Nach Aufnahme einer Erwerbsarbeit bleiben im 3. Monat 45,4% im Regelleistungsbezug von Hartz-IV ! Alleinerziehende zu 62,4 % !

Übergänge und Verbleib nach Arbeitslosigkeit beziehungsweise ALG-II-Bezug

 

Vorbemerkung der Fragesteller (Bundestagsfraktion Die Linke) –

Komplette Antwort der Bundesregierung siehe unten

15 Jahre nach der Einführung von „Hartz IV“ (Arbeitslosengeld II – ALG II – nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch) fordern viele Stimmen verbesserte Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Die Forderungen beziehen sich sowohl auf die Arbeitsförderung als auch das Arbeitslosengeld I und II (zum Beispiel DGB 2019, „Soziale Sicherheit statt Hartz IV“).

Eine verbesserte Arbeitsförderung muss dabei nach Ansicht der Fragesteller auf gute Arbeit ausgerichtet sein und nicht auf die Aufnahme jedweder Arbeit. Denn nicht jede Erwerbsarbeit führt zu einem existenzsichernden Lohn, und so bedeutet die Beendigung von Arbeitslosigkeit nicht immer das Ende von ALG-II-Bezug.

 

Neben der Größe des Haushalts (bzw. der Bedarfsgemeinschaft) spielt dabei auch die Lohnhöhe eine Rolle: Wenn Löhne nicht hoch genug sind für die Existenzsicherung, sind die Betroffenen zwar nicht mehr erwerbslos, aber immer noch aufstockend auf ALG II angewiesen. Deshalb sinkt die Zahl der erwerbsfähigen ALG-II-Beziehenden (Arbeitslose und Aufstockende) langsamer als die Zahl der Arbeitslosen (Bundesagentur für Arbeit, Monatsbericht April 2019, Tabelle 6.1 und 7.2).

Nachhaltige Arbeitsmarktpolitik kann aus Sicht der Fragesteller auch nicht das Ziel haben, Personen um jeden Preis aus dem ALG-II-Bezug zu drängen. Denn die Beendigung von ALG-II-Bezug bedeutet nicht immer, dass jemand eine sichere – insbesondere unbefristete und sozialversicherte – Beschäftigung gefunden hat.

Der ALG-II-Bezug endet auch dann, wenn jemand Grundsicherung im Alter bezieht, wenn jemand eine kurz befristete Tätigkeit aufnimmt oder sich selbstständig macht, mit dem Risiko unzureichender Sozialversicherung. Für beide Risiken – dass jemand trotz einer Beschäftigung immer noch auf ALG II angewiesen ist oder dass jemand nach dem Ausscheiden aus dem ALG-II-Bezug immer noch ein unsicheres Einkommen hat – ist unklar, ob sie alle Menschen gleichmäßig betreffen. Sowohl im Arbeitsmarkt als auch in der Arbeitsförderungen finden Diskriminierungen aufgrund des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts oder anderer Eigenschaften statt (Rottleuthner/ Mahlmann, Diskriminierung in Deutschland; Brussig/Frings/Kirsch, Diskriminierungsrisiken in der öffentlichen Arbeitsvermittlung).

Deshalb sind für verbesserte Leistungen Informationen darüber notwendig, welche ALG-II-Beziehenden wie oft in gute Arbeit übergehen. Von besonderem Interesse ist dabei, zu welchen Löhnen und Arbeitsbedingungen Betroffene eine neue Arbeit auf-genommen haben, wie nachhaltig neu aufgenommene Beschäftigungen sind und wie oft ALG-II-Bezug durch sichere und stabile Einkommen beendet wird.

Die komplette Antwort der Bundesregierung:

http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Dokumente/2019_08_BuReg_Verbleib%20nach%20Arbeitslosigkeit.pdf

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