„Die Beschäftigten dürfen im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein.“ Forderung des DGB 10,62 Euro – Bundesregierung sieht 12,80 Euro als Voraussetzung bei 45 Jahren Beschäftigung ! !

Tarifforderung für die Leiharbeit vorgelegt

8,5 Prozent mehr Geld für die Beschäftigten in der Leiharbeit und Verbesserungen in den Manteltarifverträgen, etwa beim Urlaub und Jahressonderzahlungen – diese Forderungen hat die DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit heute an die Arbeitgeber übermittelt. Die Tarifverhandlungen mit dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) starten am 17. September dieses Jahres.

Die Forderungen auf einen Blick:

– Erhöhung der Entgelte um 8,5 Prozent

– Höheres Urlaubs- und Weihnachtsgeld

– mehr Urlaubstage

– Verbesserung der Zuschlagsregelungen

Durch die überdurchschnittliche Entgelterhöhung soll ein deutlicher Abstand der unteren Tarifentgelte zum gesetzlichen Mindestlohn erreicht werden. Die Entgeltgruppe 1 in der Leiharbeit liegt derzeit bei 9,79 Euro (West) und 9,49 Euro (Ost). Um perspektivisch eine eigenständige Alterssicherung der Beschäftigten zu erreichen, muss die Lohnentwicklung in dieser Entgeltgruppe spürbar angehoben werden. Die Beschäftigten dürfen im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen sein.

Neben der Entgelterhöhung fordert die Tarifgemeinschaft Verbesserungen der sogenannten Manteltarifverträge. Hier geht es um höhere Jahressonderzahlungen – Urlaubs- und Weihnachtsgeld – , nämlich in Höhe von insgesamt einem Monatsgehalt. Ein Teil soll exklusiv für Mitglieder der DGB-Gewerkschaften vorbehalten sein. Gefordert wird von der DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit weiter, die Anzahl der Urlaubstage zu erhöhen. Schließlich sollen die Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, in Zukunft mindestens denen der Entleihbetriebe entsprechen.

Hintergrund:
Die Leiharbeit ist die einzige Branche, in der alle acht Mitgliedsgewerkschaften als DGB-Tarifgemeinschaft Leiharbeit Tarifverhandlungen führen. Die Entgelttarifverträge zwischen der DGB-Tarifgemeinschaft und dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) sowie dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) sind fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt worden. Die Tarifverträge betreffen bundesweit rund 98 Prozent der rund 900.000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in Deutschland.

 

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Antwort der Bundesregierung auf die Fragestellung der Bundestagsabgeordneten Ferschl zum Thema

12,80 Euro sind erforderlich  –  Und der DGB fordert 9,79 Euro plus 8,5 %: 10,62 Euro

 

Frage an Bundesregierung

Wie viele Entgeltpunkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach dem aktuellen Rentenwert notwendig, um eine Nettorente oberhalb des durchschnittlichen Bruttobedarfs der Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen für einen Alleinlebenden (ohne Mehrbedarfe, letzter verfügbarer Datenstand) zu erhalten, und welcher Bruttostundenlohn (Arbeitnehmerbrutto) ist aktuell notwendig, um in zwölf Monaten Vollzeitarbeit (= 38,5 Arbeitsstunden pro Woche) eine Anzahl an Entgeltpunkten zu erreichen, die einem Fünfundvierzigstel dieser Summe entspricht?

Antwort der Bundesregierung

Der durchschnittliche Bruttobedarf von Empfängerinnen und Empfängern der Grundsicherung im Alter, die außerhalb von Einrichtungen leben, beträgt 814 Euro (Stand Dezember 2017, Daten für Dezember 2018 werden erst im April/Mai 2019 vorliegen). Um eine Nettorente oberhalb dieses Betrags zu erhalten, würden aktuell 28,5 Entgeltpunkte benötigt. Um dies bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden über 45 Jahre versicherungspflichtiger Beschäftigung hinweg zu erreichen, wäre aktuell rechnerisch ein Stundenlohn von 12,80 Euro erforderlich. Diese Betrachtung vernachlässigt allerdings die zusätzliche Altersvorsorge, mit der eine deutlich höhere Gesamtversorgung erzielt werden kann.

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