährdet würden.

Erst im Sommer 2014 wurde der Mindestlohn in Deutschland beschlossen, der in vielen anderen europäischen kapitalistischen Gesellschaften längst verbreitet war. Der aktuelle politische Skandal: Auch vier Jahre nach Einführung des Mindestlohns erhalten viele Beschäftigte weniger Geld als gesetzlich vorgeschrieben.

 



Der gesetzliche Mindestlohn
markiert nur die untere Schwelle eines Niedriglohnsektors. Deutschland hat einen der größten Niedriglohnsektoren in Europa. Trotz Beschäftigungsboom und starkem Wirtschaftswachstum verdient jeder vierte abhängig Beschäftigte – rund acht Mio. Personen – hierzulande weniger als 10,80 Euro brutto pro Stunde. Dort liegt 2019 die sogenannte Niedriglohnschwelle. Europaweit liegt der Anteil bei einem Sechstel. Betroffen sind in Deutschland vor allem Frauen, Alleinerziehende, Ostdeutsche und Migrant*innen. Dieser Sektor ist das Haupteinfallstor für heutige Erwerbs- und spätere Altersarmut.

Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt, um die Entlohnung der Beschäftigten im unteren Lohnsegment zu verbessern. Die Reform galt zunächst nur für die Wirtschaftszweige, in denen es keine branchenspezifischen Mindestlöhne gab. Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn erstmals erhöht, auf 8,84 Euro pro Stunde. Gleichzeitig liefen für verschiedene Branchen Übergangsregelungen aus, sodass die Zahl der anspruchsberechtigten Arbeitnehmer*innen zunahm. Zum 1. Januar 2019 ist er auf 9,19 Euro angehoben worden.

Das DIW hat eine Zwischenbilanz der Entwicklung der unteren Einkommen und des Mindestlohns vorgelegt.[1] Danach haben sich die Löhne in den unteren Dezilen in den ersten beiden Jahren nach Einführung des Mindestlohns – im Unterschied zur Dekade davor – dynamischer als in den oberen Dezilen entwickelt. Mit 13% war der Zuwachs im ersten (untersten) Dezil am stärksten, während in den Dezilen drei bis acht die Veränderung bei rund 6% lag und in den obersten beiden Dezilen bei 3%. Der starke Zuwachs im ersten Dezil geht dabei zumindest teilweise auf die Einführung des Mindestlohns zurück. Trotz der überdurchschnittlichen Dynamik im unteren Bereich der Lohnverteilung lag der ermittelte Durchschnittslohn im ersten Dezil mit etwa 7,50 Euro auch im Jahr 2016 deutlich unterhalb des Mindestlohns.

2017 wurde der Mindestlohn dann zwar auf 8,84 Euro angehoben, gleichwohl stagnierten in den Jahren 2016 und 2017 die berechneten vertraglichen Löhne im ersten Dezil. Logischerweise lag deshalb auch im Jahr 2017 der berechnete vertragliche Stundenlohn bei vielen anspruchsberechtigten Beschäftigten unterhalb des Mindestlohns.

Betrachtet man dabei nur Arbeitnehmer*innen in einer Hauptbeschäftigung, die einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, ergibt sich eine Quote von 7,7% bzw. rund 2,4 Mio. Lohnabhängigen, deren berechneter vertraglicher Stundenlohn unter der Mindestlohnschwelle lag. Zieht man den berechneten tatsächlichen Stundenlohn inklusive eventueller Überstunden heran, so erhöht sich die Zahl der Betroffenen auf 3,2 Mio. Hinzu genommen werden müssen noch die 500.000 Lohnabhängigen, die einer Nebentätigkeit nachgehen und einen Lohn unterhalb der Mindestlohnschwelle erhalten.

Nimmt man als Bezugspunkt der Auswertung die Daten aus der direkten Abfrage des vertraglichen Stundenlohns, der im Rahmen einer Haupttätigkeit erzielt wurde, vor, ergibt sich eine Zahl von rund 1,3 Mio. anspruchsberechtigten Lohnabhängigen, die im Jahr 2017 weniger als 8,84 Euro pro Stunde bekamen.



Wir sehen also bei der Entwicklung
der Zahl der Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Mindestlohnschwelle eine skandalöse Wellenbewegung: »Vergleicht man die Entwicklung über die Zeit, lässt sich eine Wellenbewegung erkennen: Lagen im Jahr 2014 2,8 Mio. Beschäftigte, die hauptberuflich in Wirtschaftszweigen ohne branchenspezifische Mindestlöhne tätig waren, mit Blick auf ihren berechneten vertraglichen Stundenlohn unter 8,50 Euro, sank deren Zahl in den folgenden beiden Jahren um insgesamt eine Million. Mit der Anhebung des Mindestlohns im Jahr 2017 und der Ausweitung auf weitere Branchen, für die zuvor Übergangsregelungen galten, stieg die Zahl jedoch wieder auf rund 2,4 Mio. an. Die Entwicklung für die berechneten tatsächlichen Stundenlöhne verlief nahezu parallel, wenngleich auf einem höheren Niveau.«

Wer ist von der Unterschreitung des Mindestlohns besonders betroffen?

Von der Nichteinhaltung des Mindestlohns besonders betroffen sind die Lohnabhängigen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Der Anteil der Beschäftigten in einer Haupttätigkeit, die laut berechnetem tatsächlichen Stundenlohn weniger als den Mindestlohn von 8,84 Euro erhielten, lag 2017 bei rund 10%, bei Nebentätigkeiten traf dies hingegen auf etwa 38% zu. Die Anteile sind auch höher bei Frauen und Migrant*innen, jungen Arbeitnehmer*innen bis 24 Jahren und Lohnabhängigen im Rentenalter, bei Beschäftigten ohne Schulbildung und Beschäftigten in Ostdeutschland.

Die Anteile derer, die trotz Anspruch keinen Mindestlohn erhalten, ist bei befristet Beschäftigten und bei Beschäftigten in Klein- beziehungsweise Kleinstbetrieben überdurchschnittlich hoch. Bei geringfügiger Beschäftigung ergibt sich Quote von rund 50%. Im Vergleich der Branchen ist die Nichteinhaltung des Mindestlohns besonders ausgeprägt im Gastgewerbe, bei persönlichen Dienstleistungen, im Einzelhandel sowie in der Leih- und Zeitarbeit.

Niedriglöhne und Mindestlohn

Die Einführung des Mindestlohns zum Jahresbeginn 2015 war eine Zäsur am deutschen Arbeitsmarkt, die mit großen Erwartungen verknüpft war und gleichzeitig große Skepsis und Kritik hervorrief. Mit der Einführung sollte tendenziell für alle Beschäftigten eine untere Lohngrenze eingezogen werden. Dies ist, wir gesehen haben, nur zum Teil gelungen. Auch im Jahr 2017 bekamen – bei konservativer Berechnung – rund 1,8 Mio. Lohnabhängige einen Lohn unterhalb der Mindestlohnschwelle. Das liegt auch daran, dass es für die Durchsetzung des Mindestlohns flächendeckende und intensive Kontrollen des Zolls braucht, der seine Einhaltung kontrollieren soll.

Diese aber gibt es mangels Personal bisher praktisch nicht. Der politische Wille, dies zu ändern ist aber mindestens bei den Parteien der GroKo nicht erkennbar. Darüber hinaus fehlt es aber bisher auch an dem politischen Willen, den Mindestlohn nachhaltig zu erhöhen, denn er reicht nicht aus, um aus der Armutszone herauszukommen.

So hat denn die Einführung des Mindestlohns auch am Umfang des Niedriglohnsektors in der Berliner Republik nichts Wesentliches geändert. Trotz langer Boom-Phase (die »Fetten Jahre«) arbeitet immer noch etwa ein Viertel der Lohnabhängigen in Deutschland zu Niedriglöhnen. Und: Die Mindestlöhne reichen selbst in Vollzeit nicht annähernd aus, um die Lebenshaltungskosten zu decken und eine würdevolle Existenz im Alter zu gewährleisten. Die Konjunktur schwächelt neuerdings, aber die negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt erwarten wir erst in der näheren Zukunft. Trotz Erhöhung des Mindestlohnes auf 9,19 Euro gilt in Deutschland: Auch wer Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, bleibt in der Armut stecken.

Als Niedriglöhne werden Bruttostundenlöhne bezeichnet, die geringer als zwei Drittel des Medianstundenlohns aller Beschäftigten in Deutschland sind. Als Grundlage für die Berechnung[2] haben die DIW-Forscher den vereinbarten Stundenlohn verwendet. Für das Jahr 2017 betrug der Medianstundenlohn aller abhängigen Beschäftigungsverhältnisse rund 16,20 Euro und die Niedriglohnschwelle 10,80 Euro.

Im europäischen Vergleich[3] hat die Bundesrepublik einen der größten Niedriglohnsektoren. Die höchsten Anteile wurden 2014 in Lettland (25,5%), Rumänien (24,4%), Litauen (24,0%) und Polen (23,6%) verzeichnet, gefolgt von Estland (22,8%), Deutschland (22,5%), Irland (21,6%) und dem Vereinigten Königreich (21,3%). Hingegen waren weniger als 10% der Arbeitnehmer*innen in Schweden (2,6%), Belgien (3,8%), Finnland (5,3%), Dänemark (8,6%), Frankreich (8,8%) und Italien (9,4%) Niedriglohnempfänger*innen.

Mitte der 1990er Jahre lag der Anteil der Beschäftigten mit einem Niedriglohn in Deutschland noch bei rund 16%. Nach 1997 hat eine starke Ausweitung dieses Lohnsegments stattgefunden. Seit dem Jahr 2008 verharrt der Anteil konstant bei fast 24%. Da gleichzeitig die Beschäftigung insgesamt deutlich zugenommen hat, bedeutet der konstante Anteil auch, dass im Jahr 2017 7,9 Mio. abhängig Beschäftigte einen Lohn für ihre Haupttätigkeit unterhalb der Niedriglohnschwelle erhielten. Das waren 2,9 Mio. Beschäftigte (46%) mehr als noch 1995, so eine Untersuchung des DIW.[4]

Die Niedriglohnfalle

Die Ausweitung des Niedriglohnsektors wurde auch mit dem Versprechen begründet, dass niedrig entlohnte Jobs für Arbeitslose ein Sprungbrett in Beschäftigung bieten, und dass sich diese Berufserfahrung später in höheren Löhnen niederschlägt. In der DIW-Untersuchung wurde das anhand der Mobilität zwischen sechs Lohnsegmenten in Vier-Jahres-Zeiträume seit 1995 überprüft. Insgesamt befanden sich über die Hälfte der Beschäftigten über die Zeiträume hinweg drei Jahre später immer noch im ursprünglichen Lohnsegment. Betrachtet man nur den Niedriglohnbereich, so verharrten im Zeitraum 2014 bis 2017 beinahe zwei Drittel der Beschäftigten (62%) dort.

Diejenigen, die eine Lohnverbesserung erfahren haben, sind mehrheitlich in das nächsthöhere Lohnsegment aufgestiegen (66,6 bis 90% des Medianlohns). Die Aufstiege in obere Lohngruppen betreffen zum großen Teil Personen, die während der Ausbildung oder des Studiums einfache Jobs ausgeübt haben und später in ihrem erlernten Beruf einsteigen und deutlich höhere Löhne erhalten. In Deutschland konnte ein alleinstehender Erwachsener ohne Kinder bei dem alten Mindestlohn von 8,84 pro Stunde nach Steuern und Sozialabgaben nur 1.110,50 Euro mit nach Hause nehmen. Nur 14,50 Euro trennen dieses Einkommen von der offiziellen Armutsschwelle. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 9.19 Euro pro Stunde ändert nicht viel an der Armutsgefährdung der Mindestlohnempfänger*innen: Bei Vollzeitbeschäftigung ergibt das nach Schätzungen um die 35 Euro netto pro Monat zusätzlich, was einen deutschen Lohnabhängigen immer noch kaum über die Armutsschwelle hinaushebt.

Der Niedriglohnsektor erweist sich insgesamt für die meisten Lohnabhängigen keineswegs als Übergang oder gar Sprungbrett in ein besseres Beschäftigungsverhältnis. Vielmehr gibt es eine Niedriglohnfalle. Der Niedriglohnsektor, zu dem viele Minijobs gehören, sollte eingedämmt werden.

Was zu tun wäre

Es ist eine Binsenweisheit, die im Alltagsbewusstsein tief verankert ist: In der Berliner Republik wird man für seine Arbeitsleistung häufig nicht angemessen entlohnt. Wenn sich Arbeit kaum lohnt, dann kann es nicht überraschen, dass immer mehr Menschen auf Leistungen des Sozialstaats angewiesen sind. Gleichzeitig wird der Sozialstaat für den Einzelnen immer weniger leistungsfähig. Arbeit muss angemessen entlohnt werden, um den erwerbstätigen Bürger*innen eine eigenständige Lebensführung und ein Mindestmaß an alltäglicher Sicherheit zu gewährleisten. Ist dies nicht der Fall, ist dies eine chronische Quelle von Unzufriedenheit und letztlich immenser Wut.

In der politischen Arena kommt zum Wissen über die Verletzung von »Leistungsgerechtigkeit« ein gesellschaftlicher Streit um das Problem hinzu, wie der deutsche Sozialstaat reformiert und verbessert werden kann. Ein wichtiger Aspekt des  Niedergangs der europäischen Sozialdemokratie ist die tiefe Enttäuschung, dass der Sozialstaat die Schwäche der gewerkschaftlichen Interessenvertretung eben nicht kompensieren kann. Vom Mindestlohn, der gesetzliche Rente für Geringverdiener*innen bis hin zu unzureichenden sozialen Leistungen – von Wohngeld über Kindergeld bis hin zu besseren Leistungen für Alleinerziehende – bleibt die Enttäuschung, dass die Verletzung der Leistungsgerechtigkeit sich fortsetzt in einer würdelosen und repressiven Ausgestaltung der Sozialtransfers.

Lohnarbeit muss angemessen entlohnt werden

In der politischen Arena findet ein chronischer Streit über die Symptome des wichtigsten Problems der sozialen Sicherheit statt, das seine Wurzeln ganz woanders hat, nämlich im Arbeitsmarkt und in der Tatsache, dass ungewöhnlich viele Menschen (gerade in Deutschland) geringe Stundenlöhne erhalten. Denn wer einen niedrigen Lohn erhält, hat es schwer, seine Miete zu zahlen und ist auf Wohngeld angewiesen. Niedrige Löhne bedeuten auch niedrige Rentenansprüche und im Alter niedrige Rentenzahlungen. Hinzu kommt, dass viele in Deutschland in Teilzeit arbeiten und unterbrochene Erwerbsbiografien haben.

Um die Prekarisierung der Lohnarbeit und damit den Niedriglohnsektor einzudämmen, ist ein ganzes Bündel von Maßnahmen erforderlich. Dazu gehört zum einen die Abschaffung bzw. striktere Regulierung von Mini-Jobs, Leiharbeit, Werkverträgen etc. Die betroffenen Beschäftigten wären besser entlohnt, würden Sozialversicherungsansprüche erwerben sowie bessere Urlaubsansprüche oder Krankheitsfortzahlungen. Zweitens geht es um eine deutliche Anhebung des Mindestlohns jenseits der Niedriglohnschwelle. Die in der SPD in Aussicht gestellte Anhebung auf 12 Euro wäre hier ein wichtiger Schritt. Drittens müssen die politischen Rahmenbedingungen so geändert werden, dass die Gewerkschaften gestärkt werden und es verstärkt zu kollektiven Tarifvereinbarungen in nicht-tarifgebundenen Bereichen kommt, denn gerade im Niedriglohnsektor ist die Tarifbindung äußerst gering. Viertens aber geht es auch um eine bessere Alterssicherung für die Lohnabhängigen, die lange im Niedriglohnbereich gearbeitet haben. Hier könnte die von der SPD geplante »Respekt-Rente« eine erste wichtige Verbesserung bringen.

[1] Alexandra Fedorets, Markus M. Grabka und Carsten Schröder, Mindestlohn: Nach wie vor erhalten ihn viele anspruchsberechtigte Beschäftigte nicht, DIW-Wochenbericht 28/2019.
[2] Markus Grabka/Carsten Schröder, Der Niedriglohnsektor in Deutschland ist größer als bislang angenommen, DIW-Wochenbericht 14/2019.
[3] Vgl. Eurostat (2016): Verdienststrukturerhebung. Jeder sechste Arbeitnehmer in der Europäischen Union ist Niedriglohnempfänger. Pressemitteilung 246/2016 vom 8. Dezember 2016.
[4] Markus Grabka/Carsten Schröder a.a.O.

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Ein Kommentar

  • Günther Hummrich

    Dass sogar der Mindestlohn unterlaufen wird, darin liegt für mich der eigentliche Skandal. Einerseits muss dann das Job-Center ergänzend eintreten in die soziale Sicherung, andererseits kann so niemals ein auskömmliches Rentniveau erreicht werden, so dass die Armut großer Teile der Arbeitnehmer/innen sehenden Auges in Kauf genommen wird. Meines Erachtens wird das von Teilen der Unternehmenslenker planmäßig betrieben. Anders kann ich mir diese Häufung nicht erklären.

    Weit davon entfernt, Verschwörungstheoretiker zu sein, müssen die Gewerkschaften, aber auch zuvörderst SPD, LINKE und GRÜNE hier ansetzen. Wir brauchen eine Kapitalismuskritik, die sich aber nicht darauf beschränken darf abzulehnen, sondern ähnlich wie im Tschechien eines Dubcek einen „Dritten Weg“ denken und in Reformansätze gießen.

    Ähnlich wie bei „Friday for future“ braucht es eine Massenbewegung auf der Straße. Doch wer sollte das organisieren ? Lokal müssen die Menschen versammelt werden, denn nur von „Unten“ erwarte ich mir Veränderung. Die Gewerkschaften, wenn es denn „die Gewerkschaften“ gibt, aber auch Hochschulen, Kirchen und caritative Verbände haben hier ein weites Feld. Um es kurz zu machen. Die entsolidarisierte Gesellschaft muss aufwachen.

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