Struktur der Sozialleistungen nach Leistungsarten 2018 – „Die These, der Sozialstaat wird immer teurer, lässt sich nicht bestätigen.“

Struktur der Sozialleistungen nach Leistungsarten 2018

Kurz gefasst:

(Quelle: Sozialpolitik aktuell)

Das System der sozialen Sicherung in Deutschland weist eine Vielzahl von Leistungen auf. Die Liste reicht von A bis Z, von der Ausbildungsförderung bis zur Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Sämtliche Leistungen werden im Sozialbudget, das von der Bundesregierung regelmäßig ermittelt und veröffentlicht wird, erfasst. In der Summe aller Leistungen errechnet sich für 2018 ein Volumen von rund 996 Mrd. Euro.

Strukturiert man diese Leistungen nach Leistungsartenbzw. Systemen wird ersichtlich, warum der deutsche Sozialstaat als Sozialversicherungsstaat bezeichnet werden kann. Nahezu zwei Drittel aller Leistungen (60,9%) entfallen auf die fünf Zweige der Sozialversicherung. Allein die Gesetzliche Rentenversicherung und die Gesetzliche Krankenversicherung decken mit 30,3% und 22,9% insgesamt mehr als die Hälfte aller Sozialausgaben ab. Dieses hohe Gewicht der Sozialversicherung hat sich in den zurückliegenden Jahren kaum verändert.

Im Vergleich zur Renten- und Krankenversicherung fallen die quantitativen Dimensionen der anderen Systeme außerhalb der Sozialversicherung, die entweder als Arbeitgeberleistungen ausgestaltet sind (so Entgeltfortzahlung und betriebliche Altersversorgung) oder als steuerfinanzierte Leistungen unmittelbar über die öffentlichen Haushalte abgewickelt werden, deutlich ab.

Von beachtlichem Gewicht sind hier die Pensions- und Beihilfeausgaben für die Beamten. Mit einem Leistungsanteil von 7,8% haben sie eine weitaus größere Bedeutung  als die nach dem Fürsorgeprinzip ausgerichtete „Grundsicherung für Arbeitsuchende/SGB II“ (4,5%). Die in die kommunale Zuständigkeit fallende Jugendhilfe (4,5 %) und Sozialhilfe (3,9 %) machen zusammengefasst (8,4 %) nur wenig mehr aus als die Sozialleistungen für Beamte.

Die Arbeitgeberleistungen „Entgeltfortzahlung“ und „betriebliche Altersversorgung (Privatwirtschaft)“ kommen zusammen auf einen Anteil von 7,9 %. Davon entfallen zwei Drittel auf die Entgeltfortzahlung; die Bedeutung der ausgezahlten (!) Betriebsrenten ist immer noch gering.

Die Ausgaben im Rahmen des Familienleistungsausgleichs umfassen im Wesentlichen die Kosten für das Kindergeld bzw. für die steuerlichen Freibeträge (4,5%).

Die anderen, in der Abbildung nicht weiter differenzierten Ausgaben setzen sich aus einer Fülle von Positionen zusammen. Zu nennen u.a. sind die Ausbildungsförderung, das Elterngeld, das Wohngeld, die Entschädigungssysteme (Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich), die Alterssicherung für Landwirte, die Versorgungswerke der freien Berufe, die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und die Grundleistungen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

Um die Höhe der Sozialleistungen einzuschätzen, reicht es nicht, lediglich auf die absoluten Zahlen Bezug zu nehmen. Entscheidend ist, in welchem Verhältnis dieSozialleistungen zur wirtschaftlichen Leistungskraft des Landes stehen. Als zentraler Indikator dafürgiltdas Bruttoinlandsprodukt (BIP). Wenn die Sozialleistungen auf das BIP bezogen werden, errechnet sich eine Sozialleistungsquote von 29,4 %. Dieser Wert weist seit nunmehr vielen Jahren nur geringfügige Schwankungen auf. Die häufig geäußerte Aussage, der Sozialstaat werde immer „teurer“, lässt sich nicht bestätigen.

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