Anhaltend hohes Armutsrisiko, trotz Rückgang der Armutsgefährdung bei Alleinerziehenden und Ausländer*innen

www.sozialpolitik-aktuell.deInstitut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-EssenabbIII28_Grafik_Monat_09_2018

 

 

Anhaltend hohes Armutsrisiko, trotz Rückgang der Armutsgefährdung bei Alleinerziehenden und Ausländer*innen

 

Kurz gefasst:

 

  • In Deutschland ist die Armutsgefährdung der Bevölkerung im Jahr 2018 im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte gesunken. Mit 15,5% liegt die Armutsrisikoquote insgesamt jedoch weiterhin über dem Niveau von 2005 (14,7 %).

 

  • Es zeigt sich, dass bestimmte Bevölkerungsgruppen einem deutlich höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind. Eine besonders hohe Armutsrisikoquote weisen Erwerbslose, Alleinerziehende und Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit auf.

 

  • Erwerbslose Personen sind in Deutschland am stärksten von Armut betroffen. Sie weisen mit 57,4 % die mit Abstand höchste Armutsrisiko-quote auf. Die Armutsgefährdung von erwerbslosen Personen ist zwischen 2005(49,6 %) und 2011 (58,5 %) zudem deutlich angestiegen. Seitdem schwankt die Armutsgefährdung von Erwerbslosen zwischen 56,9 und 59,0 %.

 

  • Die Personengruppe mit der zweihöchsten Armutsrisikoquote sind Alleinerziehende mit 41,5 % im Jahr 2018. Langfristig betrachtet lässt sich für diese Personengruppe ab dem Jahr 2005 ein Anstieg der Armutsgefährdung um fast zwei Prozentpunkte feststellen. In den letzten drei Jahren ist jedoch ein leichter Rückgang des Armutsrisikos für Alleinerziehende zu verzeichnen.

 

  • Außerdem im besonderen Maße vom Risiko betroffen, in Armut leben zu müssen, sind Menschen, die in Deutschland leben, aber (noch) keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. 2018 ist mehr als ein Drittel dieser Personen (34,8%) armutsgefährdet. Im Zuge der erhöhten Zuwanderung ist die Armutsrisikoquote für Ausländer*innen ab 2014 erheblich angestiegen, jedoch im letzten Jahr erstmals wieder gesunken. Dies ist unter anderem damit zu erklären, dass die im Zuge der Flüchtlingsbewegung nach Deutschland gekommenen Personenzunehmend eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und somit kein Einkommen mehr beziehen, das unterhalb der Armutsgrenze liegt.

 

  • Für den leichten Rückgang der Armutsgefährdung bei Alleinerziehenden und Ausländer*innenspielt die zunehmende Erwerbsbeteiligung dieser beiden Personengruppen eine wichtige Rolle. So stellt Erwerbsarbeit nach wie vor eine zentrale Bedingung zum Schutz vor Armut dar. Allerdings zeigt der kontinuierliche Anstieg der Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden –bei teilweise gleichzeitigem Anstieg der Armutsgefährdung – auch auf, dass Erwerbstätigkeit nicht per se eine Armutsgefährdung verhindert.

In Deutschland leben viele Menschen unter Einkommensbedingungen, die mit einem Armutsrisiko verbunden sind. Als armutsgefährdet werden in der Forschung meist Personen bezeichnet, deren bedarfsgewichtetes Einkommen (Nettoäquivalenzeinkommen) unter 60 % des gesamtdeutschen Durchschnittseinkommens (Median) liegt. Der prozentuale Anteil der Personen unter dieser Schwelle stellt die Armutsrisikoquote dar. Im Zeitraum zwischen 2005 und 2018 lag die Armutsgefährdung der deutschen Bevölkerung nach Daten des Mikrozensus im Schnitt zwischen 14,0 und 15,8 %. Zwischen 2006 (14,0 %) und 2017 (15,8 %) ist ein leichter aber kontinuierlicher Anstieg des Armutsrisikos zu verzeichnen. Erst im letzten Jahr lässt sich ein Rückgang von 0,3 Prozentpunkten feststellen. Insgesamt waren im Jahr 2018 15,5 % der Bevölkerung und damit fast 13 Mio. Menschen von Armut bedroht. Größere Unterschiede bei der Armutsbetroffenheit zeigen sich, wenn nach verschiedenen Merkmalen differenziert wird, zum Beispiel nach Bundesländern (vgl. Abbildung III.77) oder nach Großstädten (vgl. Abbildung III.74) oder Vergleiche zwischen Haushalts- und Erwerbsmerkmalen (vgl. Abbildung III.72) vorgenommen werden.

Deutlich wird dann, dass einige Personengruppen ein deutlich erhöhtes Risiko aufweisen, in Armut leben zu müssen. Dazu zählen insbesondere Erwerbslose, Alleinerziehende sowie Personen die keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Am stärksten in Deutschland von Armut bedroht sind erwerbslose Personen. Für das Jahr 2018 weisen sie eine Armutsgefährdungsquote von 57,4 % auf. Insbesondere zwischen dem Jahr 2006 (49,4 %) und dem Jahr 2011 (58,5%) ist ein Anstieg der Armutsgefährdung bei erwerbslosen Personen festzustellen. Durch den starken Rückgang der Erwerbslosigkeit hat allerdings die absolute Anzahl der armutsgefährdeten Erwerbslosen insgesamt erheblich abgenommen, von ca.2,1 Mio. Menschen im Jahr 2006 auf etwas über 850.000 Personen im Jahr 2018. So wird auch mit Blick darauf, dass Erwerbstätige eine starkunterdurchschnittliche Armutsgefährdung aufweisen deutlich, dass Erwerbsarbeit nach wie vor die zentrale Voraussetzung dafür darstellt, ein Leben jenseits von Armut führen zu können.

Dass Personen ohne Arbeit besonders häufig armutsgefährdet sind, verdeutlicht auch eine Betrachtung der Armutsgefährdungsschwelle in Euro. Diese lag für das Jahr 2018 für einen Single-Haushalt bei 1.035 Euro, womit sie in der Regel höher liegt als die Grundsicherungsleistungen nach dem SGBII für eine alleinstehende Person (vgl. Abbildung III.59). Bemerkenswert ist zudem, dass im europäischen Ländervergleich Arbeitslose in Deutschland die mit Abstand höchste Armutsrisikoquote aufweisen (vgl. Abbildung X.9). Arbeitslosigkeit ist damit insgesamt eines der wesentlichen Risiken für Armut in Deutschland. Der starke Anstieg ab dem Jahr 2006 zeigt zudem, dass die Reformen der sog. Hartz-Gesetze das Armutsrisiko von Erwerbslosen erhöht haben. Als zweite Risikogruppe lassen sich Alleinerziehende identifizieren, welche rund ein Fünftel aller familiären Lebensformen in Deutschland aus-machen (vgl. Abbildung VII.94). 41,5 % der Alleinerziehenden bezogen im Jahr 2018 ein Einkommen, das weniger als 60 % des mittleren Einkommens entsprach. Die Armutsrisikoquote für Alleinerziehende schwankt seit 2005 zwischen 37,0% (im Jahr 2006) und 43,8 % (im Jahr 2015). In den letzten drei Jahren ist ein leichter Rückgang bei der Armutsrisikoquote  von Alleinerziehenden zu beobachten. Die absolute Zahl der armutsgefährdeten Alleinerziehenden hat sich auf lange Sicht leicht erhöht; im Jahr 2005 waren ca.1 Mio. Alleinerziehende von Armut bedroht, im Jahr 2018 waren es mit rund 1,1 Mio. etwa 10 %mehr.

Ursächlich für die hohe Armutsrisikoquote von Alleinerziehenden–weit überwiegend von alleinerziehenden Müttern – ist zunächst der Tatbestand eines fehlenden Partnereinkommens bzw. fehlender oder unzureichender Unterhaltsleistungen. Hinzu kommt die schwierige Situation am Arbeitsmarkt. Alleinerziehende Mütter stehen vor der Herausforderung, Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit zu vereinbaren. Eine lückenlose Kinderbetreuung ist häufig allerdings schwer zu organisieren (vgl. Abbildung VII.28). Dieser Umstand führt dazu, dass Alleinerziehende nach wie vorüberdurchschnittlich stark von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder häufig eine nicht existenzsichernde Teilzeitbeschäftigung ausüben, hier vor allem Minijobs. In der Folge sind mehr als ein Drittel aller Alleinerziehenden(36 %) auf Leistungen nach dem SGBII angewiesen(vgl. Abbildung III.58). Entsprechend der höheren Personenanzahl im Haushalt, ist die Armutsrisikoschwelle bei Alleinerziehenden höher als bei Alleinstehenden. Im Jahr 2018 lag diese bei einem alleinerziehenden Haushalt mit zwei Kindern bei monatlich1.656 Euro und damit auch knapp über den durchschnittlichen Leistungen der Grundsicherung für diese Haushaltskonstellation (vgl. Abbildung III.59). Für Alleinerziehende (mit Kindern unter 18 Jahren) lässt sich seit über 20 Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Erwerbstätigenquoten feststellen. Allerdings verbunden mit einer langfristigen Abnahme der Vollzeitbeschäftigung und einem starken Zuwachs von Alleinerziehenden in Teilzeit (vgl. Abbildung IV.90). Dies dürfte auch eine Ursache dafür sein, dass trotz des dauerhaften Anstiegs bei der Erwerbsbeteiligung von Alleinerziehenden, die Armutsrisikoquote dieser Personengruppe auf lange Sicht eher zugenommen hat. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass es eine Art Entkoppelung von Erwerbstätigkeit und Armutsgefährdung gibt, Arbeit also nicht automatisch vor Einkommensarmut bewahrt. Darauf deutet auch das insgesamt gestiegene Armutsrisiko von teilzeitbeschäftigten Erwerbstätigen hin (vgl. Abbildung III.24). Ein weiteres zentrales Merkmal der Ungleichverteilung des Armutsrisikos ist die Herkunft der Bevölkerung. Die Abbildung zeigt, dass Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit 34,8% (2018) ebenfalls ein besonders hohes Risiko für Armut aufweisen. Die Quote liegt knapp dreimal so hoch wie die Quote der Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Armutsrisikoquote für Ausländer*innen hat sich vor allem im Zuge des erhöhten Zuzugs von Geflüchteten ab 2014 deutlich erhöht, ist jedoch 2018 erstmals wieder leicht zurückgegangen. Insgesamt liegt die Armutsgefährdungsquote von Ausländer*innen aber weiterhin höher als von 2005 bis 2015. Deutlich angestiegen ist zudem die absolute Zahl der von Armut bedrohten ausländischen Personen. Während im Jahr 2005 knapp2,5 Mio. Ausländer*innen in Deutschland von Armut gefährdet waren, sind im Jahr 2018 mit ca. 3,5 Mio. rund eine Million mehr Menschen davon bedroht. Die Ursachen für die hohe Armutsbetroffenheit von Ausländer*innensind vielschichtig. Zum einen fallen Arbeitslosigkeit und Nichterwerbstätigkeit (insbesondere der Ehefrauen) überdurchschnittlich hoch aus (vgl. Abbildung IV.85). Zum zweiten weisen die Betroffenen, soweit sieerwerbstätig sind, unterdurchschnittliche Verdienste auf. Erhöhte Arbeitslosigkeit und niedrige Einkommen liegen an den im Schnitt geringeren schulischen und beruflichen Qualifikationen(teils auch an der fehlenden Anerkennung der Abschlüsse aus anderen Ländern), fehlenden Sprachkenntnissen und Arbeitsgenehmigungen, an der Konzentration der Erwerbstätigkeit auf Niedriglohnbranchen und -berufe sowie auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse, an dem späteren Einstiegsalter in die Berufstätigkeit und nicht zuletzt an Formen der offenen und versteckten Diskriminierung. Zum dritten führt die im Schnitt höhere Kinderzahl in den Familienhaushalten zu zusätzlichen Einkommensbelastungen.

Die starke Zunahme des Armutsrisikos ab dem Jahr 2015 liegt vor allem daran, dass die im Zuge der Flüchtlingsbewegung jüngst Zugewanderten einen wachsenden Anteil an der ausländischen Bevölkerung in Deutschland ausmachen (vgl. Abbildung VII.55) und in der Mehrheit unter der Armutsgrenze leben. Zu nennen sind hier die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die in mehrfacher Hinsicht von den Prinzipien und Ansprüchen abweichen, die die Sozialhilfe bzw. die Grundsicherung kennen: Der Lebensunterhalt wird durch Sachleistungen, wie durch Verpflegung in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie Bekleidungsausgabe und/oder durch Wertgutscheine und Geldleistungen sichergestellt. Die Leistungen sind gegenüber den Regelsätzen der Sozialhilfe abgesenkt.

Die Zahl der Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen ist ab 2014 rapide gestiegen, nahm zuletzt jedoch wieder ab (vgl. Abbildung III.83). Die häufig prekäre Lebens- und Einkommenslage von Ausländer*innen macht sich auch in den überdurchschnittlich hohen Empfängerzahlen und -quoten von Leistungen des SGBII (Arbeitslosengeld und Sozialgeld) bemerkbar (vgl. Abbildung III.63b).Auch hier fand bei Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft von 2015 bis 2017 ein deutlicher Anstieg statt. Im Jahr 2018 waren jedoch sowohl die Empfängerquote von Leistungen nach dem SGB II als auch die Armutsrisikoquote von Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft erstmalig wieder rückläufig. Ein wesentlicher Grund hierfür dürfte die in den letzten Jahren angestiegene Erwerbsbeteiligung von Ausländer*innensein. Gab es im Jahr 2014 noch 3,7 Mio. ausländische Erwerbstätige, waren es im Jahr 2018 rund 5,1 Mio.(vgl. Abbildung IV.30b). Ebenso lässt sich für die letzten Jahre ein Anstieg bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Ausländer*innen und insbesondere bei Personen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern beobachten (vgl. Abbildung IV.30c). So zeigt auch die IAB-BAMF-SOEP-Befragung, dass die jüngst nach Deutschland Geflüchteten zunehmend eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Für die im Jahr 2015 zu-gezogenen Geflüchteten wird zum Ende des Jahres 2018 mittlerweile eine Beschäftigungsquote von 35% ausgewiesen. Dass das Armutsrisiko trotz dieser Entwicklung nicht noch stärker abnimmt, dürfte auch damit zusammenhängen, dass ein erheblicher Teil der Geflüchteten in Teilzeit beschäftigt ist oder eine Ausbildung absolviert, und dadurch das Einkommen häufig nicht ausreicht, um die Armutsrisikoschwelle zu überschreiten.

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