Im Jahr 2018 standen in Nordrhein-Westfalen 1,7 Millionen Erwerbstätige in ihrer Haupttätigkeit in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis.

Herne: mehr als ein Viertel der Kernerwerbsbeschäftigten atypisch beschäftigt: 16.000 Menschen (10.000 Frauen/6.000 Männer)

 

In den zehn kreisfreien Städten des Ruhrgebietes (mit Kreis Recklinghausen) rund 354.000 atypisch Beschäftigte

Ein Fünftel der Kernerwerbstätigen in NRW stand 2018 in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis

Im Jahr 2018 standen in Nordrhein-Westfalen 1,7 Millionen Erwerbstätige in ihrer Haupttätigkeit in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2018 standen in Nordrhein-Westfalen
1,7 Millionen Erwerbstätige in ihrer Haupttätigkeit in einem atypischen
Beschäftigungsverhältnis. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen
als Statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen des Mikrozensus 2018
mitteilt, waren das 21,9 Prozent der insgesamt 7,72 Millionen sogenannten
Kernerwerbstätigen in NRW. Der Anteil der atypisch Beschäftigten lag damit
nahezu auf Vorjahresniveau (2017: 22,7 Prozent). Zu den atypisch
Beschäftigten zählen Teilzeitbeschäftigte mit bis zu 20 Arbeitsstunden je
Woche, befristet oder geringfügig Beschäftigte sowie Angestellte bei
Zeitarbeitsfirmen.

Mit 1,2 Millionen waren mehr als doppelt so viele Frauen wie Männer
(507 000) atypisch beschäftigt. Bezogen auf alle Kernerwerbstätigen steht
bei den Frauen mit 32,8 Prozent knapp jede Dritte und bei den Männern mit
12,3 Prozent rund jeder Achte in einem atypischen
Beschäftigungsverhältnis.

5,3 Millionen Erwerbstätige und damit 69,2 Prozent aller
Kernerwerbstätigen waren 2018 in einem Normalarbeitsverhältnis angestellt.
Sie übten eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit
über 20 Wochenstunden aus, die direkt für den Arbeitgeber erbracht wird.
669 000 (8,7 Prozent) der Erwerbstätigen waren als Selbstständige tätig
und etwa 15 000 (0,2 Prozent) arbeiteten als mithelfende
Familienangehörige.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass hier nur sog. Kernerwerbstätige
betrachtet werden. Hierunter werden Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter
65 Jahren verstanden, die sich nicht in schulischer oder beruflicher (Aus-)
Bildung oder in einem Freiwilligendienst befinden. Neben den abhängig
Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen bzw. in atypischer
Beschäftigung zählen hierzu auch Selbstständige und mithelfende
Familienangehörige. Seit dem Jahr 2017 werden im Mikrozensus Personen, die
in Gemeinschaftsunterkünften leben, bei den Ergebnissen zur
Erwerbstätigkeit nicht mehr berücksichtigt. (IT.NRW)

(221 / 19) Düsseldorf, den 16. August 2019

Weitere Informationen:
Kernerwerbstätige in NRW 2017 und 2018 (Ergebnisse für Kreise)
https://www.it.nrw/atom/7991/direct

teilen mit …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

69 − = 68