Sozialgericht Berlin verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Brillenkosten als Voraussetzung zur Integration in den Arbeitsmarkt

Sozialgericht Berlin verurteilt Jobcenter zur Übernahme von Brillenkosten als Voraussetzung zur Integration in den Arbeitsmarkt

Im Vorliegen taufrischen Urteil hat das SG Berlin zur Übernahme der Kosten zur Anschaffung einer Brille in Höhe von 602 EUR verurteilt. Als Anspruchsgrundlage wuerde das Vermittlungsbudget nach § 16 Abs. 1 SGB II iVm § 44 Abs. 1 SGB III genannt. Da nur mit ausreichender Sehhilfenversorgung eine ausreichende Einsatzfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erreicht werden kann.

Also eine klare und richtige Ansage, sinngemäß: wer nicht gucken kann, kann auch nicht Arbeiten.

Info: Harald Thome

Urteil und Begründung folgt hier:

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