Neue Regelbedarfe im SGB II/SGB XII: Rolle des Bundesrates wird interessant „Abnicker oder Aufrechterhaltung von Forderungen“

Neue Regelbedarfe im SGB II/SGB XII


Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der die Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020 bekanntgegeben. Vorgesehen sind folgende Regelbedarfe:

Diese Regelsätze gelten ab Januar 2020

RB Stufe 1 – 432 EUR (+ 8 Euro)
RB Stufe 2 – 389 EUR (+ 7 Euro)
RB Stufe 3 – 345 EUR (+ 6 Euro)
RB Stufe 4 – 328 EUR (+ 6 Euro)
RB Stufe 5 – 308 EUR (+ 6 Euro)
RB Stufe 6 – 250 EUR (+ 5 Euro)
(Veränderung gegenüber 2019 in Klammern)

Der Regelbedarfsfortschreibungsverordnung muss neben dem Kabinett auch der Bundesrat zustimmen. Das Kabinett hat sie diese Woche durchgewunken, beim Bundesrat wahrscheinlich.

Im Dezember 2017 hatte der Bundesrat eine Zustimmung mit verschiedenen Forderungen verbunden, BuT müsse erhöht werden, es müsste eine Anspruchsgrundlage für Brillen geschaffen, der Strom müsste bedarfsgerecht ausgestaltet werden. Diese Bundesratsforderungen sind plötzlich wieder vergessen und es wird vermutlich gleichgeschaltet und linientreu abgenickt.

Auch vergessen ist die Kritik des Bundesverfassungsgerichts an den Regelbedarfe aus 2014: „grade noch verfassungskonform“ und der Forderung nach Nachbesserung für Strom, für Bildung, für Teilhaber, für Fahrtkosten, Elektroweisgeräte, für Brillen. All das wird vermutlich bei der Bundesratsabnickveranstaltung im November keine Rolle mehr spielen.

Der DPWV fordert Regelbedarfe von mind. 582 € für Alleinstehende. Dieser Mindestensforderung ist sich anzuschließen. So könnte gesellschaftliche Teilhabe, Arbeitsmarktintegration auf unterem Niveau sichergestellt werden.

Altersrentner, dauerhaft Erwerbsgeminderte und Nichtarbeitsfähige die dauerhaft von den SGB II/SGB XII – Leistungen leben müssen brauchen noch mehr, weil diese können in der Regel nicht mehr hinzuverdienen.   Hier nun die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020: harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/RBSFV-2020.pdf

Quelle: Harald Thomé Newsletter 23.09.2019

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