SGB-II-Bezug: Regelungslage zu den Schulbüchern nun in der Wissensdatenbank
SGB-II-Bezug:
Regelungslage zu den Schulbüchern nun in der Wissensdatenbank
Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II – BezieherInnen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird.
Schreiben der BA vom 18. September: https://harald-thome.de/fa/redakteur/Harald_2019/BA_Mitteilungen_zu_Schulbuechern_v._18._Sept._2019.pdf
Den Anspruch hat die BA wie angekündigt nun in die „Wissensdatenbank“ eingepflegt und dort verfügt, dass die „die Kosten für Schulbücher … getragen“ werden müssen. Das gilt für den Kauf von Schulbüchern und Arbeitsheften, sowie auch kostenpflichtige Ausleihe.
Hier der Eintrag https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/21-algii-mehrbedarfe#1478888561107