SGB-II-Bezug: Regelungslage zu den Schulbüchern nun in der Wissensdatenbank

SGB-II-Bezug:

Regelungslage zu den Schulbüchern nun in der Wissensdatenbank


Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II – BezieherInnen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird.

Schreiben der BA vom 18. September:  https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Mitteilungen_zu_Schulbuechern_v._18._Sept._2019.pdf

Den Anspruch hat die BA wie angekündigt nun in die „Wissensdatenbank“ eingepflegt und dort verfügt, dass die „die Kosten für Schulbücher … getragen“ werden müssen. Das gilt für den Kauf von Schulbüchern und Arbeitsheften, sowie auch kostenpflichtige Ausleihe.

Hier der Eintrag https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/21-algii-mehrbedarfe#1478888561107

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