Finanzielle Lücke zwischen Hartz-IV-Regelbedarf und der Armutsgefährdungsschwelle immer größer !

Details

(BIAJ) Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) (ohne Kosten der Unterkunft und Heizung) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2018 weiter gewachsen. (siehe Abbildung im PDF-Download) In den BIAJ-Materialien vom 20. August 2019 ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2018 entwickelt hat. Bei einem unveränderten relativen Abstand des Regelbedarfs von der Armutsgefährdungsschwelle auf dem Niveau des Jahres 2006 hätte der Regelbedarf in der „Regelbedarfsstufe 1“ bis 2018 rechnerisch auf 479 Euro statt lediglich auf 416 Euro steigen müssen. Die wachsende absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle fördert die Armut (bzw. amtlich, die Armutsgefährdung).
Die gesamten BIAJ-Materialien vom 20. August 2019 finden Sie hier: Download_BIAJ20190820 (PDF: eine Seite)

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