Fast jeder fünfte Hartz-IV-Haushalt muss einen Teil seiner Wohnkosten selbst tragen- im Jahr 2018 belief sich diese „Wohnkostenlücke“ auf bundesweit 538 Millionen Euro.

Jobcenter Herne: rund 1,2 Millionen Euro Wohnkosten pro Jahr werden nicht anerkannt und nicht übernommen. Bundesregierung bestätigt Zahlen für Herne.

Basis 2018

In Bedarfsgemeinschaften mit mindestens 1 Kind werden über eine halbe Million Euro Mietkosten nicht anerkannt und nicht finanziell abgedeckt.

In Alleinerziehenden-Haushalten werden vom Jobcenter Herne rund 231.000 Euro Mietkosten nicht anerkannt und nicht finanziert.

 

 

 

Kleine Anfrage: Die Bilanz von Hartz IV für eingesparte Sozialleistungen


Katja Kipping (Die LINKE) hat eine umfassende Anfrage  zum Komplex nicht in Anspruch genommener Sozialleistungen und nicht gezahlter KdU im SGB II gestellt.

Ergebnis: zwischen 33- 49 %   liegt die Quote der Nicht-lnanspruchnahme von SGB II – und SGB XII – Berechtigten.

Zudem wurde bei jedem Jobcenter einzeln abgefragt, wie hoch die Differenz von laufenden tatsächlichen und laufenden anerkannten Kosten der KdU ist (kann also in der Antwort Jahr für Jahr für jedes JC angeguckt werden), im Jahr 2018 belief sich diese „Wohnkostenlücke“ auf bundesweit 538 Millionen Euro. Diesen Betrag mussten sich Hartz-IV-Betroffene im Jahr 2018 vom Munde absparen.

Dann eine ganz wichtige Fragestellung, so wurde gefragt (Frage 3):  In welcher Höhe wurden durchschnittlich pro betroffener Bedarfsgemeinschaft tatsächliche Kosten nicht übernommen und welche kommunalen Minimal- und Maximalwerte gab es dabei.

Darauf wurde geantwortet: Im Jahr 2018 lag die durchschnittliche Differenz  zwischen tatsächlichen und anerkannten Kosten der Unterkunft und Heizung je betroffener Bedarfsgemeinschaft (Unterkunftsart Miete) bei 985 Euro für das gesamte Jahr, das bedeutet im Monat 82,03 EUR.

Alles weitere auf der Seite von Katja Kipping unter: https://www.katja-kipping.de/de/article/1617.wenn-es-hei%C3%9Ft-zwangsumzug-oder-die-miete-vom-munde-absparen.html

Zusätzlicher Download der Antwort der Bundesregierung: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/Bilanz_von_Hartz_IV_fuer_eingesparte_Sozialleistungen.pdf

neues-deutschland.de / 22.09.2019

Arme zahlen bei Miete oft drauf

Fast jeder fünfte Hartz-IV-Haushalt muss einen Teil seiner Wohnkosten selbst tragen

Berlin. Fast jeder fünfte Hartz-IV-Haushalt muss einen Teil seiner Wohnkosten selbst tragen. Bei 19,2 Prozent der Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften übernahmen die Kommunen 2018 nicht die volle Miete, unter anderem weil sie sie als unangemessen hoch einstuften. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor. Im Schnitt mussten die Betroffenen demnach jährlich 985 Euro zur Miete dazu zahlen. Das entspricht 82 Euro monatlich und damit fast einem Fünftel des Regelsatzes.

In ganz Deutschland waren nach Angaben der Bundesregierung 546.000 Bedarfsgemeinschaften betroffen. In Rheinland-Pfalz mussten demnach sogar fast drei von zehn Hartz-IV-Betroffenen einen Teil der Miete selbst zahlen, in Baden-Württemberg 23,1 Prozent. In Nordrhein-Westfalen lag die Quote mit 18,4 Prozent unter dem Durchschnitt. Bundesweit ist die sogenannte Wohnkostenlücke zuletzt kleiner geworden: 2013 lag der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, die nicht die vollen Wohnkosten ersetzt bekamen, noch bei 23,5 Prozent.

Alleinerziehende trugen im vergangenen Jahr mit 21,8 Prozent überdurchschnittlich häufig einen Teil ihrer Wohnkosten selbst. Sie zahlten im Schnitt 1063 Euro pro Jahr zu. Bei Familien mit mindestens einem Kind waren es sogar 1137 Euro.

Im Sozialgesetz ist festgehalten, dass die Wohnkosten von Leistungsempfängern in angemessener Höhe übernommen werden. Was angemessen ist, entscheidet die jeweilige Kommune. Wer in einer als unangemessen teuer eingestuften Wohnung wohnt, wird aufgefordert, die Kosten etwa durch Umzug zu senken, oder muss einen Teil der Miete selbst zahlen. Das Bundessozialministerium verwies in seiner Antwort darauf, dass es auch andere Gründe haben kann, dass die Wohnkosten nicht in voller Höhe getragen werden: zum Beispiel, wenn ein Teil der Wohnung zu Geschäftszwecken verwendet wird.

Weil bezahlbarer Wohnraum gerade in vielen Städten knapp sei, bleibe Arbeitslosen bei zu hohen Mieten häufig nur der Weg, die Differenz zu zahlen, sagte Linksparteichefin Katja Kipping den Funke-Zeitungen. »Dieses Geld fehlt Menschen, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen.« Kipping forderte bundesweit verbindliche Kriterien für die Kosten der Unterkunft, »die auch tatsächlich ausreichen, um eine taugliche Wohnung zu bezahlen«. Bei der Berechnung von angemessenen Kosten der Unterkunft müsse zudem berücksichtigt werden, ob zu diesen Preisen überhaupt Wohnungen verfügbar seien, so Kipping. epd/nd

Die Zahlen für Herne findet man/frau hier:

https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?nn=1021940&year_month=201905&pageLocale=de&view=processForm&topicId=1023396&regionInd=05916

 

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