Bundestag beschließt Mindestlohn für Azubis – 515 Euro pro Monat

24. Oktober 2019, 14:37 Uhr

Spiegel online

 

515 Euro pro Monat

Bundestag beschließt Mindestlohn für Azubis

Zehntausende Azubis sollen künftig besser bezahlt werden: Vom kommenden Jahr an bekommen sie mindestens 515 Euro pro Monat. Doch was der Bundestag beschlossen hat, ist Kritikern zu wenig.

Im kommenden Jahr geht es los: Auszubildende im ersten Lehrjahr sollen für ihre Tätigkeit in Betrieben dann mindestens 515 Euro Gehalt im Monat bekommen. Das hat der Bundestag am Donnerstag beschlossen.

Der Betrag wird in den folgenden Jahren schrittweise weiter erhöht auf bis zu 620 Euro monatlich im ersten Lehrjahr. Auch im zweiten und dritten Ausbildungsjahr gibt es mehr: 2024 soll der Azubi-Mindestlohn dann automatisch mit der Entwicklung der Lehrlingsgehälter steigen. Ausnahmen sind künftig nur dann möglich, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen.

Das Gesetz sieht außerdem die Einführung neuer Bezeichnungen für die berufliche Fortbildung vor, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der beruflichen Bildung zu sichern. Künftig soll es die folgenden Fortbildungsabschlüsse geben:

  • „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“
  • „Bachelor Professional“
  • „Master Professional“

Außerdem soll noch mehr Azubis eine Ausbildung in Teilzeit ermöglicht werden.

Duale Ausbildung als deutsches Markenzeichen

Die Bundesregierung will mit ihrem Gesetz die Berufsausbildung attraktiver machen und Abbrecherquoten in der Ausbildung verringern. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.

Bildungsministerin Anja Karliczek (CDU) sagte im Bundestag, die duale Ausbildung sei neben „Made in Germany“ ein Markenzeichen Deutschlands. Erfolg sei aber kein Selbstläufer, sagte sie mit Verweis auf nicht besetzte Lehrstellen.

Von der geplanten Mindestvergütung könnten rund 115.000 junge Menschen profitieren. So viele Azubis verdienten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Ende 2017 jedenfalls weniger als 500 Euro im Monat – viele davon sogar weniger als 400 Euro. Im Osten und in bestimmten Berufen, zum Beispiel als Friseur, bekommen Lehrlinge bislang besonders wenig Geld.

Die Gewerkschaft IG Bau begrüßte den Mindestlohn zwar – 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr sei allerdings noch „deutlich zu wenig“. Hier müsse der Gesetzgeber nachlegen.

Für die neuen Bezeichnungen von Fortbildungsabschlüssen gab es Lob vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK): Die Bezeichnungen seien ein „starkes Signal für die Gleichwertigkeit der beruflichen und der akademischen Bildung“. Auch das Handwerk sprach von „attraktiven und international verständlichen Fortbildungsstufenbezeichnungen“.

Der Handelsverband warnte hingegen vor „Verwirrung“ bei der Einführung der neuen Bezeichnungen sowie vor Mehrkosten für die Betriebe durch Freistellungen aller Auszubildenden an Berufsschultagen. Eine Mehrbelastung drohe auch durch die vorgesehenen bezahlten Freistellungen von Prüfern.

faq/dpa/afp

teilen mit …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

9 + 1 =