Klagen im Wohngeld nun kostenfrei

Klagen im Wohngeld nun kostenfrei


Dann will auf eine weitere Sache hinweisen: das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 23.04.2019 – BVerwG 5 C 2.18 klargestellt, dass bei Klagen im Streit um Wohngeld künftig keine Gerichtskosten mehr erhoben werden dürfen. Das BVerwG hat damit seine bislang gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben.

Das BVerfG sagt jetzt:  „Das Wohngeld hat sich jedenfalls im Zuge dieser Rechtsentwicklung zu einer individuellen Sozialleistung gewandelt (VG Hannover, Beschluss vom 30. November 2005 – 3 A 8488/05 – juris Rn. 20), deren primär fürsorgerechtlicher Charakter es gebietet, Wohngeldsachen den Angelegenheiten der Fürsorge im Sinne von § 188 Satz 1 VwGO zuzuordnen, für deren Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten keine Gerichtskosten zu erheben sind (§ 188 Satz 2 Halbs. 1 VwGO).“

Dazu https://www.vdk.de/deutschland/pages/wohnen/77501/keine_gerichtskosten_mehr_fuer_wohngeld-klagen (mit falschem Urteilsdatum) und hier das Urteil: https://www.bverwg.de/230419U5C2.18.0

Quelle: Harald Thome Newsletter

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