Bundesagentur für Arbeit bestätigt Anspruch auf zusätzliche Schulbedarfe für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung – Tacheles-Schulbuchkampagne erfolgreich

Bundesagentur für Arbeit bestätigt Anspruch auf zusätzliche Schulbedarfe für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung – Tacheles-Schulbuchkampagne erfolgreich


Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II – BezieherInnen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird.

Somit wird tausenden Leistungsberechtigten ein Rechtsmittelverfahren und auch eine Klage erspart und Hunderttausenden der Zugang zur Übernahme der Schulbuchkosten eröffnet.

In der Realität trudeln bei uns massenhaft Ablehnungsbescheide aus der ganzen Republik ein, mit dieser Positionierung der BA – Zentrale können jetzt alle, die eine Ablehnung kassiert haben, dieses Schreiben ausdrucken und dem Sachbearbeiter auf den Tisch legen, damit dürfte der Vorgang in Bezug auf die Bücher vermutlich geklärt sein und es zu einer alsbaldigen Bewilligung kommen.

Hier jetzt das Schreiben der BA – Zentrale zum Thema:  https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Mitteilungen_zu_Schulbuechern_v._18._Sept._2019.pdf

 

Quelle: Harald Thomé Newsletter 23.9.2019

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