ver.di Konzept Steuergerechtigkeit: Immer noch aktuell !

ver.di Konzept Steuergerechtigkeit

Ergebnisse der letzten Aktualisierung und Verteilung der Mehreinnahmen auf Bundesländer und ihre Städte und Gemeinden

Aktualisierung der Aufkommenswirkung

ver.di vertritt seit langem das Konzept Steuergerechtigkeit, das sich vor allem an zwei Grundsätzen orientiert:

  • Die Steuereinnahmen müssen ausreichen, um die Finanzierung der notwendigen öffentlichen Aufgaben sicherzustellen.
  • Das Steuersystem muss gerecht sein. Gering- und durchschnittlich Verdienende müssen entlastet werden, Vermögende und finanzstarke Unternehmen wieder einen größeren Beitrag leisten.

Konkrete durchgerechnete Vorschläge für die einzelnen Steuerarten erschienen erstmals im Jahr 2004. Sie waren damals in Kooperation mit weiteren Gewerkschaften und Organisationen sowie verschiedenen Wissenschaftler/innen entstanden. Seither wurde das Konzept immer wieder aktualisiert und an veränderte Datengrundlagen und steuerrechtliche Änderungen angepasst.

In Ergänzung des ursprünglichen Konzepts waren im Lauf der Zeit die Forderung nach einer Finanztransaktionsteuer sowie Verbesserungen beim Steuervollzug hinzugekommen. Hierzu haben wesentlich die ver.di-Kolleg/innen von der Fachgruppe Finanz- und Steuerverwaltung mit ihren Erfahrungen beigetragen. Darüber hinaus hat der ver.di Bundesvorstand im September 2012 in einem Beschluss die Forderung konkretisiert, dass Vermögende „einen ihren finanziellen Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten, die Belastungen der Finanzkrise zu bewältigen und die Zukunftsaufgaben des Gemeinwesens zu finanzieren.“

 

Zu diesem Zweck soll neben den bisherigen steuerpolitischen Forderungen zusätzlich eine einmalige Vermögensabgabe, gestreckt über zehn Jahre, erhoben werden. Sie würde insgesamt 300 Milliarden Euro einbringen. Im Zuge dieser Forderung wurde auch die Aufkommenswirkung der Vermögensteuer neu berechnet. Es zeigte sich, dass nicht nur der Reichtum enorm angewachsen, sondern auch stärker konzentriert ist als ursprünglich angenommen. Daher sind gegenüber früheren Schätzungen selbst bei höheren Freibeträgen deutlich höhere Einnahmen zu erwarten.

Bei der Neuberechnung der Aufkommenswirkung des Konzepts Steuergerechtigkeit bleibt die Vermögensabgabe unberücksichtigt. Sie ist eine einmalige, zweckgebundene Abgabe, die nicht dauerhaft die Einnahmen erhöht. Auch ohne die Vermögensabgabe ergibt die Neuberechnung der steuerpolitischen Vorschläge von ver.di jährliche Mehreinnahmen von über 80 Milliarden Euro. Sie gliedern sich folgendermaßen auf:

Hier das komplette Positionspapiere:

https://wipo.verdi.de/++file++531735e9aa698e1088000471/download/14_01%20Konzept%20Steuergerechtigkeit%20L%C3%A4nder.pdf

 

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