Arbeitslosengeld-II- und Sozialgeld-Ausgaben bis Oktober 2019: 475 Millionen Euro weniger als in den ersten zehn Monaten 2018

(BIAJ) Von Januar bis Oktober 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld 475 Millionen Euro (2,7 Prozent) weniger ausgegeben als von Januar bis Oktober 2018 bzw. 1,183 Milliarden Euro (6,5 Prozent) weniger als von Januar bis Oktober 2017.(1)

In den zwölf Monaten von Oktober 2018 bis September 2019 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung*; ohne Unterkunft und Heizung) insgesamt 20,068 Milliarden Euro ausgegeben – nach 20,349 Milliarden Euro in 2016, 21,423 Milliarden Euro in 2017 und 20,543 Milliarden Euro in 2018.

Für 2019 erwartet die Bundesregierung im geänderten Entwurf des Bundeshaushalts 2020 einen Anstieg der Ausgaben auf 20,900 Milliarden Euro (einschließlich der Ausgaben von bis zu 700 Millionen Euro aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT). (siehe die aktualisierte BIAJ-Abbildung unten; nominale, nicht preisbereinigte Abrechnungsergebnisse)
(1) einschließlich der Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung* und seit Januar 2019 einschließlich der Ausgaben aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT) für die anteilige Finanzierung der Förderung der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) – von Januar bis Oktober 2019 geschätzte 66 Millionen Euro (alle Jobcenter zusammen); ohne Unterkunft und Heizung
* in 2017 und 2018 entfielen etwa 27,5 Prozent der Ausgaben des Bundes für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (ohne Unterkunft und Heizung) auf Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. (Schätzung, BIAJ)

Hinweis: Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV) hier. Erinnerung. Im Zusammenhang mit diesen Ausgaben nicht vergessen: Die „Absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle 2006-2018„: Download_BIAJ20190820. (BIAJ)
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Weitere BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB II (Hartz IV): hier_SGB2
BIAJ-Informationen zum Thema Finanzierung SGB III – u.a. zu den beitragsfinanzierten Arbeitslosengeld-Ausgaben: hier_SGB3

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